Urteile Rundfunkrecht, Medienbeteiligungen von politischen Parteien

Medienbeteiligungen von politischen Parteien

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BVerfG: Beteiligung von Parteien an Privatsendern

Urteil v. 12.03.2008, Az. 2 BvF 4/03

1) Regelungen, die den Zugang zu privaten Rundfunkveranstaltungen betreffen, unterfallen dem Rundfunkrecht und somit der Kompetenz des Landesgesetzgebers. Das gilt auch dann, wenn die Regelung Einschränkungen für staatsnahe natürliche und juristische Personen, wie etwa Parteien, vorsieht.

2) Ein absolutes Beteiligungsverbot für Parteien am privaten Rundfunk ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG iVm Art. 21 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren und widerspricht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

3) Dem Gesetzgeber steht es allerdings frei, Parteien eine direkte oder indirekte Beteiligung insoweit zu untersagen, als sie dadurch einen bestimmten Einfluss auf das Programm nehmen können.


Das Urteil im Volltext

Niedersächsischer Staatsgerichtshof Bückeburg: SPD-Medienbeteiligungen

Urteil v. 06.09.2005, Az. StGH 4/04

1. Die Gesetzgebungskompetenzen des Grundgesetzes können vom Staatsgerichtshof insoweit ausgelegt werden, als es um die Prüfung der Gesetzgebungsbefugnis des Landes für eine auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfende Norm des Landesrechts geht.

2. Art. 21 Abs. 3 GG, welcher eine ausschließliche Bundeskompetenz zur Regelung des Parteienrechts begründet, schließt nicht aus, daß im Rahmen der Landesgesetzgebungskompetenz über den Rundfunk Regelungen über den Zugang politischer Parteien zum privaten Rundfunk getroffen werden.

3. Das Ziel, Staatsferne, Überparteilichkeit sowie Meinungsvielfalt des Rundfunks im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu sichern, rechtfertigt nicht den weitgehenden Ausschluß politischer Parteien von der Veranstaltung privaten Rundfunks.

4. Eine verfassungskonforme Auslegung eines Gesetzes ist dem Staatsgerichtshof verwehrt, wenn in den Gesetzesberatungen diese Auslegung einhellig ausgeschlossen worden ist.

(amtliche Leitsätze)


Das Urteil im Volltext

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ITM, Uni-Münster

Kommentare

So, 10.08.2008 00:04
Dem Wolfgang sei Terrorischte sin net so bleed, wie uns gerne glaube gemacht werd. Hans Kolpak Jura-Weblog.de
Christopher Strobl zu Umfrage: Datenschutz in…:
Fr, 08.08.2008 12:56
also bezüglich dieser screenshots kenn ich lediglich das sichterheitstool "aequitas" der größten europäischen online […]
Do, 07.08.2008 16:12
LG Frankfurt a.M., 2-03 228/08; 2-03 221/08. Ohne Gewähr.
Do, 07.08.2008 13:41
Rechtsberatung im Einzelfall können und dürfen wir hier leider nicht leisten. Dafür ist ein Rechtsanwalt der bessere […]

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