Urteile Rundfunkrecht, Filmfreiheit

Filmfreiheit

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OLG Frankfurt am Main: Kannibale von Rotenburg II

Urteil v. 2008-06-17, Az. 14 U 146/07

Die Übernahme einer Straftat sowie des Persönlichkeitsbildes des Täters in einem Horrorfilm stellen eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Ist der Kläger als Vorbild der Filmfigur zweifelsfrei erkennbar, muss die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit in diesem Fall gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Klägers zurücktreten.


Die Entscheidung im Volltext

OLG Frankfurt am Main: Kannibale von Rotenburg

Urteil v. 2006-06-03, Az. 14 W 10/06, 5 O 55/06

Beruht ein Film auf einer mutmaßlichen Straftat einer relativen Person der Zeitgeschichte, kann diese Person dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Film eine detailgetreue Wiedergabe sowohl der Straftat als auch von Einzelheiten des Lebenslaufs der beteiligten Personen darstellt, ohne eine ausreichende Verfremdung vorzunehmen.


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Kommentare

Mi, 01.09.2010 16:15
Hallo Simon, starke Arbeit! Werd ich mir mal merken, wenn jemand zwar Marketinghintergrund hat, aber Facebook und Tw […]
Piratenpartei Mitglied zu Urheberrecht: Drei Fragen an…:
Di, 31.08.2010 19:32
Es ist völlig normal das der Mensch zu großen Teilen auf Wissen zurückgreift das schon vorher vorhanden ist um so ne […]
So, 29.08.2010 21:36
Solange die Möglichkeiten einer Abmahnung durch die Regierung nicht erschwert werden wird sich leider an den Abmahnw […]
So, 29.08.2010 18:50
In letzter Zeit seh ich bei Google Shopping immer häufiger den preis 0,01 Euro und wenn ich draufklicke, werde ich d […]

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