Urteile Presserecht, Presserechtliche Ansprüche, Richtigstellung

Richtigstellung

RSS

KG Berlin: Äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch des Regierenden Bürgermeisters

Beschluss v. 2010-01-12, Az. 9 W 259/09

1. Zum äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch eines Trägers öffentlicher Gewalt (hier: Regierender Bürgermeister von Berlin).

2. Zum Wegfall der Wiederholungsgefahr beim Unterlassungsanspruch nach Richtigstellung.


Die Entscheidung im Volltext

BGH: Richtigstellungsanspruch einer Behörde

Urteil v. 2008-04-22, Az. VI ZR 83/07

Einer Behörde kann ein Anspruch auf Richtigstellung zustehen, wenn die konkrete Äußerung geeignet ist, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen.


Die Entscheidung im Volltext

LG Berlin: Anforderungen an einen Richtigstellungsanspruch

Urteil v. 2006-05-20, Az. 27 O 110/08

1. Bei mehreren möglichen Deutungen des Inhalts einer Äußerung ist bei der rechtlichen Beurteilung grundsätzlich diejenige zugrunde zu legen, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt. Dies gilt jedoch nicht bei Unterlassungsansprüchen, denn hier ist im Rahmen der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz zu berücksichtigen, dass der Äußernde die Möglichkeit hat, sich in der Zukunft eindeutig auszudrücken und damit den Äußerungsgehalt klarzustellen

2. Da es sich beim Kostenerstattungsanspruch um einen Schadensersatzanspruch handelt, der sich gerade nicht wie ein Unterlassungsanspruch in die Zukunft richtet, gilt hingegen, dass die für die Presse günstigere Auslegungsmöglichkeit der Äußerung zugrunde zu legen ist.


Die Entscheidung im Volltext

OLG Hamburg: Anforderungen an einen Richtigstellungsanspruch

Urteil v. 2005-10-25, Az. 7 U 52/05

1. Voraussetzung für den Anspruch auf Veröffentlichung einer Richtigstellung ist, dass diese erforderlich ist, um eine fortwirkende Rufbeeinträchtigung des Betroffenen auszuräumen.

2.Es darf mit einer Richtigstellung nicht eine Irreführung der Nutzer des entsprechenden Presserzeugnisses herbeigeführt werden.


Die Entscheidung im Volltext

BGH: Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

Urteil v. 2003-12-09, Az. VI ZR 38/03

a) Die Auslegung eines Fragesatzes hat den Kontext und die Umstände der Äußerung zu berücksichtigen. Sie kann ergeben, daß der Fragesatz keine "echte Frage", sondern die unwahre Behauptung einer Tatsache enthält.

b) Ein Anspruch des durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Beeinträchtigten auf Richtigstellung kann auch nach Ablauf von mehr als sieben Monaten bestehen.


Die Entscheidung im Volltext

Newsletter



In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Unterstützt von

ITM, Uni-Münster

Kommentare

Mi, 21.07.2010 10:12
Vielen Dank für Ihre nützlichen Hinweise, ich bin immer wieder erfreurt über diese Art der Wissenszusammentragung im […]
Mi, 21.07.2010 04:24
9Live ist voll unfair, wenn ihr auch sodarüber denkt guckt mal hir http://www.meinvz.net/Groups/O verview/41ceb6 […]
Di, 20.07.2010 14:52
Hallo! Gelungene Sammlung, Gegenüberstellung und Bewertung. Einige der angesprochenen Probleme würden sich nicht […]
Di, 20.07.2010 10:26
Viele interessante Gedanken, nicht alle zielführend, aber immerhin. Zwei Sachen an dieser Stelle: - Veröffent […]

Hosting


Domainfactory

Unterstützen

Telemedicus unterstützen

Telemedicus bei Twitter

Twitter

Auszeichnungen

Bestes freies juristisches Internetprojekt 2008, Kategorie: Weblog

Lizenz

Creative Commons License - Some Rights Reserved
Lizenzgeber: Telemedicus e.V.
Contact