BLM korrigiert
Freitag, 18. Juli 2008, von Simon Möller
Die Bayerische Landesanstalt für neue Medien hat - nicht nur bei Telemedicus - für ihren Versuch, Online-TV einer Lizenzpflicht zu unterwerfen, viel Kritik einstecken müssen. Die will die Anstalt aber nicht alleine tragen. Wenn, dann bitteschön auch alle anderen.
IfM: Thesen zu einer neuen Medienpolitik
Freitag, 18. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
ARD und ZDF in der Krise: Zur Änderung des Rundfunk-Staatsvertrags wird heiß über Medienpolitik debattiert. Wo liegt die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sender? Und welche Rolle spielen dabei die Presseverleger?
Zu diesen Fragen findet sich auf dem Internetportal der Süddeutschen Zeitung eine interessante Stellungnahme des unabhängigen Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM).
Zur Stellungnahme des IfM.
Medienwächter verbieten "5-Millionen-SKL-Show"
Donnerstag, 17. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel
Wie einem Bericht der SZ zu entnehmen ist, hat die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) die Ausstrahlung der nächsten "5-Millionen-SKL-Show" untersagt. Die Show verstoße gegen die neuen Vorschriften für Glücksspiele. Der Fall sei eindeutig, bei der SKL handele es sich um den Sponsor dieser Sendung.
Wie einem Bericht der SZ zu entnehmen ist, hat die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) die Ausstrahlung der nächsten "5-Millionen-SKL-Show" untersagt. Die Show verstoße gegen die neuen Vorschriften für Glücksspiele. Der Fall sei eindeutig, bei der SKL handele es sich um den Sponsor dieser Sendung.
Total daneben: Lizenzpflicht für Online-TV
Mittwoch, 16. Juli 2008, von Simon Möller
Ein Kommentar von Simon Möller.
Das Rundfunkrecht ist eine hochgeistige Materie. Man denkt in großen Begriffen, z.B. „Freiheitlich-demokratische Grundordnung“, „Medium und Faktor der öffentlichen Meinungbildung“ oder „Suggestivkraft, Aktualität und Breitenwirkung“. Rundfunkrecht ist gelebtes Verfassungsrecht - und deswegen oft ziemlich praxisfern.
Das bisher krasseste Beispiel, das mir bisher untergekommen ist, ist der Versuch, Online-TV einer Lizenzpflicht zu unterwerfen. Die aktuelle Satzungänderung der Bayerischen Landesanstalt für neue Medien ist dabei nur Nebensache, denn sie nimmt nur vorweg, was (nach aktuellem Verhandlungsstand) in den 12. Rundfunkstaatsvertrag geschrieben werden soll: Eine völlig unsinnige Regulierung für Online-TV.
Das Rundfunkrecht ist eine hochgeistige Materie. Man denkt in großen Begriffen, z.B. „Freiheitlich-demokratische Grundordnung“, „Medium und Faktor der öffentlichen Meinungbildung“ oder „Suggestivkraft, Aktualität und Breitenwirkung“. Rundfunkrecht ist gelebtes Verfassungsrecht - und deswegen oft ziemlich praxisfern.
Das bisher krasseste Beispiel, das mir bisher untergekommen ist, ist der Versuch, Online-TV einer Lizenzpflicht zu unterwerfen. Die aktuelle Satzungänderung der Bayerischen Landesanstalt für neue Medien ist dabei nur Nebensache, denn sie nimmt nur vorweg, was (nach aktuellem Verhandlungsstand) in den 12. Rundfunkstaatsvertrag geschrieben werden soll: Eine völlig unsinnige Regulierung für Online-TV.
BLM: Lizenzpflicht für Internet-TV
Dienstag, 15. Juli 2008, von Adrian Schneider
Die Bayrische Landesanstalt für Medien (BLM) hat eine Änderung ihrer Fernsehsatzung beschlossen. Die neue Satzung sieht vor, dass die BLM für alle Angebote von Video-Streams mit mehr als 500 potentiellen gleichzeitigen Zugriffen eine Lizenz einfordern soll. Bis zu 10.000 Zugriffen soll eine Lizenz ohne weitere Voraussetzungen erteilt werden, sofern inhaltlich keine Bedenken bestehen. Ab 10.000 Zugriffen soll das gleiche Organisationsverfahren gelten wie beim normalen Kabelprogramm.
Unklar ist zur Zeit, ob nur Live-Streams oder auch On-Demand-Inhalte betroffen sind. Auch ob der Serverstandort oder der Sitz des Betreibers für die Zuständigkeit der BLM entscheidend ist, konnte uns die BLM auf Anfrage nicht genau sagen.
Unklar ist zur Zeit, ob nur Live-Streams oder auch On-Demand-Inhalte betroffen sind. Auch ob der Serverstandort oder der Sitz des Betreibers für die Zuständigkeit der BLM entscheidend ist, konnte uns die BLM auf Anfrage nicht genau sagen.
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch (Real-)Horrorfilm
Donnerstag, 10. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
„Kannibale von Rotenburg“ wehrt sich erfolgreich gegen Filmveröffentlichung
Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das OLG Frankfurt a.M. die Vorführung und das In-Verkehr-Bringen des Spielfilms "Rohtenburg" untersagt (Az. 14 U 146/07). Die Übernahme einer Straftat sowie des Persönlichkeitsbildes des Täters in einen Horrorfilm stelle eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Da der Kläger als Vorbild der Filmfigur zweifelsfrei erkennbar sei, müsse die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit in diesem Fall gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Klägers zurücktreten. Der Senat bestätigte insoweit auch seine im Jahre 2006 vorausgegangene Entscheidung im Eilverfahren (Az. 14 W 10/06). Beide Urteile liegen Telemedicus im Volltext vor.
Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das OLG Frankfurt a.M. die Vorführung und das In-Verkehr-Bringen des Spielfilms "Rohtenburg" untersagt (Az. 14 U 146/07). Die Übernahme einer Straftat sowie des Persönlichkeitsbildes des Täters in einen Horrorfilm stelle eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Da der Kläger als Vorbild der Filmfigur zweifelsfrei erkennbar sei, müsse die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit in diesem Fall gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Klägers zurücktreten. Der Senat bestätigte insoweit auch seine im Jahre 2006 vorausgegangene Entscheidung im Eilverfahren (Az. 14 W 10/06). Beide Urteile liegen Telemedicus im Volltext vor.
Hintergrund: Streit über Bundestagskanal beigelegt
Donnerstag, 10. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
Die geplante deutschlandweite Ausstrahlung des sog. Bundestagskanal ist vorerst kein Thema mehr: In einem Gespräch mit Bundestagspräsident Norbert Lammert haben die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender eine intensivere Berichterstattung aus dem Bundestag zugesichert.
Lammert hatte in der Vergangenheit immer wieder beklagt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender zu wenig Sendezeit auf die Übertragung des Parlamentsgeschehens verwandten. Gleichzeitig verlagere sich die parlamentarische Arbeit immer weiter in die zahlreichen Fernsehtalkshows von Illner, Will & Co. Um diese Missstände zu beheben, hatte er als mögliche Alternative einen deutschlandweit sendenden Bundestagskanal ins Gespräch gebracht.
Lammert hatte in der Vergangenheit immer wieder beklagt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender zu wenig Sendezeit auf die Übertragung des Parlamentsgeschehens verwandten. Gleichzeitig verlagere sich die parlamentarische Arbeit immer weiter in die zahlreichen Fernsehtalkshows von Illner, Will & Co. Um diese Missstände zu beheben, hatte er als mögliche Alternative einen deutschlandweit sendenden Bundestagskanal ins Gespräch gebracht.
Stefan Niggemeier bleibt (beinahe) Sieger
Mittwoch, 9. Juli 2008, von Simon Möller
Stefan Niggemeier hat gewonnen - zumindest beinahe. Callactive, die umstrittene Veranstalterin von ebenso umstrittenen Call-in-Shows im Fernsehen, hat eine ihrer Klagen gegen Niggemeier zurückgezogen (vor dem OLG Hamburg) und eine zweite verloren (vor dem AG München).
Das ist insofern schade, als wir auf eine höherinstanstanzliche Entscheidung zu den Streitfragen, die der Fall aufgeworden hatte, nun noch etwas länger warten müssen. Schade ist es auch insofern, als Niggemeier und Callactive sich bei den Kosten in der Mitte getroffen haben: Jeder trägt die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten werden 50:50 geteilt. Denn Niggemeier hätte hier m.E. auch vollständig obsiegen können.
Das ist insofern schade, als wir auf eine höherinstanstanzliche Entscheidung zu den Streitfragen, die der Fall aufgeworden hatte, nun noch etwas länger warten müssen. Schade ist es auch insofern, als Niggemeier und Callactive sich bei den Kosten in der Mitte getroffen haben: Jeder trägt die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten werden 50:50 geteilt. Denn Niggemeier hätte hier m.E. auch vollständig obsiegen können.
Podcast: Briefe an junge Juristen
Freitag, 4. Juli 2008, von Adrian Schneider
„Nein, eine Empfehlung soll dieser Brief für Sie nicht enthalten. Schon gar keine Anleitung zur Anwaltskarriere. Er soll schlicht eine anwaltliche Tugend ins Zentrum stellen: die Neugierde. Sie ist die entscheidende Tugend des Anwalts.“
Mit der Serie „Briefe an junge Juristen“ startet nun auch die juristische Ausbildungszeitschrift JuS einen eigenen Podcast. Richter, Rechtsanwälte und Professoren bieten Einblick in ihr langes Berufsleben: Welche Erlebnisse waren richtungsweisend? Welche Werte haben Bestand? Worauf kommt es wirklich an?
Zur Podcast-Serie der JuS.
MDR: Klage gegen Steuernachzahlung angekündigt
Donnerstag, 3. Juli 2008, von Jean-Paul Feidt
Nicht nur der RBB und der BR haben mit Finanzproblemen zu kämpfen (Telemedicus berichtete), auch beim MDR stehen die Zeichen auf Sturm. Neben den zu erwartenden Einnahme-Ausfällen, bedingt durch den Umstand, dass eine Vielzahl der gebührenbefreiten Hartz IV-Empfänger im Sendegebiet wohnen, sieht sich die Rundfunkanstalt durch steuerliche Probleme bedroht.
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