Street View: Eine Diskussion ohne Grautöne
Mittwoch, 18. August 2010, von Tobias Kläner
Ein Kommentar von Tobias Kläner
Wenn verschiedene Personen und Institutionen unabhängig voneinander kleine Fehler begehen, ist das normalerweise nicht weiter tragisch. Irgendjemand wird es meistens schon wieder richten. Anders verhält es sich aber momentan bei der „Diskussion“ zu Google Street View, die in den letzten Wochen völlig entgleist ist. Hier gibt es keine Wiedergutmachung, der Schaden ist unwiderruflich eingetreten. Kaputt gegangen ist das Vertrauen in eine vernünftige und inhaltsreiche Diskussion, welche die Öffentlichkeit informiert und zur Meinungsbildung wesentlich beitragen könnte. Es bleibt schon jetzt ein schaler Nachgeschmack zurück und auch die Furcht, dass diese Art der eindimensionalen Berichterstattung sich wohl fortsetzen könnte in den nächsten Wochen und Monaten.
Wenn verschiedene Personen und Institutionen unabhängig voneinander kleine Fehler begehen, ist das normalerweise nicht weiter tragisch. Irgendjemand wird es meistens schon wieder richten. Anders verhält es sich aber momentan bei der „Diskussion“ zu Google Street View, die in den letzten Wochen völlig entgleist ist. Hier gibt es keine Wiedergutmachung, der Schaden ist unwiderruflich eingetreten. Kaputt gegangen ist das Vertrauen in eine vernünftige und inhaltsreiche Diskussion, welche die Öffentlichkeit informiert und zur Meinungsbildung wesentlich beitragen könnte. Es bleibt schon jetzt ein schaler Nachgeschmack zurück und auch die Furcht, dass diese Art der eindimensionalen Berichterstattung sich wohl fortsetzen könnte in den nächsten Wochen und Monaten.
Norbert Schneider grundsätzlich zum Datenschutz
Mittwoch, 11. August 2010, von Simon Möller
Eine der interessantesten Thesen aus der jüngeren Zeit ist die vom Kontrollverlust: Das Internet verhindert eine Kontrolle von Daten - für alles und jeden. Diese Entwicklung ist unaufhaltbar, wir müssen mir ihr leben lernen. Mit dieser These korrespondiert der Post Privacy-Gedanke: Wir müssen uns darauf einstellen, in der Zukunft keine Privatsphäre mehr zu haben. Ein lesenswerter Beitrag zur Debatte kommt heute von Norbert Schneider, Direktor der Landesmedienanstalt NRW.
Grüne versuchen Gesetzesentwurf als Mitmach-Projekt
Montag, 9. August 2010, von Simon Möller
Ein Gesetz in einem Wiki schreiben - das hat Telemedicus im Winter 2008/09 versucht. Das Projekt war nur teilweise erfolgreich. Bilanz gezogen und einige Ergebnisse präsentiert haben Stefan Ott und ich damals in zwei Artikeln für JurPC. Unser Fazit damals:
Einen Ansatz, der auf den ersten Blick ähnlich wirkt, verfolgt nun die Grüne Bundestagsfraktion. Unter der Domain beschaeftigten-datenschutz.de präsentieren die Politiker einen Entwurf zu einem Beschäftigen-Datenschutzgesetz, an dem man mitarbeiten können soll:
Die Webseite arbeitet auf Basis eines Blog-Systems, das heißt, Nutzer können den Text nicht unmittelbar ändern. Auch der Entwurf, der präsentiert wird, ist bereits ausformuliert - und dies bis in die Details hinein. Ob hier noch viel „E-Participation” möglich ist, ist fraglich. Viel eher dürfte es darum gehen, einen schon fertigen Entwurf zu bewerben.
Zur Webseite beschaeftigten-datenschutz.de.
Hinweis: Ich bin Mitglied bei Bündnis90/Die Grünen.
Nach dem bisherigen Erfahrungsstand ist davon auszugehen, dass der grundsätzliche Ansatz - einen Gesetzesentwurf in einem Wiki zu formulieren, wobei sich jeder "Stakeholder" beteiligen kann - durchaus erfolgversprechend ist. Ein professionelles Projektmanagement ist allerdings unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen; ebenso erfordert ein solches Projekt hohen materiellen Aufwand sowohl im technischen als auch im personellen Bereich.
Einen Ansatz, der auf den ersten Blick ähnlich wirkt, verfolgt nun die Grüne Bundestagsfraktion. Unter der Domain beschaeftigten-datenschutz.de präsentieren die Politiker einen Entwurf zu einem Beschäftigen-Datenschutzgesetz, an dem man mitarbeiten können soll:
In diesem Blog stellen wir unseren Gesetzentwurf öffentlich zur Diskussion, um so allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, den Entstehungs-Prozess zu begleiten und Ihre Ideen für die Ausgestaltung eines zukünftigen Beschäftigen-Datenschutz einzubringen.
Dieses Papier ist demnach kein fertiger Entwurf, sondern noch im Entstehen. Über Kommentare, Kritik und Anregungen freuen wir uns.
Die Webseite arbeitet auf Basis eines Blog-Systems, das heißt, Nutzer können den Text nicht unmittelbar ändern. Auch der Entwurf, der präsentiert wird, ist bereits ausformuliert - und dies bis in die Details hinein. Ob hier noch viel „E-Participation” möglich ist, ist fraglich. Viel eher dürfte es darum gehen, einen schon fertigen Entwurf zu bewerben.
Zur Webseite beschaeftigten-datenschutz.de.Hinweis: Ich bin Mitglied bei Bündnis90/Die Grünen.
Datenschutz und Datensicherheit in sozialen Netzwerken
Dienstag, 20. Juli 2010, von Tobias Kläner
Datenschutzrecht ist permanent im Wandel. Es wird dauerhaft reformiert, ohne tatsächlich in der Gegenwart anzukommen. Manch einer findet Datenschutz deshalb nicht mehr zeitgemäß, sondern nur noch rückwärtsgewandt und technologiehemmend.
Dass wir Datenschutz und ein entsprechendes Regelungsniveau aber dringend brauchen, ist nirgendwo sichtbarer als in sozialen Netzwerken, wo datenschutzrechtliches Chaos herrscht. Denn die zurück liegenden BDSG Novellen I bis III haben leider nur das gesetzlich normiert, was seit Jahren überfällig war. Soziale Netzwerke wie Facebook, StudiVZ und Co. werden vom Bundesdatenschutzgesetz und auch vom Telemediengesetz nach wie vor nur kryptisch erfasst. Die Gesetze wirken dabei wie schlechte Schablonen, mit denen Recht und Realität nicht in Einklang gebracht werden können.
Dass wir Datenschutz und ein entsprechendes Regelungsniveau aber dringend brauchen, ist nirgendwo sichtbarer als in sozialen Netzwerken, wo datenschutzrechtliches Chaos herrscht. Denn die zurück liegenden BDSG Novellen I bis III haben leider nur das gesetzlich normiert, was seit Jahren überfällig war. Soziale Netzwerke wie Facebook, StudiVZ und Co. werden vom Bundesdatenschutzgesetz und auch vom Telemediengesetz nach wie vor nur kryptisch erfasst. Die Gesetze wirken dabei wie schlechte Schablonen, mit denen Recht und Realität nicht in Einklang gebracht werden können.
Kurioser Streit um Google Street View
Montag, 19. Juli 2010, von Simon Möller
Bei Google Street View drehen sich die Streitfragen um das Datenschutzrecht und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Alle Streitfragen? Nein! Die nordrhein-westfälische Stadt Herne hat dem Fall eine straßenrechtliche Komponente hinzugefügt. Laut DerWesten.de will sie von Google für das Befahren ihrer Straßen Sondernutzungsgebühren erheben.
Solche Gebühren werden gem. den §§ 19a; 18 StrWG NRW erhoben, wenn jemand die Straßen anders als in ihrer üblichen Verwendungsweise („Gemeingebrauch”) benutzen möchte. Dass dies bei Google Street View der Fall ist, kann bezweifelt werden: Google macht ja nichts anderes, als mit seinen Autos auf den Straßen herumzufahren.
So sieht das auch die FDP-Fraktion in Herne, die die Initiative auf den Weg gebracht hatte:
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Meldung bei DerWesten.de.
Der Beschlussantrag der FDP Herne.
Solche Gebühren werden gem. den §§ 19a; 18 StrWG NRW erhoben, wenn jemand die Straßen anders als in ihrer üblichen Verwendungsweise („Gemeingebrauch”) benutzen möchte. Dass dies bei Google Street View der Fall ist, kann bezweifelt werden: Google macht ja nichts anderes, als mit seinen Autos auf den Straßen herumzufahren.
So sieht das auch die FDP-Fraktion in Herne, die die Initiative auf den Weg gebracht hatte:
Die Chance, dass eine Gebühr von Google gezahlt wird, erscheint zwar zunächst gering (...).
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Meldung bei DerWesten.de.
Der Beschlussantrag der FDP Herne.
Jens Best: "Datennutzung im öffentlichen Raum beschützen"
Freitag, 9. Juli 2010, von Tobias Kläner
Als Bundesinnenminister Thomas de Maiziére seine 14 Thesen der Netzpolitik präsentiert hat, kam er auch auf „Google Street View” zu sprechen. Dabei erwähnte er einen „Blogger”, der per Twitter die Netzgemeinde aufgerufen hatte, sich dem Entfernen von Bildern aus Google Street View zu widersetzen: Jedes Haus, das womöglich wegen Widersprüchen von Mietern oder Eigentümern in Deutschland von Google ausgeblendet werden muss, soll danach erneut fotografiert und geogetagged werden.
Der Urheber dieser Kampagne und besagte Blogger ist Jens Best. Der Fotograf und IT-Berater hat nicht nur bezüglich Google Street View ambitionierte Ansichten. Anlässlich der heutigen Verhandlung des „Lex Street View” im Bundesrat hat Telemedicus ihm einige Fragen gestellt.
Herr Best, wie finden Sie Google „Street View“?
Ich halte es für einen weiteren Schritt zu mehr öffentlich verfügbarem Raum im Digitalen. Das Internet ist ja schon immer die digitale Ebene der einen Realität gewesen. Mit den Fotowelten, zum Beispiel in „Street View“, versteht das jetzt auch der Letzte. Ich hoffe keiner von denen, die aktuell von Street View irritiert sind, schlägt das Wort „augmented reality“ nach.
Der Urheber dieser Kampagne und besagte Blogger ist Jens Best. Der Fotograf und IT-Berater hat nicht nur bezüglich Google Street View ambitionierte Ansichten. Anlässlich der heutigen Verhandlung des „Lex Street View” im Bundesrat hat Telemedicus ihm einige Fragen gestellt.
Herr Best, wie finden Sie Google „Street View“?
Ich halte es für einen weiteren Schritt zu mehr öffentlich verfügbarem Raum im Digitalen. Das Internet ist ja schon immer die digitale Ebene der einen Realität gewesen. Mit den Fotowelten, zum Beispiel in „Street View“, versteht das jetzt auch der Letzte. Ich hoffe keiner von denen, die aktuell von Street View irritiert sind, schlägt das Wort „augmented reality“ nach.
Rezension: Taeger/Gabel – Kommentar zum BDSG
Dienstag, 6. Juli 2010, von Tobias Kläner und Thomas Mike Peters
Die Bedeutung des Datenschutzrechts ist in den letzten Jahren rasant gewachsen. Davon angetrieben hat der Gesetzgeber allein seit dem 1. September 2009 das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dreimal novelliert. Die Änderungen sind mitunter gravierend und für den Rechtsanwender nicht immer sofort zugänglich. Letzteres ist vor allem deshalb der Fall, weil es bislang an entsprechender Kommentarliteratur mangelte. An genau dieser Stelle setzt der neu erschienene „Taeger/Gabel” an, der auch die BDSG-Novellen I bis III sorgsam berücksichtigt. Damit ist dieser BDSG-Kommentar momentan eines der wenigen Werke, das Aktualität in diesem Bereich beanspruchen kann.
Justizminister fordern "Street View"-Regelungen im BDSG
Freitag, 25. Juni 2010, von Tobias Kläner
Gestern ist die zweitägige Frühjahrskonferenz der Justizminister der Länder in Hamburg zu Ende gegangen. Zur Debatte stand unter anderem einer gemeinsame datenschutzrechtliche Positionierung der Ressortchefs gegenüber Googles neuem Dienst "Street View", dessen Start in Deutschland gegen Jahresende erwartet wird. Im Ergebnis forderten alle 16 Justizminister einhellig schärfere datenschutzrechtliche Regelungen und konkrete Auflagen für Angebote wie "Street View".
Video: Peter Schaar über die Baustellen des Datenschutzrechts
Samstag, 12. Juni 2010, von Tobias Kläner
In einem sehr sehenswerten Videointerview für politik-digital.de hat sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutzschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, in der letzten Woche über den grundsätzlichen Modernisierungsbedarf des deutschen Datenschutzrechts ausgelassen.
Schaar geht dabei auch auf Dauerbrenner wie soziale Netzwerke, geplante Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz oder auch SWIFT ein und verdeutlicht, dass unser geltendes Datenschutzrecht noch aus einer Zeit stammt, in der das Internet und seine datenschutzrechtlichen Herausforderungen gänzlich unbekannt waren.
Zum Videointerview geht's nach dem Klick.
Schaar geht dabei auch auf Dauerbrenner wie soziale Netzwerke, geplante Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz oder auch SWIFT ein und verdeutlicht, dass unser geltendes Datenschutzrecht noch aus einer Zeit stammt, in der das Internet und seine datenschutzrechtlichen Herausforderungen gänzlich unbekannt waren.
Zum Videointerview geht's nach dem Klick.
BVerwG: Datei „Gewalttäter Sport” jetzt rechtmäßig
Mittwoch, 9. Juni 2010, von Anja Assion
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Verbunddatei „Gewalttäter Sport” – mittlerweile – rechtmäßig ist (BVerwG 6 C 5.09, Urteil vom 9. Juni 2010). Der Kläger ist Fußballfan. Er ist als „Ultrà“ und Gewalttäter in der Datei erfasst. Sein Antrag auf Löschung seiner Daten wurde von der Polizei abgelehnt – zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigte. Das Gericht hat seine Klage daher abgewiesen.
Das Gericht widersetzte sich damit den beiden Vorinstanzen, dem Verwaltungsgericht Hannover und dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Beide hatten die Datenspeicherung aufgrund fehlender Rechtsgrundlage für rechtswidrig befunden.
Das Gericht widersetzte sich damit den beiden Vorinstanzen, dem Verwaltungsgericht Hannover und dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Beide hatten die Datenspeicherung aufgrund fehlender Rechtsgrundlage für rechtswidrig befunden.
(Seite 1 von 24, insgesamt 237 Einträge)





Kommentare