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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Allgemeines Persönlichkeitsrecht</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
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    <title>LG Köln: Anwaltsschriftsatz als Bestandteil einer einstweiligen Verfügung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Sprachwerke/1068-LG-Koeln-Az-28-O-72109-Anwaltsschriftsatz-als-Bestandteil-einer-einstweiligen-Verfuegung.html</link>
    <category>Sprachwerke</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 07.07.2010, Az. 28 O 721/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Beschränkt sich ein Gericht bei der Begründung einer einstweiligen Verfügung auf einen Verweis auf den Schriftsatz des Antragsstellers, so wird dieser Schriftsatz Teil der Entscheidungsbegründung und ist nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Veröffentlichung dieses Schriftsatzes gemeinsam mit der einstweiligen Verfügung verletzt den Rechtsanwalt als Autoren nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, sofern durch die Veröffentlichung keine Prangerwirkung erzielt wird.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 13 Jul 2010 16:13:34 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Veröffentlichung professioneller Portraitfotos</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1067-LG-Berlin-Az-27-O-81107-Veroeffentlichung-professioneller-Portraitfotos.html</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 20.11.2007, Az. 27 O 811/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast hinsichtlich einer Einwilligung in die Veröffentlichung professioneller Portraitfotos zu Werbezwecken und deren genauen Inhalt tägt der Fotograf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der Umstand, dass Fotos mit großem Aufwand in professionellem Rahmen erstellt wurden, ohne dass der Abgebildete dafür bezahlen musste, ist nicht ausreichend, um eine konkludente Einwilligung des Abgebildeten in die Verbreitung der so entstandenen Fotos anzunehmen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 04 Jul 2010 21:42:28 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Dresden: Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Kunstfreiheit/1053-OLG-Dresden-Az-4-U-12710-Zur-satirischen-Nacktdarstellung-einer-Person-der-Zeitgeschichte.html</link>
    <category>Kunstfreiheit</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 16.04.2010, Az. 4 U 127/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Ob die Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte auf einem Gemälde die Intimsphäre der abgebildeten Person verletzt, ist durch eine umfassende Abwägung zwischen den berührten Persönlichkeitsrechten der dargestellten Person und den entgegenstehenden Grundrechten des Künstlers jeweils im Einzelfall zu ermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine solche Nacktdarstellung kann sodann im Ergebnis zulässig sein, wenn das Bildnis einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage darstellt. Dabei darf die abgebildete Person jedoch nicht zum bloßen Objekt herabwürdigt werden und es dürfen keine unwahren Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 21 May 2010 13:00:10 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Stuttgart: Veröffentlichung von E-Mails aus Mailing-Listen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Zitate/1033-LG-Stuttgart-Az-17-O-34109-Veroeffentlichung-von-E-Mails-aus-Mailing-Listen.html</link>
    <category>Zitate</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 06.05.2010, Az. 17 O 341/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Das öffentliche Zitat einer E-Mail, die nur an einen begrenzten Empfängerkreis gerichtet war, verletzt den Absender rechtswidrig in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 18 Jun 2010 10:41:07 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BVerfG: Zur äußerungsrechtlichen Rechtsprechung des OLG Hamburg</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Meinungsfreiheit/1024-BVerfG-Az-1-BvR-189105-Zur-aeusserungsrechtlichen-Rechtsprechung-des-OLG-Hamburg.html</link>
    <category>Meinungsfreiheit</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 09.03.2010, Az. 1 BvR 1891/05 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zur verfassungskonformen Auslegung und Anwendung von Gesetzen, die im Hinblick auf den Schutz des Persönlichkeitsrechts eine Einschränkung der Meinungsfreiheit vorsehen. Sowie insbesondere zu der in diesem Zusammenhang stets verfassungsrechtlich gebotenen Einzelfallabwägung zwischen der Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch eine streitgegenständliche Äußerung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch ihr Verbot andererseits.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 04 May 2010 16:41:39 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Hamburg: Haftung der Wikimedia Foundation für Wikipedia-Inhalte</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/1009-LG-Hamburg-Az-325-O-32108-Haftung-der-Wikimedia-Foundation-fuer-Wikipedia-Inhalte.html</link>
    <category>Internetrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 02.07.2009, Az. 325 O 321/08  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die amerikanische Wikimedia Foundation haftet für persönlichkeitsverletzende Äußerungen, die durch Dritte bei der Wikipedia eingestellt wurden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 26 Apr 2010 09:38:14 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>KG Berlin: Namentliche Berichterstattung über Rechtsanwalt</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Identifizierende-Berichterstattung/997-KG-Berlin-Az-10-U-13909-Namentliche-Berichterstattung-ueber-Rechtsanwalt.html</link>
    <category>Identifizierende Berichterstattung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 18.03.2010, Az. 10 U 139/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Auch eine kritische namentliche Berichterstattung über die Prozesstätigkeit eines Rechtsanwaltes kann rechtmäßig sein. Wer sich als Rechtsanwalt am öffentlichen Wirtschaftsleben beteiligt, muss sich auf die Beobachtung und Kritik seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit einstellen. Dazu gehört auch die namentliche Berichterstattung.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 08 Apr 2010 15:36:34 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BVerfG: Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/996-BVerfG-Az-1-BvR-247708-Zur-Zulaessigkeit-von-Zitaten-aus-E-Mails.html</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 18.02.2010, Az. 1 BvR 2477/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die von den Zivilgerichten bei der Verletzung des Allgemeinen Persönlickeitsrechts durch Äußerungen Dritter entwickelte Fallgruppe  der sogenannten „Prangerwirkung“ ist nur dann anzunehmen, wenn die streitgegenständliche Äußerung tatsächlich geeignet ist, ein schwerwiegendes Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder wesentlicher Teile desselben nach sich zu ziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Bei der Auslegung solcher Äußerungen ist stets auf deren Gesamtzusammenhang abzustellen. Denn dieser Gesamtzusammenhang ist die Grundlage für die Würdigung anhand verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Deutung in den Schutzbereich des  Art. 5 Abs. 1 GG fallender Äußerungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Bei der Abwägung zwischen Allgemeinem Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit ist darauf zu achten, dass die  Meinungsfreiheit nicht allein unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt wird, sondern primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen gewährleistet. Insoweit greift eine Abwägung zwischen persönlichkeitsrechtlichen Belangen und dem bloßen öffentlichen Interesse im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG zu kurz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 07 Apr 2010 11:38:50 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: Berichterstattung über mögliche Stasi-Tätigkeit </title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/994-OLG-Hamburg-Az-7-U-9509-Berichterstattung-ueber-moegliche-Stasi-Taetigkeit.html</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 20.03.2023, Az. 7 U 95/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zum Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung einer Äußerung gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 analog BGB i.V.m. Artt. 1, 2 Abs. 1 GG sowie zu den  Anforderungen an eine Verdachtsberichterstattung. Hier in Zusammenhang mit einer möglichen Tätigkeit für das  Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 31 Mar 2010 09:46:36 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Hamburg: Störerhaftung eines Videoportals bei vormaligem Flagging</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Postmortales-Persoenlichkeitsrecht/992-LG-Hamburg-Az-324-O-56508-Stoererhaftung-eines-Videoportals-bei-vormaligem-Flagging.html</link>
    <category>Postmortales Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 05.03.2010, Az. 324 O 565/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Zur Störerhaftung eines internationalen Videoportals für Persönlichkeitsrechtsverletzungen: Werden rechtsverletzende Videobeiträge, trotz vormaliger Meldung durch Nutzer über ein sog. &quot;Flagging-System&quot; auf einer Online-Videoplattform nicht entfernt, so handelt es sich um eine Verletzung von Prüfungspflichten, die eine Störerhaftung begründen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Des Weiteren zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte in solchen Fallkonstellationen. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 25 Mar 2010 12:44:55 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: Keine Persönlickeitsrechtsverletzung durch ungeschwärzte Urteilsveröffentlichung </title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/985-OLG-Hamburg-Az-7-U-8809-Keine-Persoenlickeitsrechtsverletzung-durch-ungeschwaerzte-Urteilsveroeffentlichung.html</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 16.02.2010, Az. 7 U 88/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die nicht weiter anonymisierte Veröffentlichung einer gerichtlichen Entscheidung verletzt nicht in jedem Falle die Persönlichkeitsrechte eines Prozessbeteiligten. Dies gilt insbesondere dann, wenn dadurch lediglich Vorgänge aus der Sozialsphäre eines nicht anonymisierten Prozessbeteiligten offengelegt werden. Davon ist  beispielsweise auszugehen, wenn das Urteil und seine Veröffentlichung in Zusammenhang mit der Tätigkeit eines nicht anonymisierten Prozessbeteiligten als &quot;Abmahnanwalt&quot; stehen und dieser sich zuvor dazu bereits selbst in der Öffentlichkeit mehrmals geäußert hat. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 26 Feb 2010 17:26:41 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Esra</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/954-BGH-Az-VI-ZR-21908-Esra.html</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 24.11.2009, Az. VI ZR 219/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Verletzt ein Roman schwerwiegend das Persönlichkeitsrecht und ist deshalb ein gerichtliches Verbreitungsverbot ergangen, kann der Verletzte nur ausnahmsweise zusätzlich eine Geldentschädigung beanspruchen.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 11 May 2010 23:23:32 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Verbreiterhaftung bei Interviews</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Zitate/953-BGH-Az-VI-ZR-22608-Verbreiterhaftung-bei-Interviews.html</link>
    <category>Zitate</category>
    <author>Simon Möller</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 17.11.2009, Az. VI ZR 226/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei Verbreitung fremder Äußerungen in einem Interview.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 20 Apr 2010 13:18:57 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamburg: Wünsche und Tatsachenbehauptungen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/948-OLG-Hamburg-Az-7-U-7609-Wuensche-und-Tatsachenbehauptungen.html</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 24.11.2009, Az. 7 U 76/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Auch eine Äußerung von Tatsachen, die in eine Berichterstattung mit überwiegendem Meinungscharakter eingebettet ist, fällt &amp;ndash; soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen kann &amp;ndash; in den Schutzbereich des Artikel 5 GG, so dass eine Abwägung der geschützten Grundrechtspositionen erforderlich ist. Auf eine Qualifikation einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinung, kommt es insofern nicht zwingend an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Behauptung, eine Person habe bestimmte Wünsche und Ziele, ist nicht zwingend als Tatsachenbehauptung zu verstehen, wenn aus dem konkreten Kontext hervorgeht, dass es sich dabei nicht um eigene Äußerungen der Person handelt, sondern um eigene Schlussfolgerungen und Wertungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ein Rundfunksender kann auch dann für unwahre Tatsachenbehauptungen haften, wenn er sie sich nicht zu Eigen gemacht hat, soweit er sich nicht ausreichend von den Äußerungen distanziert.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 11 May 2010 23:25:44 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Hamburg: Als Vorschlag formulierte Kritik</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/942-LG-Hamburg-Az-325-O-32409-Als-Vorschlag-formulierte-Kritik.html</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 21.09.2009, Az. 325 O 324/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Auch eine als &amp;bdquo;Vorschlag&amp;ldquo; formulierte Kritik ist nicht als Tatsachenbehauptung zu qualifizieren.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 04 Dec 2009 23:07:43 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: „Sind die Aliens schon unter uns?“</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/941-LG-Berlin-Az-27-O-83209-Sind-die-Aliens-schon-unter-uns.html</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 20.10.2009, Az. 27 O 832/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Allein der Umstand, dass es sich bei einer Veröffentlichung um eine glossierende, etwa satirische, Darstellung handelt, eröffnet noch nicht den Schutzbereich nach Art. 5 Abs. 3 GG. Vielmehr kommt es darauf an, ob die Darstellung das geformte Ergebnis einer freien schöpferischen Gestaltung ist. Dies ist nicht schon bei jeder bloßen satirischen Übertreibung, Verzerrung und Verfremdung der Fall.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Auch ein bundesweit bekannter Rechtsanwalt bewegt sich nicht derart in der Öffentlichkeit, dass allein schon seine Person ein öffentliches Interesse weckt. Eine namentliche, satirische Berichterstattung samt Bildveröffentlichung ist daher ohne einen konkreten Anlass unzulässig.
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri, 04 Dec 2009 20:45:22 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Vorlagebeschluss Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet </title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/940-BGH-Az-VI-ZR-21708-Vorlagebeschluss-Persoenlichkeitsrechtsverletzungen-im-Internet.html</link>
    <category>Straftäter</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 10.11.2009, Az. VI ZR 217/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EGV zur Vorabentscheidung vorgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;div class=&#039;s9y_typeset s9y_typeset_margin_left&#039; style=&#039;margin-left:30px;margin-top:0px;&#039;&gt;1. Ist die Wendung &quot;Ort, an dem das schädigende Ereignis einzutreten droht&quot; in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (nachfolgend: EuGVVO) bei (drohenden) Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Inhalte auf einer Internet-Website dahingehend auszulegen, dass der Betroffene eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber der Website unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der Betreiber niedergelassen ist, auch bei den Gerichten jedes Mitgliedstaats erheben kann, in dem die Website abgerufen werden kann,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
setzt die Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats, in dem der Betreiber der Website nicht niedergelassen ist, voraus, dass ein über die technisch mögliche Abrufbarkeit hinausgehender besonderer Bezug der angegriffenen Inhalte oder der Website zum Gerichtsstaat (Inlandsbezug) besteht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wenn ein solcher besonderer Inlandsbezug erforderlich ist:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach welchen Kriterien bestimmt sich dieser Bezug?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es darauf an, ob sich die angegriffene Website gemäß der Bestimmung des Betreibers zielgerichtet (auch) an die Internetnutzer im Gerichtsstaat richtet oder genügt es, dass die auf der Website abrufbaren Informationen objektiv einen Bezug zum Gerichtsstaat in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse des Klägers an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts und Interesse des Betreibers an der Gestaltung seiner Website und an der Berichterstattung - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der beanstandeten Website, im Gerichtsstaat tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann?&lt;br /&gt;
Kommt es für die Feststellung des besonderen Inlandsbezugs maßgeblich auf die Anzahl der Abrufe der beanstandeten Website vom Gerichtsstaat aus an?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Wenn es für die Bejahung der Zuständigkeit keines besonderen Inlandsbezugs bedarf oder wenn es für die Annahme eines solchen genügt, dass die beanstandeten Informationen objektiv einen Bezug zum Gerichtsstaat in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen im Gerichtsstaat nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der beanstandeten Website, tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann, und die Annahme eines besonderen Inlandsbezugs nicht die Feststellung einer Mindestanzahl von Abrufen der beanstandeten Website vom Gerichtsstaat aus voraussetzt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist Art. 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (nachfolgend: ecommerce-Richtlinie) dahingehend auszulegen,&lt;br /&gt;
dass diesen Bestimmungen ein kollisionsrechtlicher Charakter in dem Sinne beizumessen ist, dass sie auch für den Bereich des Zivilrechts unter Verdrängung der nationalen Kollisionsnormen die alleinige Anwendung des im Herkunftsland geltenden Rechts anordnen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
handelt es sich bei diesen Vorschriften um ein Korrektiv auf materiellrechtlicher Ebene, durch das das sachlichrechtliche Ergebnis des nach den nationalen Kollisionsnormen für anwendbar erklärten Rechts inhaltlich modifiziert und auf die Anforderungen des Herkunftslandes reduziert wird?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass Art. 3 Abs. 1 und 2 ecommerce-Richtlinie kollisionsrechtlichen Charakter hat:&lt;br /&gt;
Ordnen die genannten Bestimmungen lediglich die alleinige Anwendung des im Herkunftsland geltenden Sachrechts oder auch die Anwendung der dort geltenden Kollisionsnormen an mit der Folge, dass ein renvoi des Rechts des Herkunftslands auf das Recht des Bestimmungslands möglich bleibt?&lt;/div&gt;
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 11 May 2010 23:28:58 +0200</pubDate>
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    <title>OLG Oldenburg: Videodauerüberwachung an Autobahnen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/Videoueberwachung/935-OLG-Oldenburg-Az-Ss-Bs-18609-Videodauerueberwachung-an-Autobahnen.html</link>
    <category>Videoüberwachung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 27.11.2009, Az. Ss Bs 186/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die fortwährende Überwachung von Autobahnen mit Videoaufnahmen zur Feststellung von Verkehrsverstößen wegen Abstandunterschreitungen oder Geschwindigkeitsverstößen ist nicht zulässig. Eine solche Dauervideoüberwachung stellt nämlich einen  Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die aus den Überwachungsmaßnahmen gewonnenen Daten unterliegen einem Beweisverwertungsverbot.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 11 May 2010 23:31:57 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>LG Berlin: Schweinchen-Karikatur</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Namensnennung-in-Urteilen/924-LG-Berlin-Az-27-O-70509-Schweinchen-Karikatur.html</link>
    <category>Namensnennung in Urteilen</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 20.10.2009, Az. 27 O 705/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die namentliche kritische Berichterstattung über Rechtsanwälte kann zulässig sein, wenn das öffentliche Informationsinteresse und die Meinungsfreiheit des Äußernden die Interessen des Anwaltes im konkreten Fall überwiegen. Zu der Berichterstattung kann auch die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen gehören, die den Anwalt als Prozessvertreter identifizieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Auch die Veröffentlichung einer &amp;bdquo;Schweinchen-Karikatur&amp;ldquo; kann in diesem Zusammenhang zulässig sein, wenn keine unmittelbare Verbindung zwischen dem abgebildeten &amp;bdquo;Schweinchen&amp;ldquo; und der Person des Rechtsanwaltes hergestellt wird, über den nachfolgend berichtet wird. So kann die Abbildung eines Schweines durchaus ein zulässiges Mittel sein, um das Augenmerk des Lesers auf einen interessanten Link zu lenken.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 09 Nov 2009 16:57:47 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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    <title>LG Hamburg: Unwahre Tatsachenbehauptung aus einem Interview</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Pressehaftung/919-LG-Hamburg-Az-324-O-99807-Unwahre-Tatsachenbehauptung-aus-einem-Interview.html</link>
    <category>Pressehaftung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 29.02.2008, Az. 324 O 998/07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Persönlichkeitsrechtsverletzende Presseberichterstattung: Voraussetzungen der intellektuellen Verbreiterhaftung für Interviewäußerungen Dritter; Vermutung für das Bestehen einer Wiederholungsgefahr bei Interviewveröffentlichung.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 02 Dec 2009 18:20:35 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
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