Urteile Rundfunkrecht, Jugendschutz

Jugendschutz

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VG Köln: Zuständigkeit für Jugendschutz im Fernsehen - „Erwachsen auf Probe“

Beschluss v. 2009-06-03, Az. 6 L 798/09

Ein Jugendamt kann nicht dazu verpflichtet werden, die Ausstrahlung einer Fernsehsendung, in der möglicherweise Kinder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden, zu unterbinden. Denn die Zuständigkeiten der Medienaufsicht sind abschließend im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt, wonach Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beachtung der Menschenwürde und des Jugendschutzes im privaten Rundfunk Aufgabe der zuständigen Landesmedienanstalten ist.


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VG Berlin: Zu den Anforderungen an die Beschlussfassung durch die KJM - Sex and the City

Urteil v. 2009-01-28, Az. VG 27 A 61.07

1. Für eine zulässige Ausstrahlung einer Fernsehsendung im Vorabendprogramm bedarf es einer Freigabe „ab 6 Jahren“ oder einer solchen „ohne Altersbeschränkung“. Eine Freigabe „ab 12 Jahren“ ist hierfür jedenfalls nicht ausreichend.

2. Der KJM kommt hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 3 JMStV verstößt, kein Beurteilungsspielraum zu.

3. Der Umstand, dass die von den obersten Bundes- oder Landesbehörden entsandten Mitglieder der KJM diesen Behörden angehören, steht der Wertung von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht entgegen, solange die Prüfausschüsse der KJM nicht mehr als hälftig aus Staatsvertretern bestehen.

4. Eine Einbeziehung der Vorsitzenden der Gremien der Landesmedienanstalten in den Entscheidungsprozess der KJM ist nur in grundsätzlichen Angelegenheiten geboten. Hierzu gehören alle Angelegenheiten, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben. Die Entscheidung über eine einzelne Serienfolge gehört jedoch nicht dazu.

5. Eine Gremienentscheidung der KJM muss in einem kollegialen Verfahren erfolgen. Dieser Anforderung genügt grundsätzlich auch das sog. „Umlaufverfahren“. Es ist jedoch nicht ausreichend, wenn dabei nur eine Rücksendung von Faxantworten mit angekreuzter Einzelentscheidung durch jedes Ausschussmitglied an den KJM-Vorsitzenden ohne Kenntnis der Entscheidungen der anderen Ausschussmitglieder erfolgt.


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BVerfG: Verbreiten pornographischer Filme mit Scheinjugendlichen

Urteil v. 2008-12-06, Az. 2 BvR 2369/08, 2 BvR 2380/08

Ein ernsthaftes Strafbarkeitsrisiko im Zusammenhang mit pornographischen Darstellungen „Scheinjugendlicher“ lässt sich allenfalls dann annehmen, wenn und soweit in pornographischen Filmen auftretende Personen ganz offensichtlich noch nicht volljährig sind, etwa dann, wenn sie (fast) noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nähe von Darstellungen geraten, die als (Schein-) Kinderpornographie unter den Straftatbestand des § 184b StGB fallen.


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OVG Lüneburg: Zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Beschlussfassung der KJM

Beschluss v. 2008-10-27, Az. 10 LA 107/07

Zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Beschlussfassung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im Rahmen einer medienrechtlichen Beanstandung nach Art. 14 Abs. 1 JMStV.

Hier: Unzulässigkeit von Angeboten, die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden.


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VG Stuttgart: Zur Zulassung eines privaten Fernsehprogramms und der Zuverlässigkeit eines Veranstalters

Urteil v. 2007-03-22, Az. 1 K 4220/04

1. Zur Frage einer das Fortsetzungsfeststellungsinteresse i.S.v. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründenden Wiederholungsgefahr im Hinblick auf Auflagen und medienrechtliche Anordnungen, die mit einer inzwischen abgelaufenen befristeten medienrechtlichen Zulassung verbunden waren.

2. Wird eine aufgelöste, aber noch nicht beendete Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss wirksam geführt, kann ihr das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erteilung einer medienrechtlichen Zulassung nicht abgesprochen werden.

3. Zur Zulässigkeit einer Nichtigkeitsfeststellungsklage nach Erledigung des streitgegenständlichen Verwaltungsakts.

4. Zur Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer GmbH & Co. KG (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss v. 12.01.2005 - 1 S 2987/04 -).


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VGH Baden-Württemberg: Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer juristischen Person

Beschluss v. 2005-01-12, Az. 1 S 2987/04

Für die Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer juristischen Person des Privatrechts sowie diesen gleichgestellten teilrechtsfähigen Personenmehrheiten (hier: GmbH u. Co. KG) ist auf die Personen abzustellen, die maßgeblichen Einfluss auf den Veranstalter ausüben.


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LG Düsseldorf: Keine Rechtsberatung durch Jugendschutzbeauftragten

Urteil v. 2002-09-18, Az. 12 O 334/02

Die Tätigkeit eines Jugendschutzbeauftragten nach § 7a GJSM bzw. § 8 Abs. 4 MDStV (a.F.) stellt per se keine Rechtsberatung dar.


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BVerwG: Ausstrahlung pornographischer Sendungen

Urteil v. 2002-02-20, Az. 6 C 13.01

1. Die Unzulässigkeit einer Sendung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Rundfunkstaatsvertrages setzt voraus, dass durch ihre Ausstrahlung ein objektiver Tatbestand einer Bestimmung des Strafgesetzbuches vollständig erfüllt ist.

2. Das Verbot des Verbreitens pornographischer Darbietungen durch Rundfunk nach § 184 Abs. 2 StGB bezieht sich nur auf Live-Sendungen.

3. Ein Film ist "pornographisch" im Sinne von § 184 StGB, wenn sein Inhalt unter Hintansetzung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abzielt.

4. Die Annahme eines Verstoßes gegen § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB durch die Ausstrahlung eines pornographischen Fernsehfilmes scheidet nicht schon dann aus, wenn der Film in verschlüsselter Form gesendet wird. Anders liegt es, wenn über die allgemeine Verschlüsselung des Filmes hinaus weitere wirksame Vorkehrungen getroffen werden, die es im Sinne einer "effektiven Barriere" regelmäßig verhindern, dass Minderjährige den Film wahrnehmen.


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BVerwG: Programmankündigung mit Bewegtbildern (Trailern) im Rundfunk

Urteil v. 1998-03-11, Az. 6 C 12.97

1. Die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages in seiner ab 1.1.1997 geltenden Fassung gehören zum revisiblen Recht.

2. Ein Rundfunkveranstalter darf für Filme in seinem Programm, die erst ab 16 bzw. 18 Jahren freigegeben sind, außerhalb der Sendezeitbeschränkungen, die für die Filme selbst gelten, nicht durch unverschlüsselte Ankündigungen mit Bewegtbildern (Trailern) werben.


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Kommentare

Mi, 01.09.2010 16:15
Hallo Simon, starke Arbeit! Werd ich mir mal merken, wenn jemand zwar Marketinghintergrund hat, aber Facebook und Tw […]
Piratenpartei Mitglied zu Urheberrecht: Drei Fragen an…:
Di, 31.08.2010 19:32
Es ist völlig normal das der Mensch zu großen Teilen auf Wissen zurückgreift das schon vorher vorhanden ist um so ne […]
So, 29.08.2010 21:36
Solange die Möglichkeiten einer Abmahnung durch die Regierung nicht erschwert werden wird sich leider an den Abmahnw […]
So, 29.08.2010 18:50
In letzter Zeit seh ich bei Google Shopping immer häufiger den preis 0,01 Euro und wenn ich draufklicke, werde ich d […]

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