Urteile Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

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VG Hannover: Zur Zulässigkeit der Verbunddatei "Gewalttäter Sport"

Urteil v. 22.05.2008, Az. 10 A 2412/07

Die Führung der Verbunddatei "Gewalttäter Sport" durch das Bundeskriminalamt ist nur dann rechtmäßig, wenn das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung gem. § 7 Abs. 6, § 11 Abs. 2 Satz 3 BKAG das Nähere über die Art der Daten bestimmt, die in dieser Datei gespeichert werden dürfen.

(amtlicher Leitsatz)


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OVG Rheinland-Pfalz: Veröffentlichung von Beamtendaten im Internet

Urteil v. 10.09.2007, Az. 2 A 10413/07.OVG

Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung personenbezogener Beamtendaten im Internet.


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BGH: Klinik-Geschäftsführer

Urteil v. 21.11.2006, Az. VI ZR 259/05

BGB §§ 823 Ah, 1004; GG Art. 2 Abs. 1; Art. 5 Abs. 1

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in der Meldung einer Presseagentur unter namentlicher Benennung des Betroffenen über dessen Abberufung als Geschäftsführer wegen nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses mit einem Großteil der Mitarbeiter berichtet werden darf.

(amtlicher Leitsatz)


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LG München I: Virtuelles Hausrecht des Foren-Betreibers

Urteil v. 25.10.2006, Az. 30 O 11973/05

1. Dem Betreibereines Internetforums steht ein virtuelles Hausrecht zu, das sich aus dem Eigentumsrecht des Forumbetreibers ergibt, sofern der Betreiber Eigentümer der Hardware ist, mit der das Forum betrieben und auf der die Beiträge gespeichert werden.

Weiterhin findet sich die Grundlage des virtuellen Hausrechts auch darin, dass der Forumbetreiber der Gefahr ausgesetzt ist, für Beiträger anderer zu haften und auf etwa auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Dem Betreiber muss daher das Recht zustehen, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.

2. Grundsätzlich kann der Forenbetreiber jeden Dritten von der Benutzung des Forums ausschließen. Ergibt sich jedoch eine Nutzungsbefugnis für Dritte aus einem Vertrag, der zwischen Nutzern und Betreiber geschlossen wird, ist der Forenbetreiber in diesem Recht eingeschränkt.

3. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertragsverhältnisses liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden konnte. Dies ist jedenfalls dann gegeben, wenn sich ein Nutzer mehrfach unter falschem Namen anmeldet, obwohl der Forenbetreiber eindeutig nur Anmeldungen unter richtigem Namen erlaubt.


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BGH: Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung

Urteil v. 15.11.2005, Az. VI ZR 274/04

Zur Frage, wann eine objektiv unwahre Wortberichterstattung einen Unterlassungsanspruch begründet.

(amtlicher Leitsatz)


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BVerfG: Stolpe

Urteil v. 25.10.2005, Az. 1 BvR 1696/98

Verletzt eine mehrdeutige Meinungsäußerung das Persönlichkeitsrecht eines anderen, scheidet ein Anspruch auf deren zukünftige Unterlassung - anders als eine Verurteilung wegen einer in der Vergangenheit erfolgten Äußerung, etwa zu einer Strafe, zur Leistung von Schadensersatz oder zum Widerruf - nicht allein deshalb aus, weil sie auch eine Deutungsvariante zulässt, die zu keiner Persönlichkeitsbeeinträchtigung führt.

(amtlicher Leitsatz)


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BGH: kurt-biedenkopf.de

Urteil v. 19.02.2004, Az. I ZR 82/01

Dem Namensinhaber, der die Löschung eines Domain-Namens wegen Verletzung seiner Rechte veranlaßt hat, steht ein Anspruch auf "Sperrung" des Domain-Namens für jede zukünftige Eintragung eines Dritten nicht zu. Die für die Vergabe von Domain-Namen zuständige DENIC ist auch bei weiteren Anträgen Dritter auf Registrierung desselben Domain-Namens grundsätzlich nicht zu der Prüfung verpflichtet, ob die angemeldete Bezeichnung Rechte des Namensinhabers
verletzt.

(amtliche Leitsätze)


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BVerfG: Scientology

Beschluss v. 10.11.1998, Az. 1 BvR 1531/96

1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt den Einzelnen auch gegenüber der fälschlichen Zuschreibung von Mitgliedschaften in Vereinigungen oder Gruppen, sofern diese Zuschreibung Bedeutung für die Persönlichkeit und deren Bild in der Öffentlichkeit hat.

2. Es ist mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht unvereinbar, daß dem von einer Tatsachenbehauptung nachteilig Betroffenen die Möglichkeit, die Unwahrheit der Behauptung im gerichtlichen Verfahren geltend zu machen, unter Berufung darauf abgeschnitten wird, der sich Äußernde habe im Prozeß für seine Behauptung Belegtatsachen beigebracht.

(amtliche Leitsätze)

Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 99, 185


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BVerfG: Missbrauchsbezichtigung

Beschluss v. 24.03.1998, Az. 1 BvR 131/96

Die Nennung des eigenen Namens im Zusammenhang mit einer von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Äußerung nimmt am Schutz der Meinungsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts teil.


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BVerfG: Soraya

Beschluss v. 14.02.1973, Az. 1 BvR 112/65

Die Rechtsprechung der Zivilgerichte, wonach bei schweren Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Ersatz in Geld auch für immaterielle Schäden beansprucht werden kann, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

(amtlicher Leitsatz)

Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 34, 269


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BVerfG: Mikrozensus

Beschluss v. 16.07.1969, Az. 1 BvL 19/63

Zur Verfassungsmäßigkeit einer Repräsentativstatistik.

(amtlicher Leitsatz)

Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 27, 1


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Kommentare

So, 10.08.2008 00:04
Dem Wolfgang sei Terrorischte sin net so bleed, wie uns gerne glaube gemacht werd. Hans Kolpak Jura-Weblog.de
Christopher Strobl zu Umfrage: Datenschutz in…:
Fr, 08.08.2008 12:56
also bezüglich dieser screenshots kenn ich lediglich das sichterheitstool "aequitas" der größten europäischen online […]
Do, 07.08.2008 16:12
LG Frankfurt a.M., 2-03 228/08; 2-03 221/08. Ohne Gewähr.
Do, 07.08.2008 13:41
Rechtsberatung im Einzelfall können und dürfen wir hier leider nicht leisten. Dafür ist ein Rechtsanwalt der bessere […]

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