StudiVZ VS Facebook: Warum erst jetzt?
Samstag, 19. Juli 2008, von Simon Möller
Die allgemeine Reaktion auf die Klage von Facebook gegen StudiVZ scheint zu sein: „Wieso erst jetzt?“
Das dürfte vor allem zwei Gründe haben:
1. Facebook hat erst vergangene Woche einen Rechtsstreit beendet, in dem es sich selbst gegen den Vorwurf wehren musste, den es nun gegen StudiVZ vorbringt: Angeblich hat der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg wesentliche Teile seines Codes von dem Network „ConnectU“ übernommen. Facebook konnte schlecht die Verletzung von Eigentumsrechten behaupten, die es möglicherweise nicht einmal besitzt.
2. StudiVZ und Facebook haben schon seit Monaten hinter den Kulissen heiß verhandelt. Offenbar setzte Facebook darauf, den StudiVZ-Eigentümer Holtzbrinck zu einer Fusion oder einem Verkauf zu überreden. Das Problem dabei: Holtzbrinck hat StudiVZ erst Anfang 2007 für einen Kaufpreis von 50 bis 100 Millionen Euro übernommen und ist nun fleißig dabei, es mit seinen anderen Web-Angeboten (SchülerVZ, MeinVZ, Zoomer) zu vernetzen. Der Wille, hier schon wieder zu verkaufen, war daher wohl eher gering. Nichtsdestotrotz wollte Facebook vermutlich erst einmal das Verhandlungsergebnis abwarten.
Das dürfte vor allem zwei Gründe haben:
1. Facebook hat erst vergangene Woche einen Rechtsstreit beendet, in dem es sich selbst gegen den Vorwurf wehren musste, den es nun gegen StudiVZ vorbringt: Angeblich hat der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg wesentliche Teile seines Codes von dem Network „ConnectU“ übernommen. Facebook konnte schlecht die Verletzung von Eigentumsrechten behaupten, die es möglicherweise nicht einmal besitzt.
2. StudiVZ und Facebook haben schon seit Monaten hinter den Kulissen heiß verhandelt. Offenbar setzte Facebook darauf, den StudiVZ-Eigentümer Holtzbrinck zu einer Fusion oder einem Verkauf zu überreden. Das Problem dabei: Holtzbrinck hat StudiVZ erst Anfang 2007 für einen Kaufpreis von 50 bis 100 Millionen Euro übernommen und ist nun fleißig dabei, es mit seinen anderen Web-Angeboten (SchülerVZ, MeinVZ, Zoomer) zu vernetzen. Der Wille, hier schon wieder zu verkaufen, war daher wohl eher gering. Nichtsdestotrotz wollte Facebook vermutlich erst einmal das Verhandlungsergebnis abwarten.
Das LobbyVZ der Europäischen Union
Samstag, 19. Juli 2008, von Adrian Schneider
Anwalt, Richter, Staatsanwalt. Das sind die üblichen Berufe für Volljuristen. Aber hatten Sie nicht schon immer Lust, mal aktiv am Gesetzgebungsprozess teilzunehmen? Und das ohne lästige Parlamentssitzungen, Parteitage und Wahlkämpfe? Dann sollten Sie sich überlegen, sich bei der EU offiziell als Lobbyisten zu akkreditieren.
Geschrieben von Adrian Schneider
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BGH: Gewerbliche Anfragen können Werbung sein
Freitag, 18. Juli 2008, von Anja Assion
Gewerbliche Anfragen können Werbung und unter Umständen wettbewerbswidrig im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sein. Das hat der Bundesgerichtshof gestern in zwei Fällen entschieden. In beiden Streitigkeiten ging es um die Frage, ob Unternehmen mittels Telefax oder E-Mail ihre Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen bei entsprechenden Anbietern äußern dürfen.
Im ersten Fall (I ZR 75/06) hatte ein Fahrzeughändler per Fax bei einer Toyota-Vertretung sein Interesse zum sofortigen Ankauf von drei bestimmten Toyota-Modellen bekundet. Im zweiten Fall (I ZR 197/05) hatte der Anbieter eines Online-Fußballspiels per E-Mail bei einem kleineren Fußballverein angefragt, ob er auf der Website des Vereins ein Werbebanner für sein Produkt gegen Umsatzprovision platzieren dürfe.
Im ersten Fall (I ZR 75/06) hatte ein Fahrzeughändler per Fax bei einer Toyota-Vertretung sein Interesse zum sofortigen Ankauf von drei bestimmten Toyota-Modellen bekundet. Im zweiten Fall (I ZR 197/05) hatte der Anbieter eines Online-Fußballspiels per E-Mail bei einem kleineren Fußballverein angefragt, ob er auf der Website des Vereins ein Werbebanner für sein Produkt gegen Umsatzprovision platzieren dürfe.
Widerrufsrecht: Licht am Ende des Abmahntunnels
Mittwoch, 2. Juli 2008, von Marcus Sonnenberg
Bis vor einem halben Jahr glaubten Online-Händler noch an ein Schrecken ohne Ende: Gleich reihenweise erklärten Gerichte die amtlichen Musterbelehrungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht für ungültig. Die Unternehmer hatten die Wahl zwischen Pest und Cholera: Entweder sie benutzten weiterhin das vom Gesetzgeber als sicher bezeichnete Muster in der BGB-InfoV oder sie ließen sich vom Hausanwalt eine eigene Widerrufsbelehrung zimmern. Beide Möglichkeiten verursachten ganze Serien von Abmahnungen.
Umso größer war die Erleichterung als Ende 2007 das BMJ verlauten ließ, dass die Muster-Widerrufsbelehrung geändert werden sollte (Telemedicus berichtete). Seit April sind die Änderungen nun in Kraft, doch viele Wermutstropfen blieben. Nun besteht Hoffnung auf ein Happy End: Inzwischen liegt ein Referentenentwurf vor, der die noch bestehenden Kritikpunkte beseitigen soll. Im Oktober 2009 sollen diese Änderungen dann in Kraft treten.
Umso größer war die Erleichterung als Ende 2007 das BMJ verlauten ließ, dass die Muster-Widerrufsbelehrung geändert werden sollte (Telemedicus berichtete). Seit April sind die Änderungen nun in Kraft, doch viele Wermutstropfen blieben. Nun besteht Hoffnung auf ein Happy End: Inzwischen liegt ein Referentenentwurf vor, der die noch bestehenden Kritikpunkte beseitigen soll. Im Oktober 2009 sollen diese Änderungen dann in Kraft treten.
Geschrieben von Marcus Sonnenberg
in Wirtschaft & Wettbewerb
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„Im Hinblick auf die neue EU-Rechtschreibung“
Montag, 30. Juni 2008, von Simon Möller
Na, das ist doch mal ein netter Ebay-Disclaimer:
(via)
„DIE Artikel werden von Privat verkauft.Im Hinblick auf die neue EU-Rechtschreibung (Gewährleistungsanschprüche bei Privatverkäufern) verzichtet der Bieter mit Abgabe eines Gebotes auf die Gewährleistung/Garantie. Ich versuche,alle Artikel möglichst genau zu beschreiben und beantworte gerne offene Fragen zum Artikel.sofern mir Mängel bekannt sind,weise ich in der Artikelbeschreibung hin“
(via)
UWG-Reform: Regierungsentwurf verabschiedet
Montag, 9. Juni 2008, von Anja Assion
Lange hat es gedauert, aber nun scheint Bewegung in die Umsetzung der "Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken" gekommen zu sein. Ende Mai hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen.
„Kein Scherz“: Werbemittel bei StudiVZ
Donnerstag, 5. Juni 2008, von Adrian Schneider
„Kein Scherz, du bist der 1.000.000 Besucher heute! Damit bis du [...] der Exklusiv-Gewinner für insgesamt 10 möglichen [sic!] iPhones von Apple.“
Wer in den letzten Tagen im Studentenportal StudiVZ eine Nachricht verschickt hat, bekam diese Anzeige eingeblendet. Nicht nur dass die Werbung schlecht aufgemacht und formuliert ist - man kann auch mit guten Gründen behaupten, dass sie rechtswidrig ist.
Geschrieben von Adrian Schneider
in Wirtschaft & Wettbewerb
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Hartplatzhelden-Urteil im Volltext
Montag, 19. Mai 2008, von Simon Möller
Der Rechtsstreit um das Fußball-Internetportal „Hartplatzhelden“ wirft eine Rechtsfrage auf, die im Medienrecht bisher strittig war: Es geht um die wettbewerbsrechtliche Schutzfähigkeit von Fernsehübertragungsrechten an Fußballspielen, kurz „Fußballrechten“. In seinen bisherigen Urteilen hat der BGH eine Schutzfähigkeit von Fußballrechten zwar bejaht, aber immer nur aus dem Hausrecht der Veranstalter hergeleitet. Diese Konstruktion war nun im Amateurfußball nicht möglich - in Frage stand daher, ob sich ein zusätzlicher Schutz aus Wettbewerbsrecht ergeben kann.
Das Urteil liegt nun auch im Volltext vor - und damit werden einige der drängenderen Fragen beantwortet.
(Zur Vorgeschichte des Rechtsstreites vgl. den Artikel vom 28. November 2007, oder die Besprechung des Themas im hörenswerten J!Cast 58.)
Das Urteil liegt nun auch im Volltext vor - und damit werden einige der drängenderen Fragen beantwortet.
(Zur Vorgeschichte des Rechtsstreites vgl. den Artikel vom 28. November 2007, oder die Besprechung des Themas im hörenswerten J!Cast 58.)
Update: Fußballrechte im Wettbewerbsrecht
Donnerstag, 8. Mai 2008, von Simon Möller
Im November 2007 berichteten wir von einer Klage des Würtembergischen Fußballverbands gegen das Internetportal „Hartplatzhelden.de“. Der Streit drehte sich um die Schutzfähigkeit von Fußballrechten aus Kreisliga-Spielen. Die Rechtsfrage ist höchst interessant: Weil ein „normales“ Fußballrecht, das aus dem Hausrecht des Veranstalters abgeleitet wird, nicht in Frage kommt, musste das LG Stuttgart ein Grundsatzurteil fällen. Das hat es nun heute getan.
UWG-Reform lässt auf sich warten
Freitag, 11. April 2008, von Anja Assion
Nach Auskunft des Bundesjustizministerium wird sich die anstehende UWG-Reform weiter verzögern. Dr. Arndt Meinecke, Referent des Bundesministeriums, teilte Telemedicus mit:
Mit einer Übergabe des Referentenentwurfs an das Kabinett kann also erst im Mai gerechnet werden. Erst nach Abstimmung mit den anderen Ressorts im Kabinett wird das Gesetz dem Parlament zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.
Eine Umsetzung der sogenannten „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ hätte bereits bis zum Juni letzten Jahres erfolgen müssen. Die Richtlinie enthält vor allem neue Vorschriften zur Stärkung des Verbraucherschutzes.
Ausführliche Informationen: "EU verschreibt dem UWG mehr Verbraucherschutz" (Telemedicus).
Die Richtlinie soll in einem Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt werden. Leider war es nicht möglich, das Bundeskabinett im Februar 2008 mit dem Ziel der Verabschiedung eines Regierungsentwurfs zu befassen. Dies ist nunmehr für Mai 2008 vorgesehen.
Mit einer Übergabe des Referentenentwurfs an das Kabinett kann also erst im Mai gerechnet werden. Erst nach Abstimmung mit den anderen Ressorts im Kabinett wird das Gesetz dem Parlament zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.
Eine Umsetzung der sogenannten „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ hätte bereits bis zum Juni letzten Jahres erfolgen müssen. Die Richtlinie enthält vor allem neue Vorschriften zur Stärkung des Verbraucherschutzes.
Ausführliche Informationen: "EU verschreibt dem UWG mehr Verbraucherschutz" (Telemedicus).
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