„Kein Scherz“: Werbemittel bei StudiVZ
Donnerstag, 5. Juni 2008, von Adrian Schneider
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Kommentare
Tatsache! Nach dem dritten Versuch habe ich die Anzeige auch wieder bekommen. Gestern und vorgestern wurde die Werbung noch ausnahmslos bei jeder Nachricht angezeigt. Deshalb ging ich davon aus, dass sie entfernt wurde, als ich sie nicht sofort wieder gesehen habe.
Danke für den Hinweis!
Danke für den Hinweis!
Die sind schon hardcore bei StudiVZ. Normalerweise liest Henning Krieg hier mit, der ist bei Bird&Bird, und die vertreten StudiVZ, so weit ich weiß. Mal sehen, ob wir noch mal was hören in der Causa "Kein Scherz"...
Man könnte ja auch auf eins der Iphones klagen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__661a.html
Man könnte ja auch auf eins der Iphones klagen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__661a.html
> Man könnte ja auch auf eins der Iphones klagen:Vorausgesetzt man versteht die Anzeige als tatsächliche Gewinnzusage. Wie gesagt: Ganz so eindeutig ist das aber wohl nicht. Andererseits: Einen Versuch könnte es wert sein
Ich persönlich würde jetzt sagen: Denkt man sich den Rechtschreibfehler weg ("Damit bist du der Exklusiv-Gewinner für insgesamt 10 mögliche iPhones") bleibt immer noch eine Gewinnzusage übrig.
Das schließe ich zum einen daraus, dass die Anzeige von einem "Gewinner" spricht: Gewinner ist aber nur, wer schon gewonnen hat - wer noch (vielleicht) gewinnen kann, der ist nicht "Gewinner".
Zum anderen ergibt sich das m.E. aus der Stellung des Wortes "möglichen" im Satz. Im aktuellen Satzbau besagt das Wort "möglichen", dass 10 Iphones möglich waren, also gewonnen werden konnten.
Hätte das Wort "möglichen" aussagen sollen, dass 10 Iphones möglicherweise gewonnen werden können, dann hätte das Wort weiter vorne stehen müssen. Der Satz hätte dann heißen müssen: "Sie sind der mögliche Gewinner von 10 Iphones".
Insofern ist die Aussage m.E. in jeder möglichen Interpretation eine echte Gewinnzusage. Im Strafrecht mag das aber mit Blick auf den in-dubio-pro-reo-Grundsatz anders zu bewerten sein. Adrian, wie wär´s? Verdienen wir uns ein Iphone?
Das schließe ich zum einen daraus, dass die Anzeige von einem "Gewinner" spricht: Gewinner ist aber nur, wer schon gewonnen hat - wer noch (vielleicht) gewinnen kann, der ist nicht "Gewinner".
Zum anderen ergibt sich das m.E. aus der Stellung des Wortes "möglichen" im Satz. Im aktuellen Satzbau besagt das Wort "möglichen", dass 10 Iphones möglich waren, also gewonnen werden konnten.
Hätte das Wort "möglichen" aussagen sollen, dass 10 Iphones möglicherweise gewonnen werden können, dann hätte das Wort weiter vorne stehen müssen. Der Satz hätte dann heißen müssen: "Sie sind der mögliche Gewinner von 10 Iphones".
Insofern ist die Aussage m.E. in jeder möglichen Interpretation eine echte Gewinnzusage. Im Strafrecht mag das aber mit Blick auf den in-dubio-pro-reo-Grundsatz anders zu bewerten sein. Adrian, wie wär´s? Verdienen wir uns ein Iphone?
Wahrscheinlich gemeint ist:
"Damit bist du der Exklusiv-Gewinner für eins von 10 möglichen iPhones."
Aber du hast recht: einen entscheidenden Unterschied macht das wohl nicht. Zumindest aus zivilrechtlichen Gesichtspunkten.
"Damit bist du der Exklusiv-Gewinner für eins von 10 möglichen iPhones."
Aber du hast recht: einen entscheidenden Unterschied macht das wohl nicht. Zumindest aus zivilrechtlichen Gesichtspunkten.
Das StudiVZ ist ganz schön tief gesunken. Was kommt wohl als nächstes? Pop-Ups für Sex-Homepages? Dialer? Wirklich traurig.
Ein Freund hat jetzt wohl blöderweise aus diesem "angebot" resultierend, einen Anruf erhalten,. in dem ihm mitgeteilt wurde das er das iphone leider leider nicht gewonnen hat.
Jedoch habe er eine Reise gewonnen, er könnte sichs aussuchen welche, blabla bla, jedenfalls, erzählte mir das mein kollege so, und als ich näher nachfragte, sagte er mir aufeinmal er habe da Kontodaten weitergegeben, weil die Frau am Telefon wohl was davon erzählt hat das das notwendig sei, und einmalig, und man kann es von der Steuer absetzen, und hasse nich gesehen ...es handelt sich jedenfalls um einen Betrag von 30€ ...
Da ich meinem Kollegen jetzt ein bischen Panik gemacht habe, musste ich mich verpflichten ein bischen zu recherschieren, und seinen angaben nach, muss er bei so einer geschichte wie in diesem post beschrieben teilgenommen haben, bei studivz ...
"Wir" haben keinen Firmennamen etc., sollte mein Kollege das Geld einfach wieder bei der Bank einfordern fals es abgebucht wird, oder wie kann man jetzt vorgehen, ist einem dieses Fallmuster evtl. schon bekannt und weiß was zu tun ist ?
gruß.
matze
Jedoch habe er eine Reise gewonnen, er könnte sichs aussuchen welche, blabla bla, jedenfalls, erzählte mir das mein kollege so, und als ich näher nachfragte, sagte er mir aufeinmal er habe da Kontodaten weitergegeben, weil die Frau am Telefon wohl was davon erzählt hat das das notwendig sei, und einmalig, und man kann es von der Steuer absetzen, und hasse nich gesehen ...es handelt sich jedenfalls um einen Betrag von 30€ ...
Da ich meinem Kollegen jetzt ein bischen Panik gemacht habe, musste ich mich verpflichten ein bischen zu recherschieren, und seinen angaben nach, muss er bei so einer geschichte wie in diesem post beschrieben teilgenommen haben, bei studivz ...
"Wir" haben keinen Firmennamen etc., sollte mein Kollege das Geld einfach wieder bei der Bank einfordern fals es abgebucht wird, oder wie kann man jetzt vorgehen, ist einem dieses Fallmuster evtl. schon bekannt und weiß was zu tun ist ?
gruß.
matze
Rechtsberatung im Einzelfall können und dürfen wir hier leider nicht leisten. Dafür ist ein Rechtsanwalt der bessere Ansprechpartner.



