Hartplatzhelden-Urteil im Volltext
Montag, 19. Mai 2008, von Simon Möller
Der Rechtsstreit um das Fußball-Internetportal „Hartplatzhelden“ wirft eine Rechtsfrage auf, die im Medienrecht bisher strittig war: Es geht um die wettbewerbsrechtliche Schutzfähigkeit von Fernsehübertragungsrechten an Fußballspielen, kurz „Fußballrechten“. In seinen bisherigen Urteilen hat der BGH eine Schutzfähigkeit von Fußballrechten zwar bejaht, aber immer nur aus dem Hausrecht der Veranstalter hergeleitet. Diese Konstruktion war nun im Amateurfußball nicht möglich - in Frage stand daher, ob sich ein zusätzlicher Schutz aus Wettbewerbsrecht ergeben kann.
Das Urteil liegt nun auch im Volltext vor - und damit werden einige der drängenderen Fragen beantwortet.
(Zur Vorgeschichte des Rechtsstreites vgl. den Artikel vom 28. November 2007, oder die Besprechung des Themas im hörenswerten J!Cast 58.)
Das Urteil liegt nun auch im Volltext vor - und damit werden einige der drängenderen Fragen beantwortet.
(Zur Vorgeschichte des Rechtsstreites vgl. den Artikel vom 28. November 2007, oder die Besprechung des Themas im hörenswerten J!Cast 58.)
Update: Fußballrechte im Wettbewerbsrecht
Donnerstag, 8. Mai 2008, von Simon Möller
Im November 2007 berichteten wir von einer Klage des Würtembergischen Fußballverbands gegen das Internetportal „Hartplatzhelden.de“. Der Streit drehte sich um die Schutzfähigkeit von Fußballrechten aus Kreisliga-Spielen. Die Rechtsfrage ist höchst interessant: Weil ein „normales“ Fußballrecht, das aus dem Hausrecht des Veranstalters abgeleitet wird, nicht in Frage kommt, musste das LG Stuttgart ein Grundsatzurteil fällen. Das hat es nun heute getan.
UWG-Reform lässt auf sich warten
Freitag, 11. April 2008, von Anja Assion
Nach Auskunft des Bundesjustizministerium wird sich die anstehende UWG-Reform weiter verzögern. Dr. Arndt Meinecke, Referent des Bundesministeriums, teilte Telemedicus mit:
Mit einer Übergabe des Referentenentwurfs an das Kabinett kann also erst im Mai gerechnet werden. Erst nach Abstimmung mit den anderen Ressorts im Kabinett wird das Gesetz dem Parlament zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.
Eine Umsetzung der sogenannten „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ hätte bereits bis zum Juni letzten Jahres erfolgen müssen. Die Richtlinie enthält vor allem neue Vorschriften zur Stärkung des Verbraucherschutzes.
Ausführliche Informationen: "EU verschreibt dem UWG mehr Verbraucherschutz" (Telemedicus).
Die Richtlinie soll in einem Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt werden. Leider war es nicht möglich, das Bundeskabinett im Februar 2008 mit dem Ziel der Verabschiedung eines Regierungsentwurfs zu befassen. Dies ist nunmehr für Mai 2008 vorgesehen.
Mit einer Übergabe des Referentenentwurfs an das Kabinett kann also erst im Mai gerechnet werden. Erst nach Abstimmung mit den anderen Ressorts im Kabinett wird das Gesetz dem Parlament zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.
Eine Umsetzung der sogenannten „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ hätte bereits bis zum Juni letzten Jahres erfolgen müssen. Die Richtlinie enthält vor allem neue Vorschriften zur Stärkung des Verbraucherschutzes.
Ausführliche Informationen: "EU verschreibt dem UWG mehr Verbraucherschutz" (Telemedicus).BGH: Milch ist nicht gleich Milch
Dienstag, 1. April 2008, von Adrian Schneider
Bundesgerichtshof erlaubt, Milchprodukte als „Gen-Milch“ zu bezeichnen
Ein Artikel von Tobias Gostomzyk
Wie weit darf Produktkritik gehen? Der Bundesgerichtshof entschied: ein sattes Stück weit. Greenpeace darf weiterhin Milch- und Molkereiprodukte der Marken Müller, Weihenstephan und Sachsenmilch als „Gen-Milch“ bezeichnen – selbst wenn diese Produkte selbst gentechnisch nicht verändert sind. Das gestatte, so der BGH, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Das Verständnis dieses Begriffs ergebe sich auch aus dem konkreten Kontext: Greenpeace hat „Gen-Milch“ als Slogan einer Kampagne verwendet, die sich gegen den Einsatz gentechnisch veränderten Futters richtet.
Dagegen sei nicht ausschlaggebend, dass sich Milch aus solcher Produktion nach heutigem Wissen von herkömmlicher Milch nicht unterscheiden lässt. Das gelte auch, wenn für Lebensmittel aus „Gen-Milch“ keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht.
Ein Artikel von Tobias Gostomzyk
Wie weit darf Produktkritik gehen? Der Bundesgerichtshof entschied: ein sattes Stück weit. Greenpeace darf weiterhin Milch- und Molkereiprodukte der Marken Müller, Weihenstephan und Sachsenmilch als „Gen-Milch“ bezeichnen – selbst wenn diese Produkte selbst gentechnisch nicht verändert sind. Das gestatte, so der BGH, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Das Verständnis dieses Begriffs ergebe sich auch aus dem konkreten Kontext: Greenpeace hat „Gen-Milch“ als Slogan einer Kampagne verwendet, die sich gegen den Einsatz gentechnisch veränderten Futters richtet.
Dagegen sei nicht ausschlaggebend, dass sich Milch aus solcher Produktion nach heutigem Wissen von herkömmlicher Milch nicht unterscheiden lässt. Das gelte auch, wenn für Lebensmittel aus „Gen-Milch“ keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht.
Geschrieben von Adrian Schneider
in Wirtschaft & Wettbewerb
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09:55
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Bundesregierung zu Abmahnungen
Mittwoch, 19. März 2008, von Anja Assion
Neues Gesetz gegen unerwünschte Werbeanrufe
Samstag, 15. März 2008, von Annika Schneider
Verbraucher sollen in Zukunft besser vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden. Dazu stellten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der Bundesminister für Verbraucherschutz Horst Seehofer am vergangenen Dienstag ein „Maßnahmenpaket“ vor.
Warum überhaupt ein neues Gesetz?
Schon nach geltendem Recht ist Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG untersagt. Problematisch war jedoch, dass sich „unseriöse Firmen“ immer wieder über das Verbot hinwegsetzten. Entsprechend kündigte das Bundesjustizministerium schon im September des vergangenen Jahres einen Gesetzesentwurf an, der nunmehr seit dem 11. März 2008 vorliegt.
Warum überhaupt ein neues Gesetz?
Schon nach geltendem Recht ist Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG untersagt. Problematisch war jedoch, dass sich „unseriöse Firmen“ immer wieder über das Verbot hinwegsetzten. Entsprechend kündigte das Bundesjustizministerium schon im September des vergangenen Jahres einen Gesetzesentwurf an, der nunmehr seit dem 11. März 2008 vorliegt.
Geschrieben von Annika Schneider
in Wirtschaft & Wettbewerb
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11:02
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Neue Muster-Widerrufsbelehrung zum 1. April
Donnerstag, 13. März 2008, von Marcus Sonnenberg
Was lange währt, wird endlich gut: Am 1. 4. ´08 wird die korrigierte Fassung der Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft treten. Die bisherige Regelung in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV war nach Ansicht vieler Gerichte unzureichend. Mit der Neufassung ist die Hoffnung verbunden, dass nun die seit Jahren andauernde Rechtsunsicherheit bzgl. der Wirksamkeit der Belehrung beseitigt wird.
Geschrieben von Marcus Sonnenberg
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08:13
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LG Hanau urteilt gegen Vertragsfallen im Internet
Dienstag, 26. Februar 2008, von Peter Gretenkord
Der Hinweis auf den Preis eines Angebotes durch Sternchenhinweise oder in AGB genügt in den meisten Fällen nicht den Vorgaben des Gesetzes. So entschied das LG Hanau im Dezember. Geklagt hatte der Dachverband aller Verbraucherzentralen gegen den Betreiber verschiedener kostenpflichtiger Internetangebote, wie unter anderem ein Flirtportal, ein IQ- und ein Berufswahltest. Die Angaben zur Entgeltlichkeit der Angebote fanden sich dabei jeweils nur in Form von Sternchenhinweisen zu den Anmeldefeldern und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Geschrieben von Peter Gretenkord
in Wirtschaft & Wettbewerb
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08:50
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In 2 Tagen mit 120 Leuten 1 Unternehmen gründen
Sonntag, 24. Februar 2008, von Anja Assion
Der IT-Unternehmer Cem Basman hörte von einer Idee, bloggte sie und setzte sie flugs in die Tat um: Eine Unternehmensgründung, gänzlich ungeplant, mit spontan zugereisten Teilnehmern, in gerade einmal 48 Stunden. Binnen dieser Frist musste die richtige Idee gefunden, ein Konzept erstellt und ausgearbeitet, am Ende die Limited bestellt werden.
Das folgende Video gibt einen Einblick in das Experiment.
Das folgende Video gibt einen Einblick in das Experiment.
Das Internet filtern
Dienstag, 29. Januar 2008, von Simon Möller
Als Arcor kürzlich all seinen Kunden den Zugang zu einem Web-Pornoanbieter sperrte, stieß das Unternehmen bei seinen Kunden nur auf Unverständnis. Kaum einer der betroffenen Kunden konnte oder wollte nachvollziehen, wieso sich der Access-Provider zur Sperrung rechtlich verpflichtet sah. Wie sich nachher herausstellte, war dem auch nicht so: Das deutsche Jugendschutzrecht verlangt nicht von Access-Providern, rechtswidrige Internetseiten für die eigenen Kunden zu sperren. Die rechtlichen Hintergründe erklärt Kai Welp, Doktorand am Institut für ITM in Münster.
Zum J!Cast 50 - Zur Sperrungspflicht von Zugangsprovidern im Internet.
(Seite 2 von 8, insgesamt 74 Einträge)


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