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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
    <dc:language>de</dc:language>
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    <title>LG Köln: Abmahnung muss keine Unterlassungserklärung beinhalten</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Abmahnungen/990-LG-Koeln-Az-28-O-68809-Abmahnung-muss-keine-Unterlassungserklaerung-beinhalten.html</link>
    <category>Abmahnungen</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 688/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Eine Abmahnung muss keine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung enthalten. Zwar muss die Abmahnung dem Schuldner den Weg weisen, wie er sich zu verhalten hat, damit ein Prozess vermieden wird. Die Aufforderung zur &amp;bdquo;Abgabe einer geeigneten Unterlassungserklärung&amp;ldquo; ist jedoch ausreichend.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 15 Mar 2010 16:29:34 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Rufumleitung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/989-BGH-Az-I-ZR-15007-Rufumleitung.html</link>
    <category>Wettbewerbsrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 07.10.2009, Az. I ZR 150/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Bietet die Deutsche Telekom ihren Festnetzkunden eine Rufumleitung an, durch die Anrufe aus dem Festnetz nicht zu der gewählten Mobilfunknummer des Kunden, sondern unmittelbar zu seinem Festnetzanschluss geschaltet werden, liegt eine gezielte Behinderung des Mobilfunkunternehmens i.S. von § 4 Nr. 10 UWG vor, wenn dem Anrufer das erhöhte Verbindungsentgelt für den - tatsächlich nicht getätigten - Anruf in das Mobilfunknetz in Rechnung gestellt wird und das Mobilfunkunternehmen kein Entgelt für die Bereithaltung des Mobilfunknetzes erhält.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 10 Mar 2010 22:23:50 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Neues vom Wixxer</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/988-BGH-Az-I-ZR-17607-Neues-vom-Wixxer.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 21.01.2010, Az. I ZR 176/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die mit der Einräumung einer „letzten Option“ begründete Verpflichtung, dem Optionsberechtigten das Recht zur Veröffentlichung der Fortsetzung eines Films zu denselben Bedingungen anzubieten, zu denen der Optionsverpflichtete dieses Recht einem Dritten angeboten hat, kann durch das Angebot zum Abschluss eines Vorvertrages erfüllt werden, der die wesentlichen Bestandteile des beabsichtigten Hauptvertrages enthält.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 09 Mar 2010 13:18:08 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BVerfG: Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/987-BVerfG-Az-1-BvR-25608,-1-BvR-26308,-1-BvR-58608-Verfassungsmaessigkeit-der-Vorratsdatenspeicherung.html</link>
    <category>Datenschutzrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 02.03.2010, Az. 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung trägt. Erforderlich sind hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Gewährleistung der Datensicherheit sowie die normenklare Begrenzung der Zwecke der möglichen Datenverwendung obliegen als untrennbare Bestandteile der Anordnung der Speicherungsverpflichtung dem Bundesgesetzgeber gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG. Demgegenüber richtet sich die Zuständigkeit für die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie für die Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen nach den jeweiligen Sachkompetenzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Hinsichtlich der Datensicherheit bedarf es Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheitsstandard normenklar und verbindlich vorgeben. Es ist jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnimmt und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikationsdiensteanbieter über die Inhaber von Internetprotokolladressen ist auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüterkatalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 02 Mar 2010 14:51:50 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Köln: Umfang der Unterlassungspflicht bei Youtube-Video</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/986-OLG-Koeln-Az-15-W-6909-Umfang-der-Unterlassungspflicht-bei-Youtube-Video.html</link>
    <category>Internetrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 25.01.2010, Az. 15 W 69/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Pflicht, eine bestimmte Äußerung zu unterlassen, die auf einem Youtube-Video wiedergegeben wurde, umfasst nicht nur die Löschung des Links zu dem Video. Vielmehr muss der Unterlassungsschuldner dafür Sorge tragen, dass das Video auch bei Youtube selbst gelöscht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Dies gilt auch dann, wenn die Videos bei Youtube nicht vom Unterlassungsschuldner selbst bei Youtube eingestellt wurden. In diesem Fall muss er zumindest das Video als rechtsverletzend an Youtube melden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ist dem Schuldner bekannt, dass regelmäßig Aufzeichnungen seiner Äußerungen durch Dritte bei Youtube hochgeladen werden, hat er sich außerdem zu vergewissern, dass keine weiteren Videos mit zu unterlassenden Äußerungen bei Youtube eingestellt sind.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 01 Mar 2010 13:46:02 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: Keine Persönlickeitsrechtsverletzung durch ungeschwärzte Urteilsveröffentlichung </title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/985-OLG-Hamburg-Az-7-U-8809-Keine-Persoenlickeitsrechtsverletzung-durch-ungeschwaerzte-Urteilsveroeffentlichung.html</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 16.02.2010, Az. 7 U 88/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die nicht weiter anonymisierte Veröffentlichung einer gerichtlichen Entscheidung verletzt nicht in jedem Falle die Persönlichkeitsrechte eines Prozessbeteiligten. Dies gilt insbesondere dann, wenn dadurch lediglich Vorgänge aus der Sozialsphäre eines nicht anonymisierten Prozessbeteiligten offengelegt werden. Davon ist  beispielsweise auszugehen, wenn das Urteil und seine Veröffentlichung in Zusammenhang mit der Tätigkeit eines nicht anonymisierten Prozessbeteiligten als "Abmahnanwalt" stehen und dieser sich zuvor dazu bereits selbst in der Öffentlichkeit mehrmals geäußert hat. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 26 Feb 2010 17:26:41 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Zur Auslegung von Lizenzverträgen – "Der Name der Rose"</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/984-BGH-Az-I-ZR-4307-Zur-Auslegung-von-Lizenzvertraegen-Der-Name-der-Rose.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 17.09.2009, Az. I ZR 43/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch, der auf ein in der Zukunft gerichtete Unterlassungsbegehren gerichtet ist, unterliegt dem jeweils aktuell geltenden Urheberrechtsgesetz.  Ein auf Wiederholungsgefahr gestützter urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch zur Zeit der Begehung urheberrechtswidrig war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Sind vor der Wiedervereinigung Deutschlands territorial namentlich auf die Bunderepublik Deutschland und West-Berlin begrenzte urheberrechtliche Nutzungsrechte eingeräumt worden, so sind die neuen Bundesländer auch nach der Wiedervereinigung nicht automatisch in diesem Lizenzgebiet miterfasst. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Bei der Auslegung von Lizenzverträgen sind §§ 133, 157 BGB zu beachten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Eine doppelte Schriftformerfordernis ist bei Lizenzverträgen unter Kaufleuten grundsäztlich zulässig. Umstände des Einzelfalles, wie insbesondere treuewidriges Verhalten, können allerdings zu einer abweichenden Würdigung führen. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 22 Feb 2010 14:33:25 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BVerfG: Nichtannahme einer Verfassungsschwerde gegen § 97 Abs. 2 UrhG </title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/983-BVerfG-Az-1-BvR-206209-Nichtannahme-einer-Verfassungsschwerde-gegen-97-Abs.-2-UrhG.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 20.01.2010, Az. 1 BvR 2062/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die vorliegende Verfassungsbeschwerde gegen die am 01. September 2008 in Kraft getretene Regelung des § 97 Abs. 2 UrhG, wonach der Kostenerstattungsanspruch des Urhebers für eine anwaltliche Abmahnung wegen der Verletzung von Urheberrechten in einfach gelagerten Fällen auf 100,00 EUR gedeckelt ist, ist unzulässig. Denn der Beschwerdeführer konnte nicht geltend machen, unmittelbar durch die angegriffene  Vorschrift beeinträchtigt zu sein. Er nennt nicht einen konkreten Fall, in dem er unter Geltung des neuen § 97a Abs. 2 UrhG nicht die vollen, von ihm aufgewendeten Anwaltsgebühren erstattet erhalten hat, und er  beziffert auch nicht den ihm entstandenen oder voraussichtlich künftig entstehenden Schaden. &lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 12 Feb 2010 16:00:10 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Köln: Fotos von Straßen und Gebäuden - Bilderbuch Köln</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/982-LG-Koeln-Az-28-O-57809-Fotos-von-Strassen-und-Gebaeuden-Bilderbuch-Koeln.html</link>
    <category>Datenschutzrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 578/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Veröffentlichung von Fotos eines Wohnhauses stellt keinen Eingriff im das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, wenn der Name der Bewohner nicht erkennbar ist und dem Betrachter des Fotos bildlich nicht mehr Informationen dargeboten werden, als demjenigen, der selbst durch die Straße geht oder fährt. Denn in diesem Fall betreffen die durch das Foto zu entnehmenden Informationen lediglich diese, die der Betroffene selbst an seinem Haus der Öffentlichkeit offenbart.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Abbildung eines Wohnhauses in Verbindung mit der vollständigen Adresse stellt ein personenbezogenes Datum im Sinne von § 3 Abs. 1 BDSG dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Werden die Fotos in Verbindung mit weiteren Informationen (etwa architektonischer Baustil, historischer Hintergrund, etc.) veröffentlicht, handelt es sich um eine Veröffentlichung zu &amp;bdquo;eigenen journalistisch-redaktionellen&amp;ldquo; Zwecken im Sinne von § 41 BDSG. Insofern greift in diesem Fall das Medienprivileg mit der Folge, dass datenschutzrechtliche Vorschriften nicht greifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Darüber hinaus wäre die Veröffentlichung aber auch nach § 29 Abs. 2 BDSG zulässig. Denn einerseits ist die Veröffentlichung von der Kommunikationsfreiheit aus Art. 5 GG gedeckt, andererseits stellt sie keinen intensiven Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen dar.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 08 Feb 2010 10:28:57 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>AG  Frankfurt am Main: Kostenerstattung bei Filesharing-Abmahnung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/981-AG-Frankfurt-am-Main-Az-31-C-107809-78-Kostenerstattung-bei-Filesharing-Abmahnung.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 29.01.2010, Az. 31 C 1078/09-78 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Schließt ein Rechteinhaber mit einem Rechtsanwalt zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen eine pauschale Honorarvereinbarung, so errechnet sich der erstattungsfähige, durch seine Rechtsverfolgung hervorgerufene Schaden des Rechteinhabers, den er vom Rechtsverletzer ersetzt verlangen kann, ausschließlich  aus der sich nach dem Beratungsvertrag ergebenden Vermögenseinbuße des Rechteinhabers. Diese Einbuße ist entsprechend darzulegen und geltend zu machen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 08 Mar 2010 11:23:10 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Kamerakauf im Internet</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/980-BGH-Az-I-ZR-5007-Kamerakauf-im-Internet.html</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 50/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet und außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 28 Jan 2010 13:00:39 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: BTK</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/979-BGH-Az-I-ZR-16907-BTK.html</link>
    <category>Marken- und Namensrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 29.07.2009, Az. I ZR 169/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) In die Beurteilung, welcher Lizenzsatz einer Umsatzlizenz bei der Verletzung eines Kennzeichenrechts angemessen ist, ist die in der Branche übliche Umsatzrendite regelmäßig einzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Kann ein wegen einer Kennzeichenverletzung zur Auskunft Verpflichteter nicht zweifelsfrei beurteilen, ob das Kennzeichenrecht des Gläubigers durch bestimmte Geschäfte verletzt worden ist, und führt er die Geschäfte deshalb im Rahmen der Auskunft auf, handelt er nicht widersprüchlich, wenn er im nachfolgenden Betragsverfahren den Standpunkt einnimmt, diese Geschäftsvorfälle seien in die Bemessung des Schadensersatzes nicht einzubeziehen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 21 Jan 2010 13:35:05 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>AG Charlottenburg: Kein Recht auf Urhebernennung bei jahrelanger Duldung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/976-AG-Charlottenburg-Az-234-C-101009-Kein-Recht-auf-Urhebernennung-bei-jahrelanger-Duldung.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 05.01.2010, Az. 234 C 1010/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Hat ein Fotograf über einen Zeitraum von mehreren Jahren Kenntnis davon, dass eines seiner Fotos von dem Abgebildeten ohne Urhebernennung zum Download angeboten wird, willigt er stillschweigend ein, dass auch Dritte, die das Foto von dem Abgebildeten beziehen, dieses Foto ohne Urhebernennung veröffentlichen dürfen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 19 Jan 2010 17:09:47 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: AIDA / AIDU</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/Domainnamen/975-BGH-Az-I-ZR-10207-AIDA-AIDU.html</link>
    <category>Domainnamen</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 29.07.2009, Az. I ZR 102/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Der Grundsatz, dass eine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schrift-bildlicher Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen wegen eines ohne weiteres erkennbaren eindeutigen Begriffsinhalts zu verneinen sein kann, gilt auch dann, wenn nur das Klagezeichen über einen solchen Bedeutungsgehalt verfügt.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 19 Jan 2010 14:04:57 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>EuGH: Kopplungsverbot für Gewinnspiele europarechtswidrig</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/973-EuGH-Az-C-30408-Kopplungsverbot-fuer-Gewinnspiele-europarechtswidrig.html</link>
    <category>Wettbewerbsrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 14.01.2010, Az. C-304/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der Geschäftspraktiken, bei denen die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, ohne Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls grundsätzlich unzulässig sind.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 17 Jan 2010 15:12:01 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Schubladenverfügung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Abmahnungen/972-BGH-Az-I-ZR-21607-Schubladenverfuegung.html</link>
    <category>Abmahnungen</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 07.10.2009, Az. I ZR 216/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 15 Jan 2010 14:02:58 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Versandkosten bei Froogle</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/971-BGH-Az-I-ZR-14007-Versandkosten-bei-Froogle.html</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 140/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 15 Jan 2010 13:55:46 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Solange der Vorrat reicht</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/970-BGH-Az-I-ZR-22406-Solange-der-Vorrat-reicht.html</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 18.06.2009, Az. I ZR 224/06 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Der Begriff der Bedingung in § 4 Nr. 4 UWG umfasst alle aus der Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres zu erwartenden Umstände, die die Möglichkeit einschränken, in den Genuss der Vergünstigung zu gelangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Wird damit geworben, dass bei Erwerb einer Hauptware eine Zugabe gewährt wird, genügt regelmäßig der auf die Zugabe bezogene Hinweis „solange der Vorrat reicht“, um den Verbraucher darüber zu informieren, dass die Zugabe nicht im selben Umfang vorrätig ist wie die Hauptware. Der Hinweis kann jedoch im Einzelfall irreführend sein, wenn die bereitgehaltene Menge an Zugaben in keinem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Nachfrage steht.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 15 Jan 2010 10:03:30 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Duisburg: Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Auskunftsansprueche/968-LG-Duisburg-Az-34-AR-309-Akteneinsicht-bei-Urheberrechtsverletzungen.html</link>
    <category>Auskunftsansprüche</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 30.11.2009, Az. 34 AR 3/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Der durch eine Straftat Verletzte hat einen Anspruch auf Akteneinsicht, wenn er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Hierfür ist die Verfolgung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruches ausreichend, auch wenn sich dieser gegen einen Anschlussinhaber, der nur als Störer für Urheberrechtsverletzungen haftet, die über seinen Anschluss begangen wurden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Möglichkeit eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs aus § 101 Abs. 1 UrhG gegen den Internet-Provider des Beschuldigten auf Auskunfterteilung schränkt das Akteneinsichtsrecht nicht ein. Dies gilt vor allem dann, wenn die Voraussetzungen für einen solchen Auskunftsanspruch nicht gegeben sind, weil im konkreten Fall kein &amp;bdquo;gewerbliches Ausmaß&amp;ldquo; im Sinne dieser Vorschrift vorliegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Anschlussinhabers kann einem Recht auf Akteneinsicht nur entgegenstehen, wenn das Geheimhaltungsinteresse des Anschlussinhabers ausnahmsweise überwiegen. Jedoch sind dabei weder die Stärke des Tatverdachts, noch das Ausmaß der Rechtsverletzung zu berücksichtigen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 13 Jan 2010 14:06:32 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Werbung/967-BGH-Az-I-ZR-20107-Einwilligung-in-den-Empfang-von-E-Mail-Werbung.html</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 10.12.2009, Az. I ZR 201/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004 kann E-Mail-Werbung nur durch ein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis gerechtfertigt sein. Ein mutmaßliches Einverständnis reicht auch bei Werbung, die sich an Unternehmer richtet, nicht aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Angabe einer E-Mail-Adresse auf einer Homepage kann nicht als konkludente Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung gewertet werden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 12 Jan 2010 11:41:57 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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