Schutzfähigkeit von Webseiten
OLG Hamm: Webshop-Nachahmung
Urteil v. 2010-05-20, Az. I-4 U 33/10
Im Rahmen des freien Wettbewerbs sind Nachahmungen von Produkten grundsätzlich zulässig. Ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz kommt nur dann in Betracht, wenn zu der Nachahmung weitere unlauterkeitsbegründende Umstände hinzutreten. Bei dieser Beurteilung ist wiederum zu beachten, dass zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Nähe der Nachahmung und der Intensität der Unlauterkeitsmerkmale eine Wechselbeziehung besteht. Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen.
Die Entscheidung im VolltextOLG Frankfurt: Zur Zulässigkeit von Screen Scraping
Urteil v. 2009-03-05, Az. 6 U 221/08
1. Das Extrahieren fremder Inhalte einer Webseite im Rahmen des sog. „Screen Scrapings“ ist keine Verletzung des „virtuellen Hausrechts“. Das gilt auch dann, wenn „Screen Scraping“ ausdrücklich in den Nutzungsbedingungen der Internetseite ausgeschlossen ist. Denn dem Betreiber steht es frei, durch technische Mittel sein Hausrecht durchzusetzen. Die einseitige Erklärung von Nutzungsbedinungen ist insoweit unwirksam.
2. „Screen Scraping“ stellt auch keine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG oder einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
3. Das gezielte Auslesen fremder Inhalte mittels „Screen Scraping“ ist auch keine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung im Sinne von § 87b I UrhG, soweit keine wesentlichen Teile der Webseite ausgelesen werden. Hält sich die Nutzung im Rahmen einer normalen Auswertung, werden die Interessen des Rechteinhabers nicht unzumutbar beeinträchtigt.
2. „Screen Scraping“ stellt auch keine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG oder einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
3. Das gezielte Auslesen fremder Inhalte mittels „Screen Scraping“ ist auch keine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung im Sinne von § 87b I UrhG, soweit keine wesentlichen Teile der Webseite ausgelesen werden. Hält sich die Nutzung im Rahmen einer normalen Auswertung, werden die Interessen des Rechteinhabers nicht unzumutbar beeinträchtigt.
Die Entscheidung im VolltextOLG Rostock: Suchmaschinenoptimierte Webseite als Sprachwerk
Beschluss v. 2007-06-27, Az. 2 W 12/07
1. Webseiten, die lediglich auf einer HTML-Datei basieren, sind regelmäßig keine Computerprogramme im Sinne von § 69a UrhG, da der HTML-Code allein keine ablauffähige Folge von Einzelanweisungen enthält, durch die ein Computer zur Ausführung einer bestimmten Funktion veranlasst würde.
2. Eine eigene geistige Schöpfung einer HTML-Kodierung kann nicht angenommen werden, wenn der Quellcode durch ein Designprogramm selbständig generiert wurde.
3. Die Auswahl, die Einteilung und die Anordnung von Suchbegriffen aus der Alltagssprache auf den Webseiten und im Quelltext können eine individuelle schöpferische Eigenheit im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG bilden, insbesondere wenn sie der Optimierung von Suchmaschinenergebnissen dienen.
2. Eine eigene geistige Schöpfung einer HTML-Kodierung kann nicht angenommen werden, wenn der Quellcode durch ein Designprogramm selbständig generiert wurde.
3. Die Auswahl, die Einteilung und die Anordnung von Suchbegriffen aus der Alltagssprache auf den Webseiten und im Quelltext können eine individuelle schöpferische Eigenheit im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG bilden, insbesondere wenn sie der Optimierung von Suchmaschinenergebnissen dienen.
Die Entscheidung im VolltextLG München I: Schutzfähigkeit von Webseiten
Urteil v. 2004-11-11, Az. 7 O 1888/04
1. Webeiten können als Werke i.S.d. UrhG schutzfähig sein, wenn die Leistung des Designers diejenige eines Durchschnittsdesigners überragt.
2. Für Webseiten kann auch ein urheberrechtlicher Schutz als Computerprogramm in Frage kommen.
2. Für Webseiten kann auch ein urheberrechtlicher Schutz als Computerprogramm in Frage kommen.
Die Entscheidung im VolltextOLG Hamm: Schutzfähigkeit von Webseiten
Urteil v. 2004-08-24, Az. 4 U 51/04
1. Einzelne Stylesheets in der Gestaltung von Webseiten sind weder als Sprachwerk noch als Werk der bildenden Künste schutzfähig.
2. Ob Webseiten als Ganzes schutzfähig sind, kann an dieser Stelle dahingestellt bleiben.
2. Ob Webseiten als Ganzes schutzfähig sind, kann an dieser Stelle dahingestellt bleiben.
Die Entscheidung im Volltext





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