Urteile IT-Vertragsrecht, Schutzfähigkeit von Webseiten

Schutzfähigkeit von Webseiten

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OLG Frankfurt: Zur Zulässigkeit von Screen Scraping

Urteil v. 05.03.2009, Az. 6 U 221/08

1. Das Extrahieren fremder Inhalte einer Webseite im Rahmen des sog. „Screen Scrapings“ ist keine Verletzung des „virtuellen Hausrechts“. Das gilt auch dann, wenn „Screen Scraping“ ausdrücklich in den Nutzungsbedingungen der Internetseite ausgeschlossen ist. Denn dem Betreiber steht es frei, durch technische Mittel sein Hausrecht durchzusetzen. Die einseitige Erklärung von Nutzungsbedinungen ist insoweit unwirksam.

2. „Screen Scraping“ stellt auch keine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG oder einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

3. Das gezielte Auslesen fremder Inhalte mittels „Screen Scraping“ ist auch keine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung im Sinne von § 87b I UrhG, soweit keine wesentlichen Teile der Webseite ausgelesen werden. Hält sich die Nutzung im Rahmen einer normalen Auswertung, werden die Interessen des Rechteinhabers nicht unzumutbar beeinträchtigt.


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OLG Rostock: Suchmaschinenoptimierte Webseite als Sprachwerk

Beschluss v. 27.06.2007, Az. 2 W 12/07

1. Webseiten, die lediglich auf einer HTML-Datei basieren, sind regelmäßig keine Computerprogramme im Sinne von § 69a UrhG, da der HTML-Code allein keine ablauffähige Folge von Einzelanweisungen enthält, durch die ein Computer zur Ausführung einer bestimmten Funktion veranlasst würde.

2. Eine eigene geistige Schöpfung einer HTML-Kodierung kann nicht angenommen werden, wenn der Quellcode durch ein Designprogramm selbständig generiert wurde.

3. Die Auswahl, die Einteilung und die Anordnung von Suchbegriffen aus der Alltagssprache auf den Webseiten und im Quelltext können eine individuelle schöpferische Eigenheit im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG bilden, insbesondere wenn sie der Optimierung von Suchmaschinenergebnissen dienen.


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LG München I: Schutzfähigkeit von Webseiten

Urteil v. 11.11.2004, Az. 7 O 1888/04

1. Webeiten können als Werke i.S.d. UrhG schutzfähig sein, wenn die Leistung des Designers diejenige eines Durchschnittsdesigners überragt.

2. Für Webseiten kann auch ein urheberrechtlicher Schutz als Computerprogramm in Frage kommen.


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OLG Hamm: Schutzfähigkeit von Webseiten

Urteil v. 24.08.2004, Az. 4 U 51/04

1. Einzelne Stylesheets in der Gestaltung von Webseiten sind weder als Sprachwerk noch als Werk der bildenden Künste schutzfähig.

2. Ob Webseiten als Ganzes schutzfähig sind, kann an dieser Stelle dahingestellt bleiben.


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Kommentare

Di, 16.03.2010 13:17
Ich glaube ich stimme zu: Analogien sind problematisch. Denn die besagte "Stückelung" (umso komplexer wird's, wenn a […]
Di, 16.03.2010 12:37
Das ist halt immer das Problem bei Analogien, dass sie nie ganz genau passen. Den Vergleich mit den Briefumschlägen […]
Di, 16.03.2010 11:32
Hi, schön dargestellt. Ich finde allerdings, das Postpaket ist kein ganz idealer Vergleich, obgleich ihr ja erwäh […]
Sa, 13.03.2010 11:39
Ich habe mal vor ein paar Jahren für einen Mandanten RTL wegen einer definitiv böswilligen Versteckte Kamera-Sache a […]

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