Urteile Presserecht, Pressehaftung

Pressehaftung

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OLG Hamburg: Keine Haftung des Domaininhabers

Urteil v. 2008-08-05, Az. 7 U 29/08

1. Der Inhaber einer Domain haftet für rechtswidrige Inhalte, die über seine Domain abrufbar sind, erst ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit auf Unterlassung. Die generell bestehende Gefahr von Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch ein Massenmedium führt fü̈r sich nicht bereits zu einer Überwachungspflicht des Domaininhabers.

2. Der Umstand, dass ein Journalist für mehrere Verlage arbeitet, führt nicht dazu, dass alle Arbeitgeber für rechtswidrige Beiträge dieses Journalisten haften.


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OLG Hamburg: Unwahre Tatsachenbehauptung aus einem Interview

Urteil v. 2008-08-05, Az. 7 U 37/08

Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Medienberichterstattung: Verbreiterhaftung eines Presseverlages für die Wiedergabe einer unwahren Tatsachenbehauptung aus einem Interview.


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LG Hamburg: Unwahre Tatsachenbehauptung aus einem Interview

Urteil v. 2008-02-29, Az. 324 O 998/07

Persönlichkeitsrechtsverletzende Presseberichterstattung: Voraussetzungen der intellektuellen Verbreiterhaftung für Interviewäußerungen Dritter; Vermutung für das Bestehen einer Wiederholungsgefahr bei Interviewveröffentlichung.


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KG Berlin: Agenturprivileg bei Übernahme von Agenturmeldungen

Urteil v. 2007-06-07, Az. 10 U 247/06

1. Medienangehörigen obliegt zwar grundsätzlich die Verpflichtung zur sorgfältigen Prüfung des Inhalts ihrer beabsichtigten Veröffentlichung. Dies gilt jedoch nicht bei der Übernahme von Agenturmeldungen, wenn diese aus einer so genannten privilegierten Quelle stammen (Agenturprivileg).

2. Diese Privilegierung findet ihre Grenze erst, wenn für den übernehmenden Journalisten Veranlassung zu konkreten Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit der Meldung bestanden. Ob und inwieweit bei entsprechend übernommenen Meldungen eine Pflicht zur sorgfältigen Überprüfung oder konkreten Nachrecherche besteht, hängt von der Art der Quelle ab, aus der die Meldung stammt; je seriöser die Quelle ist, desto geringer ist die Pflicht zur journalistischen Sorgfalt.


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LG Berlin: Verdachtsberichterstattung und Agenturprivileg

Urteil v. 2007-05-31, Az. 27 O 338/07

1. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung ist zunächst das Vorliegen eines Mindestbestands an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert“ verleihen. Dabei sind die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht umso höher anzusetzen, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird. Die Darstellung darf ferner keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten, also durch eine präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen strafbaren Handlung bereits überführt.

2. Ein Presseunternehmen kann sich nicht auf das Agenturprivileg berufen, wenn die Presseagentur, von der sie die Informationen bezogen hat, diese kurz darauf mit einer Richtigstellung zurückgezogen hat. Zwar ist dem Presseunternehmen eine gewisse Reaktionszeit zuzubilligen. Eine Löschung nach drei Tagen bei einem tagesaktuellen Angebot überschreitet diese angemessene Reaktionsfrist jedoch.


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LG Hamburg: Haftung einer Bildagentur

Urteil v. 2007-04-20, Az. 324 O 859/06

1. Bildagenturen können sich auf den unmittelbaren Schutz der Pressefreiheit berufen. Dies gilt auch dann, wenn Medienunternehmen im Wege des „Outsourcing“ Aufgaben auf Drittunternehmen übertragen, sofern es sich dabei um typisch medienbezogene Hilfstätigkeiten handelt.

2. Gemessen an der soeben dargestellten Bedeutung von Bildagenturen für die Funktionsfähigkeit des Medienbetriebs würde es ihren Grundrechtsschutz aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG unverhältnismäßig verkürzen, wenn von ihnen verlangt würde, vor der Weitergabe eines jeden Personenbildnisses an einen Medienanbieter zunächst eine Auskunft über den konkret geplanten Veröffentlichungskontext einzuholen und auf dieser Grundlage eine eigene rechtliche Prüfung anhand der §§ 22, 23 KUG vorzunehmen.

3. Eine Prominente, die ihre Brüste der Öffentlichkeit bereits in verschiedenen Zusammenhängen bewusst präsentiert hat, kann ein Foto, auf dem ihre Brust und Brustwarze zu sehen ist, nicht in gleichem Maße als verletzend empfinden, wie eine Frau, die öffentlich ihre Brüste stets bedeckt zu halten pflegt.


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OLG Nürnberg: Zu den Grenzen des Agenturprivilegs

Urteil v. 2006-12-12, Az. 3 U 2023/06

1. Die namentliche Berichterstattung über einen verurteilten Mörder, dessen Tat und Verurteilung bereits viele Jahre zurückliegen, ist auch dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, wenn aktuelle Ereignisse (hier: Verfahren über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung) ein neuerliches öffentliches Interesse hervorrufen.

2. Das Agenturprivileg entbindet zwar von einer weitergehenden Recherche, nicht aber von der Prüfung, ob eine namentliche Berichterstattung im konkreten Fall zulässig ist.


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OLG Düsseldorf: Presserechtliche Kennzeichnungspflicht von Anzeigen

Urteil v. 2006-10-31, Az. I-23 U 30/06

1. Bei einem Zeitschriftenbeitrag, der nicht publizistischen Zwecken dient, sondern der Darstellung des Kunden im Rahmen eines vom Presseorgan erstellten Firmenportraits, welches der Kunde genehmigt hat, handelt es sich um redaktionelle Werbung.

2. Werbung in einem periodischen Druckwerk, die nicht als Anzeige gekennzeichnet wird, verstößt gegen § 10 Landespressegesetz NW. Der zugrundeliegende Vertrag, der die Veröffentlichung der Werbung zum Inhalt hat, ist wegen des Verstoßes gegen § 10 LPG NW gemäß § 134 nichtig. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Teil der Werbung, z.B. die textbegleitenden Fotos, entgeltlich sind.



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BVerfG: Zu den Grenzen des Agenturprivilegs

Beschluss v. 2000-02-23, Az. 1 BvR 456/95

Es verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn dem presserechtlichen Agenturprivileg dahingehend Grenzen gesetzt werden, dass sich ein Presseunternehmen für die Zukunft nicht mehr auf einen guten Glauben berufen kann, wenn die Richtigkeit einer Behauptung, die ungeprüft von einer Presseagentur übernommen wurde, bereits in Frage gestellt worden ist.


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BGH: Pressehaftung II

Urteil v. 1992-05-07, Az. I ZR 119/90

Verteidigt sich ein Presseunternehmen - trotz Verurteilung in erster Instanz und ungeachtet einer in Rechtskraft erwachsenen einstweiligen Verfügung - im Wettbewerbsprozeß um die Unterlassung bestimmter bei ihm geschalteter Werbeinserate weiter mit dem Einwand, daß es seine Prüfungspflichten in dem nach der Rechtsprechung erforderlichen Umfang erfüllt habe, weil ein grober, vom Verleger oder Anzeigenredakteur unschwer erkennbarer Wettbewerbsverstoß in der angegriffenen Anzeige nicht liege, so begründet dieses Prozeßverhalten eine Erstbegehungsgefahr, sofern nicht das Presseunternehmen klar und unmißverständlich zum Ausdruck bringt, daß seine Verteidigung ausschließlich der Wahrung seiner Rechte im Prozeß dient und nicht den Weg zu künftiger Fortsetzung des angegriffenen Verhaltens eröffnen soll.


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BGH: Pressehaftung

Urteil v. 1990-04-26, Az. I ZR 127/88

a) Zur Frage der Haftung der Presse für die Veröffentlichung von Anzeigen mit einem einen Mitbewerber des Inserenten herabsetzenden Inhalt.

b) Das die Haftung der Presse auf Vorsatz beschränkende Privileg des § 13 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 UWG ist auf Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG grundsätzlich nicht anwendbar.

c) Zur Frage der Erstattung der Kosten für eine durch eine vorangegangene Anzeige herabsetzenden Inhalts veranlaßte "Gegenanzeige".


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Kommentare

Mi, 01.09.2010 16:15
Hallo Simon, starke Arbeit! Werd ich mir mal merken, wenn jemand zwar Marketinghintergrund hat, aber Facebook und Tw […]
Piratenpartei Mitglied zu Urheberrecht: Drei Fragen an…:
Di, 31.08.2010 19:32
Es ist völlig normal das der Mensch zu großen Teilen auf Wissen zurückgreift das schon vorher vorhanden ist um so ne […]
So, 29.08.2010 21:36
Solange die Möglichkeiten einer Abmahnung durch die Regierung nicht erschwert werden wird sich leider an den Abmahnw […]
So, 29.08.2010 18:50
In letzter Zeit seh ich bei Google Shopping immer häufiger den preis 0,01 Euro und wenn ich draufklicke, werde ich d […]

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