Urteile Telekommunikationsrecht, Besondere Missbrauchsaufsicht

Besondere Missbrauchsaufsicht

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VG Köln: Anzeigen für Auskunftsdienste

Urteil v. 21.12.2005, Az. 21 K 1200/05

(1) Die Regulierungsbehörde kann im Wege der Missbrauchsaufsicht nicht gegen die ausschließliche Nennung der Rufnummern von Telefonauskunftsdiensten des diesen Markt beherrschenden Unternehmens in den Telefonbüchern eines konzernzugehörigen Tochterunternehmens vorgehen, weil für diesen Markt der Telefonbücher (noch) keine Feststellung beträchtlicher Marktmacht vorliegt.

(2) Das Diskriminierungsverbot in § 78 III TKG dient lediglich der Sicherung einer Grundversorgung; es schützt nicht den Wettbewerb unter den Diensteanbietern.



Das Urteil im Volltext

VG Köln: Keine Preselection-Schnittstelle für mündliche Kundenaufträge

Urteil v. 26.10.2005, Az. 21 K 4418/05

1.
Zielgerichtete Abwerbeanrufe eines marktmächtigen Unternehmens unter Verwendung von Preselection-Auftragsdaten sind unbillig, wenn die Daten nicht aufgrund eigener Leistungen als Teilnehmer am Markt sondern allein auf Grund der marktbeherrschenden Stellung als Teilnehmernetzbetreiber erlangt wurden und die marktbeherrschende Stellung aus der früheren Monopolstellung resultiert.

2.
Zum Preselection-Verfahren ist das Verlangen einer schriftlichen Willenserklärung des Endkunden in entsprechender Anwendung des § 174 Satz 1 BGB sachlich gerechtfertigt


Das Urteil im Volltext

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ITM, Uni-Münster

Kommentare

So, 10.08.2008 00:04
Dem Wolfgang sei Terrorischte sin net so bleed, wie uns gerne glaube gemacht werd. Hans Kolpak Jura-Weblog.de
Christopher Strobl zu Umfrage: Datenschutz in…:
Fr, 08.08.2008 12:56
also bezüglich dieser screenshots kenn ich lediglich das sichterheitstool "aequitas" der größten europäischen online […]
Do, 07.08.2008 16:12
LG Frankfurt a.M., 2-03 228/08; 2-03 221/08. Ohne Gewähr.
Do, 07.08.2008 13:41
Rechtsberatung im Einzelfall können und dürfen wir hier leider nicht leisten. Dafür ist ein Rechtsanwalt der bessere […]

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