Urteile Rundfunkrecht, Rundfunkgebührenpflicht

Rundfunkgebührenpflicht

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BVerfG: PC-Gebühren

Beschluss v. 15.05.2008, Az. 1 BvR 829/06

Ein fachgerichtlicher Rechtsweg, der die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Gebührenschuld für neuartige Rundfunkgeräte ermöglicht, ist eröffnet. Die bestehende Rechtslage ermöglicht in jeder denkbaren Konstellation fachgerichtlichen Rechtsschutz gegen die Zahlungspflicht.


Das Urteil im Volltext

BVerfG: Gebührenpflicht für Internet-Rechner

Urteil v. 13.06.2007, Az. 1 BvR 851/07

Die finanzielle Belastung des Beschwerdeführers durch eine - vorläufige - Zahlung der Rundfunkgebühr bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache ist nicht derart hoch, dass sie den erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des demokratisch legitimierten Gesetzgebers durch eine einstweilige Aussetzung des Gesetzesvollzugs aufwiegen könnte.


Das Urteil im Volltext

BVerwG: Zum verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Rundfunkbegriff - Ladenfunk

Urteil v. 21.09.2005, Az. 6 C 16.04

1. Die verfassungsrechtlich gewährleistete Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) enthält kein Gebot, den Rundfunkbegriff in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Rundfunkstaatsvertrages ebenso auszulegen wie denjenigen in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.

2. Es verstößt nicht gegen Bundesverfassungsrecht, dass für das Bereithalten eines Gerätes zum Empfang von "Ladenfunk" keine Gebühr erhoben wird.

(amtliche Leitsätze)


Das Urteil im Volltext

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ITM, Uni-Münster

Kommentare

So, 10.08.2008 00:04
Dem Wolfgang sei Terrorischte sin net so bleed, wie uns gerne glaube gemacht werd. Hans Kolpak Jura-Weblog.de
Christopher Strobl zu Umfrage: Datenschutz in…:
Fr, 08.08.2008 12:56
also bezüglich dieser screenshots kenn ich lediglich das sichterheitstool "aequitas" der größten europäischen online […]
Do, 07.08.2008 16:12
LG Frankfurt a.M., 2-03 228/08; 2-03 221/08. Ohne Gewähr.
Do, 07.08.2008 13:41
Rechtsberatung im Einzelfall können und dürfen wir hier leider nicht leisten. Dafür ist ein Rechtsanwalt der bessere […]

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