Tracking von IP-Adressen
VG Köln: Auskunftspflicht der Provider gegenüber Sicherheitsbehörden bei dynamischen IP-Adressen
Beschluss v. 2008-12-11, Az. 21 L 1398/08
1. Provider bzw. TK-Anbieter sind regelmäßig verpflichtet, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden Auskünfte über Inhaber eines Internetanschlusses mit dynamischen IP-Adressen zu erteilen.
2. Dabei erscheinen jedoch grundsätzliche verfassungsrechtliche Zweifel im Lichte von Artikel 10 GG nicht vollends unbegründet.
2. Dabei erscheinen jedoch grundsätzliche verfassungsrechtliche Zweifel im Lichte von Artikel 10 GG nicht vollends unbegründet.
Die Entscheidung im VolltextAG München: IP-Adresse ist kein personenbezogenes Datum
Urteil v. 2008-09-30, Az. 133 C 5677/08
1. Eine dynamische IP-Adresse ist kein personenbezogenes Datum.
2. Die Speicherung dynamischer IP-Adressen in den Log-Dateien eines Webservers ist zulässig.
3. Für die Frage, ob ein Datum einer einzelnen Person zuzuordnen ist, sind nur solche Quellen zu berücksichtigen, auf die mit legalen Mitteln zugegriffen werden kann. Die theoretische Möglichkeit, mit Hilfe des Access-Providers an die zu einer IP-Adresse gehörenden Kundendaten zu gelangen, ist nicht ausreichend.
2. Die Speicherung dynamischer IP-Adressen in den Log-Dateien eines Webservers ist zulässig.
3. Für die Frage, ob ein Datum einer einzelnen Person zuzuordnen ist, sind nur solche Quellen zu berücksichtigen, auf die mit legalen Mitteln zugegriffen werden kann. Die theoretische Möglichkeit, mit Hilfe des Access-Providers an die zu einer IP-Adresse gehörenden Kundendaten zu gelangen, ist nicht ausreichend.
Die Entscheidung im VolltextLG Berlin: Tracking von IP-Adressen auf Webseiten
Urteil v. 2007-09-06, Az. 23 S 3/07
1. Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten i.S.d § 15 TMG.
2. § 15 Abs. 4 TMG ist Schutzgesetz i.S.d § 823 Abs. 2 BGB. Er kann deshalb auch für Unterlassungsansprüche herangezogen werden.
3. Die Speicherung von IP-Adressen und Server-Logfiles ist unzulässig. Nutzer der Internetseite können einen Unterlassungsanspruch gegen die Speicherung per Abmahnung und vor Gericht geltend machen.
2. § 15 Abs. 4 TMG ist Schutzgesetz i.S.d § 823 Abs. 2 BGB. Er kann deshalb auch für Unterlassungsansprüche herangezogen werden.
3. Die Speicherung von IP-Adressen und Server-Logfiles ist unzulässig. Nutzer der Internetseite können einen Unterlassungsanspruch gegen die Speicherung per Abmahnung und vor Gericht geltend machen.
Die Entscheidung im VolltextAG Berlin Mitte: Tracking von IP-Adressen auf Webseiten
Urteil v. 2007-03-27, Az. 5 C 314/06
1. Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten i.S.d § 15 TMG.
2. § 15 Abs. 4 TMG ist Schutzgesetz i.S.d § 823 Abs. 2 BGB. Er kann deshalb auch für Unterlassungsansprüche herangezogen werden.
3. Die Speicherung von IP-Adressen und Server-Logfiles ist unzulässig. Nutzer der Internetseite können einen Unterlassungsanspruch gegen die Speicherung per Abmahnung und vor Gericht geltend machen.
2. § 15 Abs. 4 TMG ist Schutzgesetz i.S.d § 823 Abs. 2 BGB. Er kann deshalb auch für Unterlassungsansprüche herangezogen werden.
3. Die Speicherung von IP-Adressen und Server-Logfiles ist unzulässig. Nutzer der Internetseite können einen Unterlassungsanspruch gegen die Speicherung per Abmahnung und vor Gericht geltend machen.
Die Entscheidung im Volltext





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