Impressumspflicht
LG Essen: Kontaktformular genügt nicht den Impressumspflichten
Urteil v. 19.09.2007, Az. 44 O 79/07
1. Die Regelungen zur Impressumspflicht aus § 5 TMG sind marktregelnde Vorschriften im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.
2. Die fehlende Benennung der Rechtsform des Unternehmens sowie des Unternehmensinhabers ist eine Verletzung der Impressumspflichten aus § 5 TMG. Es reicht nicht aus, den Unternehmensinhaber als "Verlagsleiter" zu nennen.
3. Die Angabe eines Formulars zur Kontaktaufnahme ist keine "Angabe zur schnelle elektronische Kontaktaufnahme" im Sinne von § 5 TMG.
4. Die Wiederholungsgefahr entfällt nicht dadurch, dass der Anbieter die entsprechenden Informationen im Impressum ergänzt. Denn die Änderung des tatsächlichen Verhaltens lässt die indizierte Wiederholungsgefahr regelmäßig nicht entfallen.
2. Die fehlende Benennung der Rechtsform des Unternehmens sowie des Unternehmensinhabers ist eine Verletzung der Impressumspflichten aus § 5 TMG. Es reicht nicht aus, den Unternehmensinhaber als "Verlagsleiter" zu nennen.
3. Die Angabe eines Formulars zur Kontaktaufnahme ist keine "Angabe zur schnelle elektronische Kontaktaufnahme" im Sinne von § 5 TMG.
4. Die Wiederholungsgefahr entfällt nicht dadurch, dass der Anbieter die entsprechenden Informationen im Impressum ergänzt. Denn die Änderung des tatsächlichen Verhaltens lässt die indizierte Wiederholungsgefahr regelmäßig nicht entfallen.
Das Urteil im VolltextKG Berlin: Impressumspflicht bei Ebay
Beschluss v. 11.05.2007, Az. 5 W 116/07
1. Das Verlinken der Anbieterkennzeichnung mit der Bezeichnung „mich“ genügt jedenfalls bei eBay den Anforderungen aus § 5 TMG, § 55 RStV, § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB.
2. Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 6 Satz 2 PAngV durch den fehlenden Hinweis, dass die Preise die Umsatzsteuer enthalten, ist nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer i.S. von § 3 UWG mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen.
2. Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 6 Satz 2 PAngV durch den fehlenden Hinweis, dass die Preise die Umsatzsteuer enthalten, ist nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer i.S. von § 3 UWG mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen.
Das Urteil im VolltextBGH: Anbieterkennzeichnung im Internet - Impressum
Urteil v. 20.07.2006, Az. I ZR 228/03
1. Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links "Kontakt" und "Impressum"), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind.
2. Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.
2. Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.
Das Urteil im VolltextOLG Oldenburg: Impressum muss Telefonnummer enthalten
Beschluss v. 12.05.2006, Az. 1 W 29/06
1. Ein gewerblicher Verkäufer, der im Internet über die Verkaufsplattform "Ebay" Waren anbietet, hat nach §§ 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 TDG, 6 Nr. 2 TDG unter anderem Angaben zu machen, die eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Dies erfordert die Angabe einer Telefonnummer, unter der der Verkäufer erreichbar ist.
2. § 6 Nr. 2 TDG stellt dabei im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG eine gesetzliche Vorschrift dar, die auch das Marktverhalten regelt und deren Verletzung zu einem Wettbewerbsverstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG führen kann.
(amtliche Leitsätze)
2. § 6 Nr. 2 TDG stellt dabei im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG eine gesetzliche Vorschrift dar, die auch das Marktverhalten regelt und deren Verletzung zu einem Wettbewerbsverstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG führen kann.
(amtliche Leitsätze)
Das Urteil im VolltextOLG Koblenz: Fehlende Angabe zur Aufsichtsbehörde im Impressum
Urteil v. 25.04.2006, Az. 4 U 1587/05
Das Fehlen der Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG kann nicht ohne Weiteres als nicht unerhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher gewertet werden.
(amtlicher Leitsatz)
(amtlicher Leitsatz)
Das Urteil im VolltextOLG Hamm: Impressum muss Telefonnummer enthalten
Urteil v. 17.03.2004, Az. 20 U 222/03
Eine Anbieterkennzeichnung muss nach § 6 S. 1 Nr. 2 TDG auch die Telefonnummer des Internetseitenbetreibers enthalten.
Das Urteil im VolltextOLG Köln: Zu den Kontaktangaben im Impressum
Urteil v. 13.02.2004, Az. 6 U 109/03
Eine Anbieterkennzeichnung muss nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 TDG sowohl die Telefon- oder Faxnummer, als auch die E-Mail Adresse des Internetseitenbetreibers enthalten.
Das Urteil im Volltext


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