VG Köln: Strenge Maßnahmen gegen Spammer zulässig
Donnerstag, 14. August 2008, von Anja Assion
Das Verwaltungsgericht Köln hat das strikte Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen Telefonspammer in drei Verfahren bestätigt. Gegenstand dieser Verfahren war das Einschreiten der BNetzA gegen drei österreichische Unternehmen, die deutschlandweit unter der Marke "Friedrich Müller®" auftreten und Verbraucher mit Werbeanrufen belästigen. Die BNetzA ordnete an, dass 51 Rufnummern der Firmen abgeschaltet werden müssen. Außerdem wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot verhängt. Zu Recht wie das Kölner Gericht nun entschied.
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LG Frankfurt: Keine Wahrheitskontrolle bei Zitaten
Montag, 4. August 2008, von Anja Assion
Das Landgericht Frankfurt hat vergangene Woche sein Urteil in dem Rechtsstreit zwischen dem „Evangelischen Pressedienst Hessen“ (EPD Hessen) und der konservativen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ verkündet: Der EPD Hessen wird verpflichtet eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Er hatte im Rahmen eines Artikels die Äußerung eines Staatssekretärs zitiert, in der die "Junge Freiheit" mit der NPD in Verbindung gebracht wurde. Die ebenfalls von der "Jungen Freiheit" begehrte Unterlassungserklärung konnte hingegen nicht erwirkt werden.
Wochenrückblick: Telefonwerbung, GEZ, "VZ" als Marke
Sonntag, 3. August 2008, von Anja Assion
+++ Bundesregierung geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor
+++ Mehr Internetauktionen in der Zwangsvollstreckung
+++ E-Mails dürfen nur mit Zustimmung veröffentlicht werden
+++ Anwälte müssen keine GEZ-Gebühr bezahlen
+++ Namenszusatz „VZ“ ist markenrechtlich geschützt
+++ Keine Wahrheitskontrolle bei Zitaten
+++ Mehr Internetauktionen in der Zwangsvollstreckung
+++ E-Mails dürfen nur mit Zustimmung veröffentlicht werden
+++ Anwälte müssen keine GEZ-Gebühr bezahlen
+++ Namenszusatz „VZ“ ist markenrechtlich geschützt
+++ Keine Wahrheitskontrolle bei Zitaten
Prof. Fezer: Vortrag zu den UWG-Änderungen
Mittwoch, 30. Juli 2008, von Anja Assion
Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer von der Universität Konstanz wird in Münster einen Vortrag zu den geplanten Änderungen des UWG halten. Die Reform des UWG basiert auf einer europäischen Richtlinie. Vor kurzem wurde ein Regierungsentwurf verabschiedet, der die Richtlinie in deutsches Recht umsetzt.
Prof. Dr. Fezer ist Herausgeber eines der bekanntesten Kommentare zum UWG.
Die Veranstaltung findet am 17. September um 19 Uhr im Haus der Niederlande, Alter Steinweg 6/7 in Münster statt.
(via)
Prof. Dr. Fezer ist Herausgeber eines der bekanntesten Kommentare zum UWG.
Die Veranstaltung findet am 17. September um 19 Uhr im Haus der Niederlande, Alter Steinweg 6/7 in Münster statt.
(via)
Ärger um Zitat: EPD Hessen gegen „Junge Freiheit“
Dienstag, 29. Juli 2008, von Anja Assion
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt in dem Rechtsstreit zwischen dem „Evangelischen Pressedienst Hessen“ (EPD Hessen) und der konservativen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ ist auf den kommenden Donnerstag vertagt worden.
Ursache der Streitigkeit ist eine Pressemitteilung des EPD Hessen, durch die sich die „Junge Freiheit“ in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt. In der Pressemitteilung berichtete der EPD Hessen über den bundesweiten Wettbewerb "Aktive Demokratie und Toleranz 2007". Zitiert wurde dabei einer der Redner, der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium Alfred Hartenbach (SPD), mit der Äußerung:
Ursache der Streitigkeit ist eine Pressemitteilung des EPD Hessen, durch die sich die „Junge Freiheit“ in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt. In der Pressemitteilung berichtete der EPD Hessen über den bundesweiten Wettbewerb "Aktive Demokratie und Toleranz 2007". Zitiert wurde dabei einer der Redner, der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium Alfred Hartenbach (SPD), mit der Äußerung:
Die "Junge Freiheit" wird von der Jugendorganisation der NPD gelenkt.
Video: Googles Streetview-Maps sind erst der Anfang...
Samstag, 26. Juli 2008, von Anja Assion
Seit kurzem sind sie auch in Deutschland unterwegs: die Google-Streetview-Cars. Diese Autos fahren dieser Tage durch die Straßen der Welt und knipsen mit verschiedenen Kameras ein 360° Bild von der Umgebung. Die Bilder sollen später als reale Stadtpläne bei "Google-Maps" eingestellt werden. Das Problem dabei: Alle Passanten werden ebenfalls abgelichtet und können auf den "Google-Maps" betrachtet werden.
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar forderte bereits eine gesetzliche Begrenzung von Googles Machenschaften. Das Künstlerkollektiv "The Vacationeers" möchte ebenfalls auf die Gefahren durch die Ablichtung der Welt aufmerksam machen. Und treibt Googles Spiel mit den Daten ein Stück weiter. In ihren Geschichten spinnen sie witzig und beklemmend zugleich fort, wovon die Streetview-Maps erst der Anfang sein könnten.
Eines ihrer Videos nach dem Klick.
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar forderte bereits eine gesetzliche Begrenzung von Googles Machenschaften. Das Künstlerkollektiv "The Vacationeers" möchte ebenfalls auf die Gefahren durch die Ablichtung der Welt aufmerksam machen. Und treibt Googles Spiel mit den Daten ein Stück weiter. In ihren Geschichten spinnen sie witzig und beklemmend zugleich fort, wovon die Streetview-Maps erst der Anfang sein könnten.
Eines ihrer Videos nach dem Klick.
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Der ePerso kommt ins Rollen - ohne Fingerabdruck
Donnerstag, 24. Juli 2008, von Anja Assion
Groß wie eine EC-Karte wird er sein und Millarden Euros kosten: der elektronische Personalausweis. Doch er soll kommen, darauf hat sich gestern das Kabinett geeinigt und einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Ab November 2010 soll der „ePerso“ die bisherige Identitätskarte ersetzen.
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Mit Risiken und Nebenwirkungen: Google Health & Co.
Mittwoch, 23. Juli 2008, von Anja Assion
„Wenn es nach Google ("Health"), Microsoft ("Healthvault") und anderen US-Firmen geht, stellen Patienten künftig ihre gesamten Gesundheitsdaten ins Netz, um sie "sicher, geschützt und kostenlos" (O-Ton Werbung) an einem Ort zu vereinen. Mit dieser Hilfe sollen sie sich mit Ärzten und anderen Gesundheitsversorgern nach Bedarf digital austauschen können. Die Anbieter wollen damit den Papierkrieg im Gesundheitswesen eingeschränken und die Aktualität der Gesundheitsakten sicherstellen.“
Wer diese Zeilen liest und einen nur halbwegs sensiblen Umgang mit Daten pflegt, dem sträuben sich die Nackenhaare. Mißbräuche scheinen bei einer weltweiten Verfügbarkeit von Krankheitsdaten vorprogrammiert. Schließlich sind diese Daten ebenso intim und schützenswert, wie interessant für Unternehmen. Die taz berichtet in dem Artikel „Ich weiß, woran Du krankst!“ über die geplanten Vorhaben und ihre Risiken.
"Ich weiß, woran Du krankst!" - taz.
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BGH: Gewerbliche Anfragen können Werbung sein
Freitag, 18. Juli 2008, von Anja Assion
Gewerbliche Anfragen können Werbung und unter Umständen wettbewerbswidrig im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sein. Das hat der Bundesgerichtshof gestern in zwei Fällen entschieden. In beiden Streitigkeiten ging es um die Frage, ob Unternehmen mittels Telefax oder E-Mail ihre Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen bei entsprechenden Anbietern äußern dürfen.
Im ersten Fall (I ZR 75/06) hatte ein Fahrzeughändler per Fax bei einer Toyota-Vertretung sein Interesse zum sofortigen Ankauf von drei bestimmten Toyota-Modellen bekundet. Im zweiten Fall (I ZR 197/05) hatte der Anbieter eines Online-Fußballspiels per E-Mail bei einem kleineren Fußballverein angefragt, ob er auf der Website des Vereins ein Werbebanner für sein Produkt gegen Umsatzprovision platzieren dürfe.
Im ersten Fall (I ZR 75/06) hatte ein Fahrzeughändler per Fax bei einer Toyota-Vertretung sein Interesse zum sofortigen Ankauf von drei bestimmten Toyota-Modellen bekundet. Im zweiten Fall (I ZR 197/05) hatte der Anbieter eines Online-Fußballspiels per E-Mail bei einem kleineren Fußballverein angefragt, ob er auf der Website des Vereins ein Werbebanner für sein Produkt gegen Umsatzprovision platzieren dürfe.
BGH zu Payback: AGB teilweise unwirksam
Mittwoch, 16. Juli 2008, von Anja Assion
Der Bundesgerichtshof befasste sich in seinem heutigen Urteil mit dem sog. Kundenbindungs- und Rabattsystem "Payback". Die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände richtete sich hauptsächlich gegen drei Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des beklagten "Payback"-Betreibers. Diese AGB müssen von jedem Verbaucher akzeptiert werden, der an dem Rabattsystem teilnehmen möchte. Der Bundesgerichtshof erklärte eine der drei Klauseln teilweise für unwirksam. Er sorgte damit für ein (kleines) Stück mehr Verbraucherrechte für "Payback"-Kunden.
Geschrieben von Anja Assion
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