Seminararbeit: Kommunikationsinstrumente im Social Web
Mittwoch, 1. September 2010, von Simon Möller
Während meines vergangenen Semesters an der DHV Speyer habe ich eine Seminararbeit mit dem Thema „Neue Kommunikationsinstrumente im Internet” geschrieben. Seminarthema war „Marketing und Kommunikationsmanagement in öffentlichen und privaten Unternehmen” - mithin ein Unterfall der Betriebswirtschaftslehre. Entsprechend folgt auch die Gliederungs- und Zitierweise den dortigen Konventionen. Betreut wurde das Seminar von Prof. Wirtz.
Umfang der Arbeit ist 12 Seiten, gerechnet ohne Gliederung, Literaturverzeichnis, etc. Durch diese Limitierung bleibt die Arbeit gezwungenermaßen sehr abstrakt und dürfte für Leser, die sich mit dem Web2.0 auskennen, keine Neuigkeiten enthalten. Einzige Ausnahmen dürften sein: Das „Brand Community Management” (S. 8), das zumindest mir neu war, und die „Perspektiven im Umgang mit Social Media” (S. 10 f.), die ich selbst entwickelt habe und m.E. deutlich über die inhaltliche Tiefe der restlichen Arbeit hinausreichen. Die Arbeit wurde mit 14 Punkten bewertet.
„Neue Kommunikationsinstrumente im Internet” zum Download (PDF).
Umfang der Arbeit ist 12 Seiten, gerechnet ohne Gliederung, Literaturverzeichnis, etc. Durch diese Limitierung bleibt die Arbeit gezwungenermaßen sehr abstrakt und dürfte für Leser, die sich mit dem Web2.0 auskennen, keine Neuigkeiten enthalten. Einzige Ausnahmen dürften sein: Das „Brand Community Management” (S. 8), das zumindest mir neu war, und die „Perspektiven im Umgang mit Social Media” (S. 10 f.), die ich selbst entwickelt habe und m.E. deutlich über die inhaltliche Tiefe der restlichen Arbeit hinausreichen. Die Arbeit wurde mit 14 Punkten bewertet.
„Neue Kommunikationsinstrumente im Internet” zum Download (PDF).
LG Hamburg: Bilder in Personensuchmaschinen
Donnerstag, 12. August 2010, von Fritz Pieper
Das LG Hamburg hat sich mit der Reichweite einer Einwilligung zur Veröffentlichung des eigenen Bildnisses in einer Personensuchmaschine befasst. Es stellte fest, dass jemand, der ein Bild im Internet einstellt, (konkludent) darin einwilligt, dass eine Personensuchmaschine das Bild verwendet. Das soll jedenfalls dann gelten, wenn die Person das Bild auf einer frei im Internet verfügbaren Seite eingestellt hat. Das LG Hamburg beruft sich in der Entscheidung auf ein unlängst ergangenes BGH-Urteil.
Tagung: Netzneutralität in der Informationsgesellschaft
Donnerstag, 5. August 2010, von Adrian Schneider
Über die Neutralität des Internets wurde in der Vergangenheit viel diskutiert, auch bei Telemedicus. Wie neutral ist das Internet wirklich und wie viel Neutralität braucht es? Welche Auswirkungen kann die Diskriminierung von Datenübermittlung haben? Und inwiefern ist die Sicherung Aufgabe von Staat und Politik?
Am 15. Dezember findet in der Berliner Humboldt-Universität eine Tagung zur „Netzneutralität in der Informationsgesellschaft” statt, die sich mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigen wird. Die Referentenliste liest sich wie das „who is who” der wissenschaftlichen Szene im Bereich Netzneutralität: Prof. Bernd Holznagel („Kommunikationsfreiheiten und Netzneutralität”), Constanze Kurz („Technische Grundlagen und Aspekte der Netzneutralität”), Markus Beckedahl („Netzneutralität aus der Sicht der Zivilgesellschaft”), Thilo Weichert („Netzneutralität und Datenschutz”), Simon Schlauri („Einflüsse von Privat- und Lauterkeitsrecht auf die Netzneutralität”) und viele weitere.
Zum Programm der Tagung (PDF).
Zum Anmeldeformular (PDF).
Am 15. Dezember findet in der Berliner Humboldt-Universität eine Tagung zur „Netzneutralität in der Informationsgesellschaft” statt, die sich mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigen wird. Die Referentenliste liest sich wie das „who is who” der wissenschaftlichen Szene im Bereich Netzneutralität: Prof. Bernd Holznagel („Kommunikationsfreiheiten und Netzneutralität”), Constanze Kurz („Technische Grundlagen und Aspekte der Netzneutralität”), Markus Beckedahl („Netzneutralität aus der Sicht der Zivilgesellschaft”), Thilo Weichert („Netzneutralität und Datenschutz”), Simon Schlauri („Einflüsse von Privat- und Lauterkeitsrecht auf die Netzneutralität”) und viele weitere.
Zum Programm der Tagung (PDF).
Zum Anmeldeformular (PDF).
Die FAZ über Jurablogs
Montag, 19. Juli 2010, von Simon Möller
FAZ.NET schreibt über Jurablogs, insbesondere Verfassungsblogs. Zu der häufig gestellten Frage, warum die Blog-Kultur in US-Juristenkreisen so viel stärker ausgeprägt ist, schreibt die Autorin Katja Gelinsky wie folgt:
Zum Beitrag bei FAZ.NET.
Zum US-amerikanischen SCOTUS-Blog.
Zum deutschen Verfassungsblog.
Gewiss spielt dabei eine Rolle, dass man sich hierzulande nicht mit der gleichen Geschwindigkeit und Unbefangenheit wie in den Vereinigten Staaten neue Kommunikationsinstrumente zunutze macht, schon gar nicht in der Jurisprudenz. Vor allem aber denken, arbeiten und diskutieren deutsche und amerikanische Verfassungsrechtler anders und in anderem gesellschaftlichen Kontext.Ein weiterer, häufig übersehener Punkt: In den USA ist schlicht die Menge an Personen, aus denen sich Autoren und Leser von Jurablogs rekrutieren, viel größer. Natürlich wird dort die kritische Masse, die für den Betrieb eines professionellen Blogs nötig, viel schneller überschritten.
Amerikanischen Rechtsprofessoren bleibe mehr Zeit fürs Bloggen, da sie weniger Lehrverpflichtungen hätten und sich weniger um organisatorische Angelegenheiten kümmern müssten, sagen deutsche Staatsrechtler mit Amerika-Erfahrung wie Oliver Lepsius (Bayreuth) und Christoph Möllers (Humboldt-Universität, Berlin). Nun ist Zeitmanagement allerdings auch eine Sache von Prioritäten. Dass deutsche Rechtsprofessoren lieber an wissenschaftlichen Beiträgen feilen, als Blogkommentare zu schreiben, führen Möllers und Lepsius auf grundsätzliche Unterschiede des verfassungsrechtlichen Diskurses diesseits und jenseits des Atlantiks zurück.
Zum Beitrag bei FAZ.NET.
Zum US-amerikanischen SCOTUS-Blog.
Zum deutschen Verfassungsblog.
Abmahnungen: Was tun wenn's brennt?
Freitag, 16. Juli 2010, von Adrian Schneider
In Zeiten von Filesharing, Youtube und Blogs ist fast jeder schon einmal mit einer Abmahnung in Berührung gekommen – sei es persönlich oder im Freundes- und Bekanntenkreis. Die Abmahnung ist längst kein Rechtsinstrument unter Experten mehr, mit dem sich Unternehmen gegenseitig zusetzen. Es steht mittlerweile vielmehr als Synonym für Unsicherheit im deutschen Medienrecht. Besonders für Laien gibt es zahllose rechtliche Fallen und das Prinzip der Abmahnung als außergerichtliche Warnung ist für den einfachen Nutzer kaum noch nachzuvollziehen.
In seinem Dossier „Post vom Anwalt, was tun?” erklärt Dr. Till Kreutzer von irights.info die Hintergründe von Abmahnungen. Wofür kann ich mir eine Abmahnung einfangen? Was tun, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert? Wie setzen sich die Kosten zusammen? Und vor allem: Kann ich mich davor schützen?
„Post vom Anwalt, was tun?” bei irights.info.
In seinem Dossier „Post vom Anwalt, was tun?” erklärt Dr. Till Kreutzer von irights.info die Hintergründe von Abmahnungen. Wofür kann ich mir eine Abmahnung einfangen? Was tun, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert? Wie setzen sich die Kosten zusammen? Und vor allem: Kann ich mich davor schützen?
„Post vom Anwalt, was tun?” bei irights.info.
Expertenanhörung in der Enquête-Kommission
Montag, 5. Juli 2010, von Simon Möller
In diesen Stunden läuft in Berlin die 4. Sitzung der Enquête-Kommission „Netzpolitik und digitale Gesellschaft”. In dieser Sitzung werden viele externe Experten angehört. Einige der Experten haben bereits Stellungnahmen abgegeben, die als PDF abrufbar sind.
Unter den Experten ist auch Prof. Thomas Hoeren, der sich vornehmlich zu rechtlichen Fragen äußert. Insgesamt liest sich seine Stellungnahme fast wie eine „To Do-Liste” für den Gesetzgeber. Unter anderem schließt er sich in der Frage der Netzneutralität der Position seines Kollegen am Institut für ITM in Münster, Prof. Holznagel, an (wobei er ihn freilich anders versteht als ich), spricht sich für einen „Allgemeinen Teil des Geistigen Eigentums” aus, fordert Korrekturen beim „fliegenden Gerichtsstand”, gesetzliche Regelungen zur Störerhaftung, eine „Button-Lösung” für Abofallen und - soweit als möglich - eine Internationalisierung des Internetrechts.
Zu den Stellungnahmen von Prof. Hoeren und den anderen Experten.
(via)
Unter den Experten ist auch Prof. Thomas Hoeren, der sich vornehmlich zu rechtlichen Fragen äußert. Insgesamt liest sich seine Stellungnahme fast wie eine „To Do-Liste” für den Gesetzgeber. Unter anderem schließt er sich in der Frage der Netzneutralität der Position seines Kollegen am Institut für ITM in Münster, Prof. Holznagel, an (wobei er ihn freilich anders versteht als ich), spricht sich für einen „Allgemeinen Teil des Geistigen Eigentums” aus, fordert Korrekturen beim „fliegenden Gerichtsstand”, gesetzliche Regelungen zur Störerhaftung, eine „Button-Lösung” für Abofallen und - soweit als möglich - eine Internationalisierung des Internetrechts.
Zu den Stellungnahmen von Prof. Hoeren und den anderen Experten.(via)
OVG: Kein Sparkassen-Konto für Abofallen-Betreiber
Mittwoch, 23. Juni 2010, von Anja Assion
Das Thema ist nicht neu: Können Banken eine Kontoeröffnung verweigern, bzw. ein Konto kündigen, wenn das Konto zum Betreiben von Abofallen genutzt werden soll? Nachdem im letzten Jahr bereits einige Zivilgerichte dies bejaht haben, setzte sich nun auch ein Verwaltungsgericht mit dem Problem auseinander. In dem Fall, den das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu beurteilen hatte (Beschluss vom 15. Juni 2010 - 10 ME 77/10), lehnte die Sparkasse Osnabrück die Eröffnung eines Kontos für einen Rechtsanwalt ab, weil er das Inkasso für Abofallen-Betreiber übernehme.
De Maizière: Grundsatzrede zur Netzpolitik
Dienstag, 22. Juni 2010, von Adrian Schneider
So warnt der Minister vor gesetzgeberischen Schnellschüssen, macht Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes im Netz und spricht sich für eine neue Verteilung der Risiken bei der Haftung von Anbietern im Netz aus. Viele Thesen sind nicht sehr konkret und machen eine Zustimmung leicht. Dennoch scheint sich im Innenministerium ein kleiner Wandel zu vollziehen: Beim Verständnis der Rolle des Gesetzgebers, bei der schon fast traditionellen restriktiven politischen Linie und vor allem bei der Kommunikation. Nun müssen den Worten jedoch auch Taten folgen.
Der Mitschnitt der Rede bei Carta.info.
14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft.
Abstimmen über die Thesen beim Dialog-Portal des Innenministeriums.
LfM-Chef zur Netzregulierung: „Goodwill reicht hier nicht”
Montag, 7. Juni 2010, von Christiane Müller
Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW Prof. Dr. Norbert Schneider findet in der taz deutliche Worte zur Regulierung des Internets. In dem Interview plädiet er insbesondere für schärfere Datenschutzbestimmungen und eine intensivere Aufsicht; denn es gelte die Regulierer-Weisheit „Nicht der Förster hält den Wald sauber, sondern die Angst, er könnte kommen”. Eine effektive Regulierung erfordere ein internationales Handeln, auch wenn sich einzelne Staaten nicht an die Normen hielten:
Zum Interview in der taz.
„Wir sind nicht in der Vulkanologie: Gegen isländische Vulkane, die dann und wann die Luftfahrt durcheinanderbringen, kann ich auch relativ wenig ausrichten. Aber wir sind glücklicherweise in einem gesellschaftlichen Vertragssystem, mit Akteuren, die unternehmerisch tätig sind. Es wird über weite Strecken gelingen, hier verbindliche Regeln durch- und umzusetzen. Es wird natürlich auch sozusagen mediale Schurkenstaaten geben. Aber das ist gewissermaßen mitgerechnet in einem System dieser Art. Die Alternative wäre: Untersagen, Verbieten, Auslöschen.”
Zum Interview in der taz.
Der BGH zur WLAN-Haftung
Donnerstag, 3. Juni 2010, von Simon Möller
Am Mittwoch ist der Volltext des BGH-Urteils zur WLAN-Haftung bekannt geworden. Anders als noch die Pressemitteilung erwarten ließ, enthält das Urteil kein obiter dictum zu § 97a Abs. 2 UrhG. Auch sonst umgeht der BGH viele Punkte, die nicht nur für die Rechtswissenschaft und -Praxis interessant gewesen wären, sondern durchaus auch ergebnisrelevant.
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