Urteile Informationsrecht, Informationszugang

Informationszugang

RSS

VG Düsseldorf: Presserechtlicher Auskunftsanspruch bei Vergabeverfahren

Urteil v. 15.10.2008, Az. 1 K 3286/08

1. Aus Art. 5 Abs. 1 Satz GG kann kein unmittelbarer Auskunftsanspruch der Presse gegen den Staat abgeleitet werden. Ein solcher Auskunftsanspruch ergibt sich jedoch aus § 4 Abs. 1 Landespressegesetz-NRW (LPG).

2. Die geplante Umstrukturierung einer Landesbank ist kein „schwebendes Verfahren“ im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 1 LPG.

3. „Geheimhaltungsvorschriften“ im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 LPG sind Vorschriften, die öffentliche Geheimnisse schützen sollen und auskunftsverpflichtete Behörden zumindest auch zum Adressaten haben. Vertragliche Verschwiegenheitsvereinbarungen sind jedenfalls dann nicht ausreichend, wenn nach der Vertragsvereinbarung die gesetzliche Informationspflichten oder Informationspflichten aufgrund behördlicher Anordnung unberührt bleiben. Auch § 203 Abs. 2 StGB ist keine entgegenstehende Vorschrift über die Geheimhaltung im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 LPG.

4. Auch vergaberechtlichen Regelungen stehen einem Auskunftsanspruch aus § 4 Abs. 1 LPG nicht entgegen.


Die Entscheidung im Volltext

VG Köln: Auskunft über beim Verfassungsschutz gespeicherte persönliche Daten

Urteil v. 13.12.2007, Az. 20 K 6242/03

1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch aus § 15 Abs. 1 BVerfSchG auf Auskunftserteilung über Daten außerhalb der Personenakte des Betroffenen, die Bezüge auf seine Person aufweisen und nicht Bestandteil seiner Personenakte geworden sind.

2. Eine ergänzende Auslegung aus § 15 Abs. 1 BVerfSchG auf Grund der sich bietenden Einzelumstände ist auch dann nicht erforderlich, wenn in Bezug auf den Betroffenen im „Nachrichtendienstlichen Informationssystem" (NADIS) keine Fundstellen zu anderen Akten als seine Personenakte und auch keine Verweise auf Fachdateien existieren. Dies gilt genauso für den Fall, das zwar Informationen über den Betroffenen in Sachakten existieren, weil er z.B. im Kontext eines Zeitungsartikels erwähnt wird, diese in Bezug auf ihn aber nicht aufgabenrelevant sind.

3. Voraussetzung der Auskunftserteilung nach § 15 Abs. 1 BVerfSchG ist unbeschadet der technischen Weiterentwicklung auch weiterhin, dass der Betroffene auf einen konkreten Sachverhalt hinweist. Die Tatsache, dass das Bundesamt seine Akten mittlerweile über ein elektronisches Aktenerschließungssystem mit Suchfunktion verwaltet, so dass die schlichte Eingabe eines Namens alle Sachakten erschließe, in denen der Name aufgeführt werde, führt zu keiner abweichenden Beurteilung.


Die Entscheidung im Volltext

VerfGH Rheinland-Pfalz: Auskunft über Informanten durch Finanzverwaltung

Urteil v. 04.11.1998, Az. VGH B 5/98 VGH B 6/98

1. Die Identität von Informanten ist im Rahmen von steuerrechtlichen Verfahren durch das Steuergeheimnis geschützt. Eine Herausgabe nach Maßgabe eines datenschutzrechtlichen Auskunftsverlangens darf seitens der Steuerbehörde nicht erfolgen. Denn der Schutz von Gewährsleuten überwiegt bei der vorzunehmenden Interessensabwägung. Ansonsten ließe nämlich die Bereitschaft zur Informationserteilung insgesamt mit hoher Wahrscheinlichkeit erheblich nach. Somit gefährden solche Auskünfte grundsätzlich die ordnungsgemäße Erfüllung der den Finanzbehörden obliegenden Aufgaben.

2. Etwas anderes kann gelten, wenn es sich bei den an die Steuerbehörden übermittelten Informationen nachweislich um eine leichtfertig falsche Verdächtigung handelt.


Die Entscheidung im Volltext

BVerfG: Parabolantenne III

Beschluss v. 18.01.1996, Az. 1 BvR 2116/94

1. Bringt ein Mieter eine Parabolantenne, die er zuvor aufgrund eines rechtskräftig ergangenen mietrechtlichen Urteils abnehmen musste, eigenmächtig wieder an, ohne dabei einen Versuch zur Abwendung der Vollstreckung zu unternehmen, so spricht nichts dafür, daß das Erhaltungsinteresse des Mieters an seiner Wohnung von den Zivilgerichten im Fall einer erneuten Abwägung unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Entscheidung als überwiegend angesehen werden würde. Die Einlegung der Verfassungsbeschwerde, die als außerordentlicher Rechtsbehelf die Rechtskraft des angegriffenen Urteils nicht hemmt, konnte ihn von den Verpflichtungen des mietrechtlichen Urteils nicht befreien. Somit ist der Vermieter sodann zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses befugt.

2. Dies gilt auch wenn sich der Mieter bei der Anbringung der Antenne auf Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG beruft.


Die Entscheidung im Volltext

BVerfG: Parabolantenne II

Beschluss v. 07.02.1995, Az. 1 BvR 2116/94

Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens hängt die Entscheidung im Rahmen von § 32 BVerfGG über den Erlass einer einstweiligen Anordnung von einer Abwägung der Folgen ab, die bei Erlass oder bei Ablehnung der einstweiligen Anordnung eintreten würden (Doppelhypothese). Vorliegend obsiegt dabei das Interesse des Beschwerdeführers am Erlass einer einstweiligen Anordnung.


Die Entscheidung im Volltext

BVerfG: Parabolantenne I

Urteil v. 09.02.1994, Az. 1 BvR 1687/92

1. Rundfunkprogramme, deren Empfang in Deutschland möglich ist, sind allgemein zugängliche Informationsquellen im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG. Darunter fallen auch ausländische Rundfunkprogramme.

2. Soweit der Empfang von technischen Anlagen abhängt, die eine allgemein zugängliche Informationsquelle erst individuell erschließen, erstreckt sich der Grundrechtsschutz auch auf die Beschaffung und Nutzung solcher Anlagen.

3. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß die Zivilgerichte im Regelfall einen Anspruch des Mieters auf Zustimmung des Vermieters zur Errichtung einer Parabolantenne dann verneinen, wenn dieser einen Kabelanschluß bereitstellt.

4. Das Interesse ständig in Deutschland lebender Ausländer am Empfang von Rundfunkprogrammen ihrer Heimatländer ist bei der Abwägung zwischen den Mieter- und Vermieterbelangen zu berücksichtigen. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liegt darin nicht.

Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 90, 27


Die Entscheidung im Volltext

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Unterstützt von

ITM, Uni-Münster

Kommentare

Sa, 13.03.2010 11:39
Ich habe mal vor ein paar Jahren für einen Mandanten RTL wegen einer definitiv böswilligen Versteckte Kamera-Sache a […]
Mo, 08.03.2010 23:19
Äh, stimmt nicht. Die Vorratsdatenspeicherungs-Richt linie existiert noch. Eine Klage ist m.W. auch nicht anhängig; i […]
Mo, 08.03.2010 10:39
Bin sehr gespannt auf dieses Werk. Diese schöne Übersicht hat mein Interesse völlig geweckt.
Do, 04.03.2010 21:53
Man hört immer wieder: "Das Verfassungsgericht bedient sich Begründungsmustern, die so spitzfindig sind, dass man s […]

Unterstützen

Telemedicus unterstützen

Telemedicus bei Twitter

Twitter

Auszeichnungen

Bestes freies juristisches Internetprojekt 2008, Kategorie: Weblog

Lizenz

Creative Commons License - Some Rights Reserved
Lizenzgeber: Telemedicus e.V.
Contact