Urteile Internetrecht, Impressumspflicht

Impressumspflicht

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LG Essen: Kontaktformular genügt nicht den Impressumspflichten

Urteil v. 19.09.2007, Az. 44 O 79/07

1. Die Regelungen zur Impressumspflicht aus § 5 TMG sind marktregelnde Vorschriften im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

2. Die fehlende Benennung der Rechtsform des Unternehmens sowie des Unternehmensinhabers ist eine Verletzung der Impressumspflichten aus § 5 TMG. Es reicht nicht aus, den Unternehmensinhaber als "Verlagsleiter" zu nennen.

3. Die Angabe eines Formulars zur Kontaktaufnahme ist keine "Angabe zur schnelle elektronische Kontaktaufnahme" im Sinne von § 5 TMG.

4. Die Wiederholungsgefahr entfällt nicht dadurch, dass der Anbieter die entsprechenden Informationen im Impressum ergänzt. Denn die Änderung des tatsächlichen Verhaltens lässt die indizierte Wiederholungsgefahr regelmäßig nicht entfallen.


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KG Berlin: Impressumspflicht bei Ebay

Beschluss v. 11.05.2007, Az. 5 W 116/07

1. Das Verlinken der Anbieterkennzeichnung mit der Bezeichnung „mich“ genügt jedenfalls bei eBay den Anforderungen aus § 5 TMG, § 55 RStV, § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB.

2. Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 6 Satz 2 PAngV durch den fehlenden Hinweis, dass die Preise die Umsatzsteuer enthalten, ist nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer i.S. von § 3 UWG mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen.


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BGH: Anbieterkennzeichnung im Internet - Impressum

Urteil v. 20.07.2006, Az. I ZR 228/03

1. Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links "Kontakt" und "Impressum"), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind.

2. Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.


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OLG Oldenburg: Impressum muss Telefonnummer enthalten

Beschluss v. 12.05.2006, Az. 1 W 29/06

1. Ein gewerblicher Verkäufer, der im Internet über die Verkaufsplattform "Ebay" Waren anbietet, hat nach §§ 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 TDG, 6 Nr. 2 TDG unter anderem Angaben zu machen, die eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Dies erfordert die Angabe einer Telefonnummer, unter der der Verkäufer erreichbar ist.

2. § 6 Nr. 2 TDG stellt dabei im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG eine gesetzliche Vorschrift dar, die auch das Marktverhalten regelt und deren Verletzung zu einem Wettbewerbsverstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG führen kann.

(amtliche Leitsätze)


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OLG Koblenz: Fehlende Angabe zur Aufsichtsbehörde im Impressum

Urteil v. 25.04.2006, Az. 4 U 1587/05

Das Fehlen der Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG kann nicht ohne Weiteres als nicht unerhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher gewertet werden.

(amtlicher Leitsatz)


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OLG Hamm: Impressum muss Telefonnummer enthalten

Urteil v. 17.03.2004, Az. 20 U 222/03

Eine Anbieterkennzeichnung muss nach § 6 S. 1 Nr. 2 TDG auch die Telefonnummer des Internetseitenbetreibers enthalten.


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OLG Köln: Zu den Kontaktangaben im Impressum

Urteil v. 13.02.2004, Az. 6 U 109/03

Eine Anbieterkennzeichnung muss nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 TDG sowohl die Telefon- oder Faxnummer, als auch die E-Mail Adresse des Internetseitenbetreibers enthalten.


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Kommentare

So, 10.08.2008 00:04
Dem Wolfgang sei Terrorischte sin net so bleed, wie uns gerne glaube gemacht werd. Hans Kolpak Jura-Weblog.de
Christopher Strobl zu Umfrage: Datenschutz in…:
Fr, 08.08.2008 12:56
also bezüglich dieser screenshots kenn ich lediglich das sichterheitstool "aequitas" der größten europäischen online […]
Do, 07.08.2008 16:12
LG Frankfurt a.M., 2-03 228/08; 2-03 221/08. Ohne Gewähr.
Do, 07.08.2008 13:41
Rechtsberatung im Einzelfall können und dürfen wir hier leider nicht leisten. Dafür ist ein Rechtsanwalt der bessere […]

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