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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
    <dc:language>de</dc:language>
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    <title>LG Hamburg: „Sexschwein“</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1090-LG-Hamburg-Az-324-O-73309-Sexschwein.html</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 28.05.2009, Az. 324 O 733/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Verletzt eine Bildberichterstattung die dargestellte Person in ihrer Intimsphäre, ist die Veröffentlichung auch dann nicht zulässig, wenn eine Einwilligung zur Veröffentlichung nach § 23 Abs.1 Nr.1 KUG nicht notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Bezeichnung eines mutmaßlichen Sexualverbrechers als &amp;bdquo;Sexschwein&amp;ldquo; und &amp;bdquo;Sexmonster&amp;ldquo; stellt eine unzulässige Schmähkritik dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Das Zusammenwirken einer solchen Bildveröffentlichung und Schmähkritik führt zu einer besonders schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung und somit einem Schadensersatzanspruch. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 13:54:57 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Oldenburg: Ping-Anrufe sind Betrug</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Telekommunikationsrecht/1089-OLG-Oldenburg-Az-1-Ws-37110-Ping-Anrufe-sind-Betrug.html</link>
    <category>Telekommunikationsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 20.08.2010, Az. 1 Ws 371/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    In automatisiert durchgeführten, nach Herstellung der Verbindung sogleich wieder abgebrochenen Telefonanrufen (sogenannte Ping-Anrufe), die nur dazu dienen, die Angerufenen zu einem kostenpflichtigen Rückruf zu veranlassen, liegt eine betrugsrelevante Täuschung der Angerufenen.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 01 Sep 2010 11:53:41 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/1088-BGH-Az-I-ZR-2708-Telefonwerbung-nach-Unternehmenswechsel.html</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 27/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Wer nach einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers, die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bekannt sind, anruft, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen, verstößt im Allgemeinen nicht gegen § 7 Abs. 1 UWG.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 27 Aug 2010 19:03:31 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Espressomaschine</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/1087-BGH-Az-I-ZR-12308-Espressomaschine.html</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 123/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals im Internet verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten vorbehaltlich klarer gegenteiliger Hinweise regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Er geht deshalb grundsätzlich davon aus, dass er das dort beworbene Produkt zu dem angegebenen Preis erwerben kann, und wird irregeführt, wenn der tatsächlich verlangte Preis nach einer Preiserhöhung auch nur für einige Stunden über dem im Preisvergleichsportal angegebenen Preis liegt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 25 Aug 2010 13:41:10 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Klingeltöne für Mobiltelefone II</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Musikwerke/1086-BGH-Az-I-ZR-1808-Klingeltoene-fuer-Mobiltelefone-II.html</link>
    <category>Musikwerke</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 18/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Berechtigte sind aus Rechtsgründen nicht gehindert, der GEMA das Recht zur Nutzung bearbeiteter oder anders umgestalteter Musikwerke als Klingeltöne oder Freizeichenuntermalungsmelodien nur unter der aufschiebenden Bedingung einzuräumen, dass der Lizenznehmer der GEMA in jedem Einzelfall vor Beginn der Nutzung eine ihm von den Berechtigten zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte der Komponisten erteilte Benutzungsbewilligung vorgelegt hat (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 18.12.2008 - I ZR 23/06, GRUR 2009, 395 = WRP 2009, 313 - Klingeltöne für Mobiltelefone I).
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 24 Aug 2010 11:30:29 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Köln: Zahlungsanspruch bei nachträglicher Einigung über die Abmahnkosten bei illegalem Filesharing</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Filesharing/1085-LG-Koeln-Az-28-O-23709-Zahlungsanspruch-bei-nachtraeglicher-Einigung-ueber-die-Abmahnkosten-bei-illegalem-Filesharing.html</link>
    <category>Filesharing</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 27.01.2010, Az. 28 O 237/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Das illegale öffentliche Zugänglichmachen von über 1.000 Musikwerken mittels Filesharing begründet einen Schadensersatzanspruch der betroffenen Rechteinhaber hinsichtlich der entstandenen Rechtsverfolgungskosten, inklusive der damit verbundenen Rechtsanwaltskosten gegenüber dem Urheberrechtsverletzer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Es liegt keine unzulässige Vergütungsvereinbarung vor, wenn die Rechteinhaber im Einzelfall nicht die komplette, ihrem Rechtsanwalt angesichts des ursprünglich angenommenen Streitwertes gemäß RVG geschuldete Vergütung zahlen. Vielmehr kommt bereits angesichts der Unklarheiten über die Höhe des Streitwerts in solchen Fällen eine nachträgliche Einigung zwischen den Rechteinhabern und ihren Prozessbevollmächtigten in Betracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.  Eine Vereinbarung zwischen den Rechteinhabern und ihrem Prozessvertreter über ein Erfolgshonorar ist in solchen Fällen außerhalb des § 4a RVG regelmäßig nichtig. Allerdings ist grundsätzlich in einer außergerichtlichen Angelegenheit unter bestimmten weiteren Voraussetzungen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung  eine geringere Vergütung als die nach RVG vorgesehene, zulässig. Unabhängig davon sind die Gebühren dieser streitgegenständlichen Angelegenheit in der tenorierten Höhe entstanden. Denn selbst die Nichtigkeit der auf ein unzulässiges Erfolgshonorar gerichteten Vereinbarung führte nicht zur Gesamtnichtigkeit des Anwaltsvertrages. Dem Rechtsanwalt bleibt dann vielmehr jedenfalls ein Anspruch auf die gesetzlichen Gebühren.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 20 Aug 2010 12:03:24 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Köln: Reisekostenerstattung bei fliegendem Gerichtsstand</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Prozessrecht/Fliegender-Gerichtsstand/1084-OLG-Koeln-Az-17-W-13010-Reisekostenerstattung-bei-fliegendem-Gerichtsstand.html</link>
    <category>Fliegender Gerichtsstand</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 16.08.2010, Az. 17 W 130/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Eine Erstattung von Reisekosten nach § 91 Abs. 2 ZPO muss nicht erfolgen, wenn ein in Berlin ansässiger Rechtsanwalt ein Kölner Gericht anruft und zur Prozessvertretung einen Kollegen ebenfalls aus Berlin anreisen lässt. Um dem Gebot nach einer möglichst sparsamen Prozessführung nachzukommen, ist es einem Rechtsanwalt zuzumuten, einen am Gerichtsort ansässigen Kollegen schriftlich so zu informieren, dass dieser seine Rechte vor dem dort angerufenen Landgericht in jeglicher Hinsicht umfassend wahren kann.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 19 Aug 2010 21:49:28 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamm: Urheberrecht und Buy-out bei Werbe-Jingles</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1083-OLG-Hamm-Az-4-U-22109-Urheberrecht-und-Buy-out-bei-Werbe-Jingles.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 27.04.2010, Az. 4 U 221/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Ein Vergleich über die Übertragung von Nutzungs- und  weiten Bearbeitungsrechten an einem Musikwerk berechtigt den Urheber nicht zu weiteren Vergütungen bei Werkbearbeitungen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 19 Aug 2010 11:20:42 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamm: Angabe der Displaygröße in Zoll nicht wettbewerbswidrig</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/1082-OLG-Hamm-Az-4-W-4810-Angabe-der-Displaygroesse-in-Zoll-nicht-wettbewerbswidrig.html</link>
    <category>Wettbewerbsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 10.05.2010, Az. 4 W 48/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Ein Verstoß gegen §§ 1 I, § 3 I EinhZeitG ist nicht immer i.S.v. § 3 I, II UWG geeignet, die Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer spürbar zu beeinträchtigen. Daher ist auch bei europarechtskonformer Auslegung der Vorschrift ein solcher Verstoß nicht immer wettbewerbswidrig. Dies gilt insbesondere bei der Angabe von Bildschirmgrößen in der Maßeinheit "Zoll". 
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 19 Aug 2010 10:57:13 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt am Main: Kein Anspruch gegen den Provider auf sofortige Löschung von IP-Adressen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Telekommunikationsrecht/1081-OLG-Frankfurt-am-Main-Az-13-U-10507-Kein-Anspruch-gegen-den-Provider-auf-sofortige-Loeschung-von-IP-Adressen.html</link>
    <category>Telekommunikationsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 16.06.2010, Az. 13 U 105/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Der Kunde der Telekom AG kann nicht verlangen, dass die zur Aufnahme einer Internetverbindung vergebenen "dynamischen" IP-Adressen sofort nach Beendigung der Verbindung gelöscht werden. In der Regel handelt die Telekom AG ohne schuldhaftes Zögern, wenn sie die Löchung erst nach sieben Tagen vornimmt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 19 Aug 2010 10:42:53 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Die Vision</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/1080-BGH-Az-I-ZB-3509-Die-Vision.html</link>
    <category>Marken- und Namensrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 20.07.2010, Az. I ZB 35/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Längere Wortfolgen entbehren in der Regel jeglicher Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 20 Aug 2010 13:26:14 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Hamburg: Bildnisdarstellung in Personensuchmaschine</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1072-LG-Hamburg-Az-325-0-44809-Bildnisdarstellung-in-Personensuchmaschine.html</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 16.06.2010, Az. 325 0 448/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Veröffentlichung eines Fotos der eigenen Person auf einer Internetseite enthält die (konkludente) Erklärung, mit der Wiedergabe bzw. dem Erscheinen dieses Fotos in Ergebnisanzeigen von Personen-Suchmaschinen einverstanden zu sein.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 11 Aug 2010 13:01:25 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Marlene-Dietrich-Bildnis II</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/1079-BGH-Az-I-ZB-6209-Marlene-Dietrich-Bildnis-II.html</link>
    <category>Marken- und Namensrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 31.03.2010, Az. I ZB 62/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Zeichen oder Angaben, die sonst als Werbemittel verwendet werden, ohne dass sie für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen beschreibend sind, kann nicht schon wegen einer solchen Verwendung die Eintragung als Marke versagt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Bei der Prüfung des Eintragungshindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist im Wege einer Prognose zu ermitteln, ob dem angemeldeten Zeichen von Haus aus Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen zukommt. Dabei sind die in der betreffenden Branche bestehenden Verkehrsgepflogenheiten sowie - wenn das angemeldete oder ein ähnliches Zeichen bereits benutzt wird - die Kennzeichnungsgewohnheiten und die tatsächliche Wahrnehmung der angesprochenen Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Die Wahrnehmung des Verkehrs, ob ein Zeichen im Einzelfall als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der betreffenden Ware oder Dienstleistung verstanden wird, kann auch dadurch beeinflusst werden, dass Marken bei den betreffenden Waren oder Dienstleistungen üblicherweise an bestimmten Stellen angebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Einer Beschränkung der Marke darauf, dass der Schutz nur für die Anbringung des Zeichens an einer bestimmten Stelle begehrt wird (sogenannte Positionsmarke), bedarf es nicht, wenn - wie im Regelfall - praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten der Anbringung des Zeichens an verschiedenen Stellen auf oder außerhalb der Ware oder Dienstleistung in Betracht kommen, bei denen das Zeichen vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden wird.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 10 Aug 2010 17:11:55 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Power Ball</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/1078-BGH-Az-I-ZR-5108-Power-Ball.html</link>
    <category>Marken- und Namensrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 04.02.2010, Az. I ZR 51/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 06 Aug 2010 13:41:46 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>AG Meldorf: Einbeziehung von AGB bei Internet-by-Call-Verträgen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Telekommunikationsrecht/1077-AG-Meldorf-Az-87-C-55409-Einbeziehung-von-AGB-bei-Internet-by-Call-Vertraegen.html</link>
    <category>Telekommunikationsrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 15.11.2009, Az. 87 C 554/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Bei Verträgen, die außerhalb des Internet geschlossen werden, ist  dem Vertragspartner die Einsicht in eine Internetseite, auf welcher allgemeine Geschäftsbedingungen veröffentlicht sind, nicht zumutbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Zur wirksamen Vereinbarung eines Entgelts oder sonstiger  allgemeiner Geschäftsbedingungen für einen anmeldefreien  Internetzugangsdienst ("Internet by Call") genügen Veröffentlichungen auf dem Internetportal des Anbieters oder im Amtsblatt der Bundesnetzagentur nicht (Vergleiche BGH, NJW-RR 1999, 1246, 1247; Abgrenzung zu BGH, NJW 2007, 1672, 1673; BGH, NJW 2007, 2540, 2544). Ausreichend ist es, wenn dem Nutzer unmittelbar nach der (jedenfalls  ersten) Einwahl über den Anschluss im Internet-Browser ein Vertragsangebot angezeigt wird und die Verbindung zum Internet erst nach dessen Annahme freigeschaltet wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Keine Entgeltvereinbarung liegt darin, dass ein Kunde Telefonrechnungen mit zu hoch abgerechneten Verbindungen nicht beanstandet und die Leistung weiter in Anspruch nimmt (Abgrenzung zu BGH, NJW 2007, 2540, 2544; BGH, NJW 2009, 502, 503).
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 04 Aug 2010 19:04:37 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>KG Berlin: Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Telekommunikationsrecht/1076-KG-Berlin-Az-5-W-310-Streitwert-bei-unerbetener-Telefonwerbung-und-unterbliebener-Widerrufsbelehrung.html</link>
    <category>Telekommunikationsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 09.04.2010, Az. 5 W 3/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Klagt ein Verbraucherverband auf Unterlassung unerbetener Telefonwerbung, so ist bei der Streitwertbemessung in Rechnung zu stellen, dass ein massiver Angriff auf Verbraucherinteressen in Rede steht, welcher das - auch verfassungsrechtlich - geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und dessen Privatsphäre in schlechterdings nicht hinzunehmender Weise missachtet (im Streitfall 30.000,-- Euro).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Soll der Fernabsatz mit gänzlich fehlender Widerrufsbelehrung unterbunden werden, so liegt normalerweise in Anwendung von § 12 Abs. 4, 1. Alt. UWG die Reduzierung des an sich festzusetzenden Streitwerts um die Hälfte nahe (im Streitfall von 15.000,-- Euro auf 7.500,-- Euro).&lt;br /&gt;
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    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 04 Aug 2010 14:19:04 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Half-Life 2</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1075-BGH-Az-I-ZR-17808-Half-Life-2.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 11.02.2010, Az. I ZR 178/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts wird nicht berührt, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD vertriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werden kann, und wenn er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Dies gilt auch dann, wenn die DVD mit dem Computerspiel wegen der ohne Kennung eingeschränkten Spielmöglichkeiten vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterveräußert werden kann.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 03 Aug 2010 12:06:34 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG München: Tatsachenbehauptungen über Call-in-Shows</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Verdachtsberichterstattung/1074-OLG-Muenchen-Az-18-W-68810-Tatsachenbehauptungen-ueber-Call-in-Shows.html</link>
    <category>Verdachtsberichterstattung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 23.04.2010, Az. 18 W 688/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Bei kritischer Berichterstattung über mutmaßliche Unstimmigkeiten bei Call-in-Sendungen gelten die Regelungen zur Verdachtsberichterstattung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Danach muss ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegen, die für den Wahrheitsgehalt der verbreiteten Informationen sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert" verleihen. Darüber hinaus muss grundsätzlich eine Stellungnahme des Betroffenen zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf eingeholt werden und es muss ein berechtigtes öffentliches Interesse an dem Gegenstand der Berichterstattung bestehen sowie eine den Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt genügende Recherche stattgefunden haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Stützt sich die Kritik auf einen Videomitschnitt, so muss sich der Verbreiter durch eigene Recherche vom Wahrheitsgehalt des gezeigten Inhalts überzeugen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 01 Aug 2010 17:02:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Paderborn: Falsch verlinkte Widerrufsbelehrung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/1073-LG-Paderborn-Az-6-O-4310-Falsch-verlinkte-Widerrufsbelehrung.html</link>
    <category>Wettbewerbsrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 22.07.2010, Az. 6 O 43/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Wird die Widerrufsbelehrung in einem Online-Shop im Laufe des Bestellprozesses falsch verlinkt, ist dies kein Verstoß gegen die Informationspflichten, wenn die Widerrufsbelehrung auch über andere Links im Menü des Online-Shops abrufbar ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ist eine Widerrufsbelehrung nur in unwesentlichen Teilen fehlerhaft, führt dies nicht zu einem abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß, wenn das Bemühen des Betreibers erkennbar ist, sich gesetzeskonform zu verhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Nicht jede unwirksame Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unlauter im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG. Nur solche Vorschriften, die sich unmittelbar mit der Vertragsanbahnung befassen, fallen unter § 4 Nr. 11 UWG, nicht jedoch solche, die die Abwicklung des Vertrages regeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. &amp;bdquo;Überzieht&amp;ldquo; ein Unternehmen einen Konkurrenten förmlich mit Abmahnungen wegen geringfügiger Wettbewerbsverstöße, ist ein Rechtsmissbrauch zu vermuten.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 30 Jul 2010 20:42:49 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Hinsendekosten im Fernabsatz</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Verbraucherschutzrecht/1071-BGH-Az-VIII-ZR-26807-Hinsendekosten-im-Fernabsatz.html</link>
    <category>Verbraucherschutzrecht</category>
    <author>Simon Möller</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 07.07.2010, Az. VIII ZR 268/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der Ware vom Unternehmer zu tragen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 28 Jul 2010 09:34:29 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>

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