Sind Feeds urheberrechtlich geschützt?
Mittwoch, 13. August 2008, von Adrian Schneider
Auch für Webmaster haben Feeds viele Vorteile: Auf einfachstem Weg können fremde Inhalte auf die eigene Webseite eingebunden werden. Aber darf man das eigentlich? Muss der „Besitzer“ eines fremden Feeds um Erlaubnis gefragt werden? Sind Feeds urheberrechtlich geschützt?
Geschrieben von Adrian Schneider
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Wochenrückblick: StudiVZ, Olympia-Blogger, Disclaimer
Sonntag, 10. August 2008, von Adrian Schneider
+++ StudiVZ mahnt Mitbewerber ab
+++ IOK veröffentlicht Richtlinien für Blogger
+++ Sony BMG öffnet eigenen MP3-Shop
+++ E-Mail-Disclaimer sorgt für Niederlage vor Gericht
+++ EU-Kommission vergibt Frequenzen für Fahrzeugkommunikation
+++ IOK veröffentlicht Richtlinien für Blogger
+++ Sony BMG öffnet eigenen MP3-Shop
+++ E-Mail-Disclaimer sorgt für Niederlage vor Gericht
+++ EU-Kommission vergibt Frequenzen für Fahrzeugkommunikation
Der Kampf ums „VZ“: StudiVZ mahnt weiter ab
Montag, 4. August 2008, von Adrian Schneider
Das Social Network StudiVZ geht weiter gegen Konkurrenten vor, die ebenfalls den Namenszusatz „VZ“ benutzen. Auch das Wertpapier-Netzwerk „BörseVZ“ wurde nun nach Angaben der Betreiber abgemahnt. Die Gründer vermuten eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung und haben negative Feststellungsklage beim LG Nürnberg erhoben. Mitbegründer Ralf Müller in der Pressemitteilung des Unternehmens:
„BörseVZ“ beruft sich insbesondere auf die unterschiedliche Konzeption der Netzwerke und die nicht vergleichbare Zielgruppe - ein Wettbewerbsverhältnis zu StudiVZ bestehe nicht. Notfalls wollen die Betreiber den Streit bis zum BGH durchfechten.
Zur Pressemeldung von BörseVZ.
Entscheidung des LG Köln zum markenrechtlichen Schutz des Zusatzes „VZ“.
„Scheinbar geht StudiVZ Ltd. mit einer aus den immer gleichen Textbausteinen zusammengesetzten "Muster"-Abmahnung gegen jeden vor, der die Buchstaben 'VZ' für seine Internetdomain verwendet. [...] Es kann doch nicht sein, dass eine Firma das alleinige Nutzungsrecht von zwei Buchstaben (VZ) für sich beansprucht, wenn es um die Namensgebung von Internetdomains geht - ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Inhalte und Nutzer der anderen Angebote.“
„BörseVZ“ beruft sich insbesondere auf die unterschiedliche Konzeption der Netzwerke und die nicht vergleichbare Zielgruppe - ein Wettbewerbsverhältnis zu StudiVZ bestehe nicht. Notfalls wollen die Betreiber den Streit bis zum BGH durchfechten.
Zur Pressemeldung von BörseVZ.
Entscheidung des LG Köln zum markenrechtlichen Schutz des Zusatzes „VZ“.
Geschrieben von Adrian Schneider
in Urheber- & Markenrecht
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13:29
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Blogs & Urheberrecht
Montag, 4. August 2008, von Adrian Schneider
Das Urheberrecht ist ein heiß umkämpftes Rechtsgebiet. Gerade für Blogger spielt es eine große Rolle: Einmal einen Text kopiert oder ein fremdes Foto veröffentlicht, schon flattert die Abmahnung ins Haus. Und das in vielen Fällen sogar zurecht. Umso wichtiger ist es für Blogger zu wissen, was das Urheberrecht eigentlich genau ist, was es schützt, was erlaubt ist und was nicht.
Geschrieben von Adrian Schneider
in Urheber- & Markenrecht
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LG Köln: Namenszusatz „VZ“ ist markenrechtlich geschützt
Donnerstag, 31. Juli 2008, von Adrian Schneider
„Wenn die Antragsgegnerin selbst etwa darauf verweist, dass bei der Domain ... "pennerVZ" für "Pennerverzeichnis" steht und dies eine gutgemachte und witzige Verhohnepipelung von "T-VZ" sei, belegt dies, welchen Bekanntheitsgrad die Antragstellerin mit ihrem Zeichenbildungsprinzip erlangt hat: Es ist bereits zum Gegenstand von Parodien geworden, wobei eine "Verhohnepipelung" für den hiervon Angesprochenen eben nur dann Sinn macht, wenn er auch den Ursprung hierin wiedererkennt.“
Das Urteil im Volltext bei Telemedicus.
Geschrieben von Adrian Schneider
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Creative Commons 3.0 jetzt auch in deutscher Version
Donnerstag, 24. Juli 2008, von Adrian Schneider
Die deutschen Creative Commons-Lizenzen sind nun auch in der Version 3.0 verfügbar. Schon seit Monaten waren die überarbeiteten Lizenzen in der englischen Version verfügbar, nun ist die Portierung auch für die deutsche Version abgeschlossen. Die Änderungen waren vor allem durch einige Neuerungen speziell im deutschen Urheberrecht notwendig geworden. Und auch darüber hinaus wurden zahlreiche Probleme gelöst und Verbesserungen sowohl für Urheber als auch für Anwender umgesetzt.
Geschrieben von Adrian Schneider
in Urheber- & Markenrecht
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14:26
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Google startet Wikipedia-Alternative
Donnerstag, 24. Juli 2008, von Adrian Schneider
„Knol“, das ist keine Kartoffelsorte oder der Name eines Gnoms aus einem Rollenspiel, sondern Googles verspätete Antwort auf die Wikipedia. Der etwas seltsam klingende Name ist die Abkürzung für „Knowledge“ und soll in Zukunft für die „Einheit des Wissens“ in Mountain View stehen. Ende 2007 hatte Google das Projekt vorgestellt, gestern ist es für die Allgemeinheit online gegangen. Die Besonderheit: Nutzer können mit ihren Artikeln Geld verdienen.
Geschrieben von Adrian Schneider
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Keine Marke fürs Beck-Blog
Mittwoch, 23. Juli 2008, von Adrian Schneider
„Beck Texte“, „Beck Plus“ und „Beck Online“. All diese Begriffe sind als Wortmarken für den Verlag C. H. Beck registriert. Sogar das nette Konstrukt „Beck'sche“ hat es ins Markenregister geschafft. Nur das „beck-blog“ wollte das Deutsche Patent- und Markenamt nicht zulassen.

Warum auch immer die Anmeldung zurückgewiesen wurde, an Expertise dürfte es dem Beck-Verlag nicht fehlen, sich nötigenfalls dagegen zur Wehr zu setzen.
(via)

Warum auch immer die Anmeldung zurückgewiesen wurde, an Expertise dürfte es dem Beck-Verlag nicht fehlen, sich nötigenfalls dagegen zur Wehr zu setzen.
(via)
Geschrieben von Adrian Schneider
in Internet & Telekommunikation
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11:07
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CCC veröffentlicht Stellungnahme zum Hacker-Paragraph
Dienstag, 22. Juli 2008, von Adrian Schneider
Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine Stellungnahme zum § 202c StGB, dem sog. „Hacker-Paragraphen“ veröffentlicht. Anlass ist eine Verfassungsbeschwerde zu der Vorschrift, die das Bundesverfassungsgericht derzeit zu prüfen hat. Das Fazit des Hacker-Vereins: § 202c StGB ist ungeeignet, die IT-Sicherheit zu verbessern und läuft sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwider.
Zur Stellungnahme des Chaos Computer Clubs (PDF).
Telemedicus zur Verfassungsbeschwerde: Brauchen wir einen digitalen Waffenschein?
(via)
„Der Besteckkasten eines Chirurgen enthält neben dem Skalpell eine große Zahl weiterer Instrumente. Man könnte mit ihnen neben dem intendierten Zweck schwere Verletzungen und Verstümmelungen an Menschen verursachen [...]. Ein Skalpell kann, für sich allein betrachtet, dazu dienen, Verbrechen zu begehen. Es kann aber eben auch dazu verwendet werden, Menschenleben zu retten, Tumore zu entfernen und Verletzungen zu operieren. Niemand würde jedoch auf die Idee kommen, die möglichen verbrecherischen Anwendungen von chirurgischen Werkzeugen zum Anlaß für ein generelles gesetzliches Verbot des Einsatzes, der Weiterentwicklung oder des Verkaufs zu nehmen.“
Zur Stellungnahme des Chaos Computer Clubs (PDF).
Telemedicus zur Verfassungsbeschwerde: Brauchen wir einen digitalen Waffenschein?(via)
Geschrieben von Adrian Schneider
in Internet & Telekommunikation
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Das LobbyVZ der Europäischen Union
Samstag, 19. Juli 2008, von Adrian Schneider
Anwalt, Richter, Staatsanwalt. Das sind die üblichen Berufe für Volljuristen. Aber hatten Sie nicht schon immer Lust, mal aktiv am Gesetzgebungsprozess teilzunehmen? Und das ohne lästige Parlamentssitzungen, Parteitage und Wahlkämpfe? Dann sollten Sie sich überlegen, sich bei der EU offiziell als Lobbyisten zu akkreditieren.
Geschrieben von Adrian Schneider
in Wirtschaft & Wettbewerb
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09:54
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