Personen der Zeitgeschichte
BGH: Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Bildberichterstattung
Urteil v. 13.11.2007, Az. VI ZR 269/06
Im Bereich der Bildberichterstattung kann nicht mit einer "vorbeugenden" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder "kerngleiche" Bildberichterstattung für die Zukunft verboten werden. Vielmehr erfordert die Prüfung der Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne Einwilligung des Abgebildeten in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre, wobei die begleitende Wortberichterstattung eine wesentliche Rolle spielen kann.
(amtliche Leitsätze)
(amtliche Leitsätze)
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