Bereits im Juli des letzten Jahres hat der Bundesgerichtshof (
Urteil vom 16.7.2009 Az. I ZR 50/07) entschieden, dass in einem Online-Shop Angaben zu Versandkosten sowie zur Umsatzsteuer vor dem Aufruf des Warenkorbs gemacht werden müssen.
In der gleichen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof auch entschieden, dass die Werbung mit Testergebnissen unlauter ist, wenn der Verbraucher nicht leicht und eindeutig darauf hingewiesen wird, wo er weitere Angaben zu den Tests erhalten kann. Die Entscheidung liegt nun im Volltext vor.
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