Urteile IT-Vertragsrecht

IT-Vertragsrecht

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BGH: Internet-System-Vertrag

Urteil v. 2010-03-04, Az. III ZR 79/09

Zur rechtlichen Einordnung eines "Internet-System-Vertrags", der die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsentation (Website) des Kunden sowie die Gewährleistung der Abrufbarkeit dieser Website im Internet für einen festgelegten Zeitraum zum Gegenstand hat.

Zur Frage der Wirksamkeit einer Klausel, die in einem "Internet-System-Vertrag" eine Vorleistungspflicht des Kunden begründet.


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BGH: Zum Anwendungsbereich von § 651 BGB

Urteil v. 2009-07-23, Az. VII ZR 151/08

a) Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen anzuwenden, also auch auf Verträge zwischen Unternehmern.

b) Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Maßgabe des § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen. Die Zweckbestimmung der Teile, in Bauwerke eingebaut zu werden, rechtfertigt keine andere Beurteilung.

c) Eine andere Beurteilung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Gegenstand des Vertrages auch Planungsleistungen sind, die der Herstellung der Bau- und Anlagenteile vorauszugehen haben und nicht den Schwerpunkt des Vertrages bilden.


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BGH: Reifen Progressiv

Urteil v. 2009-03-26, Az. I ZR 153/06

Ein einfaches Nutzungsrecht, das sich von einem ausschließlichen Nutzungsrecht ableitet, erlischt nicht, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht aufgrund eines wirksamen Rückrufs wegen Nichtausübung (§ 41 UrhG) erlischt.


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LG Düsseldorf: Beauftragtenhaftung bei rechtswidriger Werbung

Urteil v. 2008-12-19, Az. 38 O 74/08

Haftet ein Software-Hersteller auf Unterlassung wegen rechtswidriger Werbung auf Produktverpackungen, so trifft ihn nicht nur die Pflicht, diese Rechtsverletzung künftig zu Unterlassen. Vielmehr muss er auch bei seinen Händlern sicherstellen, dass die Rechtsverletzungen auf den Verpackungen unterlassen werden. Ein einfaches Schreiben mit der „Bitte um Unterstützung“ reicht jedoch nicht aus. Den Einzelhändlern müssen darüber hinaus auch die Konsequenzen eines weiteren Verkaufs verdeutlicht werden.


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OLG Düsseldorf: Ansprüche von Miturhebern an Computerspielen

Urteil v. 2008-11-25, Az. I-20 U 72/06

1. Miturheber sind i.S.v. § 8 Abs. 2 S. 1 UrhG als Gesamthandsgemeinschaft zu qualifizieren und können die Ansprüche, die die Verwertung des Werkes betreffen, gem. § 8 Abs. 2 S. 3 UrhG nur gemeinsam geltend machen. Ein Urheber ist zur Geltendmachung von Schadensersatz an sich selbst nicht aktivlegitimiert, wenn ihm nicht die Nutzungsrechte aller Miturheber übertragen worden sind.

2. Anderes gilt jedoch für Unterlassungsansprüche. Auch bloße Miturheber können allein für einen Unterlassungsanspruch aktivlegitimiert sein, weil durch eine Unterlassung nicht der Schutzzweck von § 8 Abs. 2 Satz 3 UrhG untergraben wird.

3. Das bloße Bestreiten mit dem Hinweis, der vorgelegte Quellcode könne auch eine Parallelentwicklung sein, reicht nicht aus, wenn keine weiteren Anhaltspunkte für eine Manipulation vorliegen.


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BGH: XtraPac

Urteil v. 2008-11-05, Az. I ZR 55/06

Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so ist auf die Dauer der Verriegelung und die Kosten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.


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OLG Stuttgart: Call-Center-Vertrag über Telefon-Spam ist nichtig

Beschluss v. 2008-08-26, Az. 6 W 55/08

Ein Vertrag mit einem Call Center über die telefonische Akquise von Verbrauchern, die hierzu vorher keine Einwilligung gegeben haben, verstößt gegen ein gesetzliches Verbot und ist somit nach § 134 BGB nichtig. Denn der Vertrag ist darauf gerichtet, systematisch gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1, § 3 UWG zu verstoßen.


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BGH: CloneCD

Urteil v. 2008-07-18, Az. I ZR 219/05

1. § 95a Abs. 3 UrhG ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 Satz 1 BGB.

2. Werbung im Sinne des § 95a Abs. 3 UrhG ist jede Äußerung mit dem Ziel, den Absatz des Umgehungsmittels zu fördern. Ein gewerbliches Handeln ist nicht erforderlich. Auch das Angebot zum Verkauf eines Umgehungsmittels bei eBay stellt eine Werbung im Sinne des § 95a Abs. 3 UrhG dar.

3. § 95a UrhG stellt keinen Eingriff in die Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG dar. Denn das Grundrecht der Informationsfreiheit garantiert keinen kostenlosen Zugang zu allen gewünschten Informationen.

4. Eine Wiederholungsgefahr entfällt nicht dadurch, dass der Anspruchsgegner die Rechtsverletzung aus eigenem Antrieb vorzeitig beendet.

5. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist auch dann erforderlich, wenn ein Unternehmen über eine eigene Rechtsabteilung verfügt und wortgleiche Serienabmahnungen in einer Vielzahl von Fällen versandt werden. Die Erforderlichkeit kann nur dann ausnahmsweise entfallen, wenn es sich um einfach gelagerte Fälle handelt.


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OLG Frankfurt a.M.: AGB-Verstöße sind wettbewerbswidrig

Beschluss v. 2008-07-04, Az. 6 W 54/08

1. Eine Garantieaussage, die gegen § 477 Abs. 1 BGB verstößt (hier: „24 Monate Garantie auf dieses Produkt!“) ist geeignet, das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers zu beeinflussen und ist somit ein Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

2. Die Verwendung unzulässiger AGB-Bestimmungen kann grundsätzlich von Wettbewerbern gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG abgemahnt werden.


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BGH: Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern

Urteil v. 2007-10-11, Az. III ZR 63/07

Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das seinen Kunden den Zugang zum Internet verschafft und hiermit zusammenhängende Produkte (z.B.: DSL-Splitter, DSL-Modems, WLAN-Router) verkauft, benachteiligen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind damit unwirksam:

"1. Die X AG [Verwender] behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser AGB oder der jeweiligen LB/PL [= Leistungsbeschreibungen und Preislisten], Sondervereinbarungen und Online-Anzeigen anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

2. Die X AG ist des weiteren berechtigt, diese AGB oder die jeweilige Leistungs- und Produktbeschreibung mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird die X AG dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist per E-Mail oder schriftlich zu kündigen."


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BGH: Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing

Urteil v. 2006-11-15, Az. XII ZR 120/04

1. ASP (Application Service Providing) ist die Bereitstellung von Softwareanwendungen über das Internet. Die Software verbleibt während der gesamten Nutzungsdauer auf dem Rechner des Anbieters. Dem Kunden werden die jeweils benötigten Funktionen der Anwendungen lediglich über Datenleitungen auf seinem Bildschirm zur Verfügung gestellt.

2. Der ASP-Vertrag ist ein gemischttypischer Vertrag mit dienst-, werk- und mietvertraglichen Elementen. Geht es um das Zurverfügungstellen von Software oder Speicherplatz über das Internet, ist im Regelfall Mietrecht anwendbar.


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OLG München: Zum Weiterverkauf von Computerprogrammen

Urteil v. 2006-08-03, Az. 6 U 1818/06

1. Der Erschöpfungsgrundsatz bezieht sich nur auf gegenständlich verkörperte Werke. Der Weiterverkauf von Software ohne dazugehörigen Datenträger ist nicht vom Erschöpfungsgrundsatz erfasst.

2. Urheberrechtliche Nutzungsrechte können nicht gutgläubig erworben werden.


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LG Hamburg: UsedSoft

Urteil v. 2006-06-29, Az. 315 O 343/06

Zulässigkeit von Verkauf und Veräußerung einzelner zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegebener Softwarelizenzen durch Übergabe nur einer Masterkopie.

Zur Reichweite des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes bei unkörperlicher Distribution von Software.


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LG Köln: Urheberrechtlicher Schutz von Benutzeroberflächen

Urteil v. 2005-06-15, Az. 28 O 744/04

Die im Rahmen einer Präsentation dargestellte Benutzeroberfläche kann zwar grundsätzlich als Multimedia-Werk nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG urheberrechtlich geschützt sein. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Benutzeroberfläche eine Eigenart und Komplexität aufweist, die über das Übliche hinaus geht.


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OLG Frankfurt: Zur Schutzfähigkeit von Webseiten

Urteil v. 2005-03-22, Az. 11 U 64/04

1. Eine Webseite ist in der Regel weder als Computerprogramm nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 69a ff UrhG, noch als Datenbankwerk nach § 4 Abs. 2 UrhG oder als Datenbank nach §§ 87 a ff UrhG urheberrechtlich geschützt.

2. Soweit ein Sonderrechtsschutz nicht gegeben ist, steht die Benutzung einer Leistung anderer für die eigene gewerbliche Betätigung grundsätzlich jedermann frei. Ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz greift daher nur ein, wenn und soweit diese Benutzung dem Prinzip des freien Leistungswettbewerbs zuwiderläuft.


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BGH: Fash 2000

Urteil v. 2005-03-03, Az. I ZR 111/02

1. Bei komplexen Computerprogrammen spricht eine tatsächliche Vermutung für eine hinreichende Individualität der Programmgestaltung. In derartigen Fällen ist es Sache des Beklagten darzutun, daß das fragliche Programm nur eine gänzlich banale Programmierleistung ist oder lediglich das Programmschaffen eines anderen Programmierers übernimmt.

2. Ist Gegenstand eines Vertrages allein die Übertragung einzelner Nutzungsrechte, ist § 34 Abs. 3 UrhG nicht anwendbar, auch wenn es sich bei den zu übertragenden Nutzungsrechten um den wesentlichen Vermögenswert des veräußernden Unternehmens handelt. Die Verweigerung der Zustimmung kann in einem solchen Fall aber Treu und Glauben widersprechen (§ 34 Abs. 1 Satz 2 UrhG).

3. Sind an der Schaffung eines Werkes verschiedene Urheber beteiligt, ist bei einer zeitlichen Staffelung der Beiträge eine Miturheberschaft zwar nicht ausgeschlossen; sie setzt jedoch voraus, daß jeder Beteiligte seinen (schöpferischen) Beitrag in Unterordnung unter die gemeinsame Gesamtidee erbracht hat.


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BGH: SIM-Lock

Urteil v. 2004-06-09, Az. I ZR 13/02

Werden Mobiltelefone, mit denen aufgrund einer Sperre (sog. SIM-Lock) nur in einem bestimmten Mobilfunknetz telefoniert werden kann, nach dem Inverkehrbringen durch den Markeninhaber ohne dessen Zustimmung von Dritten entsperrt, so liegt eine die Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG ausschließende Produktveränderung i.S. von § 24 Abs. 2 MarkenG vor.


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OLG Düsseldorf: Fehlenden Datenschutzeinwilligung als Sachmangel

Urteil v. 2003-07-20, Az. I-23 U 186/03

Eine mangelhafte datenschutzrechtliche Einwilligung der Betroffenen kann einen Sachmangel für eine Adressdatenbank darstellen. Verpflichtet sich der Lieferant der Datenbank, die Adressen nicht in Zusammenhang mit internetspezifischen Serviceleistungen zu generieren und hält er sich nicht daran, dann ist die von ihm gelieferte Datenbank mangelhaft.


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BGH: CPU-Klausel

Urteil v. 2002-10-24, Az. I ZR 3/00

1. Eine Klausel in einem Softwarelizenzvertrag, die die Verwendung einer auf begrenzte Zeit überlassenen Software auf einem im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Rechner leistungsstärkeren Rechner oder auf weiteren Rechnern von der Vereinbarung über die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig macht, benachteiligt den Vertragspartner nicht unangemessen.

2. Eine solche Vertragsklausel ist auch nicht deswegen unangemessen, weil sie für den Fall des Wechsels auf einen leistungsstärkeren Rechner auch dann Geltung beansprucht, wenn der Lizenznehmer durch technische Maßnahmen erreicht, daß sich die Leistungssteigerung auf den Lauf der lizenzierten Software nicht auswirkt.

3. Macht der Schuldner bei seiner Zahlung deutlich, daß er lediglich unter Zwang oder zur Vermeidung eines empfindlichen Übels leistet, trifft den Leistungsempfänger im Rückforderungsprozeß die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen der Forderung.


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BGH: OEM-Version

Urteil v. 2000-07-06, Az. I ZR 244/97

Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.


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BGH: Programmfehlerbeseitigung

Urteil v. 2000-02-24, Az. I ZR 141/97

a) Zur Auslegung einer Vertragsklausel, nach der eine bestimmte Software nicht für Zwecke Dritter benutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden darf.

b) Dem Erwerber eines urheberrechtlich geschützten Computerprogramms, der sich vertraglich dazu verpflichtet hat, das Programm Dritten nicht zugänglich zu machen, kann nicht generell untersagt werden, für die Fehlerbeseitigung einen Dritten einzuschalten.


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OLG Köln: Mängelrüge bei Standardsoftware

Urteil v. 1996-10-28, Az. 19 U 88/96

1. Auf die Lieferung von Standardsoftware findet Kaufvertragsrecht Anwendung. Auch § 377 HGB ist anwendbar.

2. Installation und Einweisung für eine Software unterfallen dem Werkvertragsrecht.

3. Macht der Käufer einer Standardsoftware geltend, dass diese mangelhaft sei, muss er genaue Angaben darüber machen, welche genauen Eingaben er gemacht hat und wie genau (ggf. mit welchen Fehlermeldungen) die Software darauf reagiert hat. Allgemeine Ausführungen, dass bestimmte Teile einer Software Daten "verschlucken" sind nicht ausreichend.


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Kommentare

Mi, 01.09.2010 16:15
Hallo Simon, starke Arbeit! Werd ich mir mal merken, wenn jemand zwar Marketinghintergrund hat, aber Facebook und Tw […]
Piratenpartei Mitglied zu Urheberrecht: Drei Fragen an…:
Di, 31.08.2010 19:32
Es ist völlig normal das der Mensch zu großen Teilen auf Wissen zurückgreift das schon vorher vorhanden ist um so ne […]
So, 29.08.2010 21:36
Solange die Möglichkeiten einer Abmahnung durch die Regierung nicht erschwert werden wird sich leider an den Abmahnw […]
So, 29.08.2010 18:50
In letzter Zeit seh ich bei Google Shopping immer häufiger den preis 0,01 Euro und wenn ich draufklicke, werde ich d […]

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