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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank - Impressumspflicht</title>
    <link>http://telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
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    <title>EuGH: Telefonnummer im Impressum</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Impressumspflicht/532-EuGH-Az-C-29807-Telefonnummer-im-Impressum.html</link>
    <category>Impressumspflicht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
    Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) ist dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Informationen müssen nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen. Sie können eine elektronische Anfragemaske betreffen, über die sich die Nutzer des Dienstes im Internet an den Diensteanbieter wenden können, woraufhin dieser mit elektronischer Post antwortet; anders verhält es sich jedoch in Situationen, in denen ein Nutzer des Dienstes nach elektronischer Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter keinen Zugang zum elektronischen Netz hat und diesen um Zugang zu einem anderen, nichtelektronischen Kommunikationsweg ersucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(amtliche Leitsätze)
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 22 Okt 2008 17:25:36 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt am Main: Haftung eines Beauftragten als der im Impressum einer Webseite ausgewiesene Verantwortliche</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/487-OLG-Frankfurt-am-Main-Az-11-U-2807-Haftung-eines-Beauftragten-als-der-im-Impressum-einer-Webseite-ausgewiesene-Verantwortliche.html</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
    1. Gemäß § 100 UrhG erstreckt sich die Haftung eines Unternehmensinhabers auch auf Urheberrechtsverletzungen, die von Beauftragten begangen werden. Zu Beauftragten zählen dabei auch selbständige Unternehmer, sofern diese in die betriebliche Organisation des Betriebsinhabers so eingegliedert sind, dass auf sie ein imperativer Einfluss ausgeübt wird und ihre Tätigkeit dem Betriebsinhaber zugute kommt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Für die eine Haftung nach § 97 UrhG begründende Mitwirkung an einer Rechtsverletzung genügt auch die bloße Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten, sofern der in Anspruch genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung der betreffenden Handlung hatte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Das Haftungsprivileg des § 7 Abs. 2 TMG  schließt nach st. Rspr. Unterlassungsansprüche nicht aus; es setzt voraus, dass es sich bei den in Rede stehenden Inhalten um fremde Informationen handelt. Dabei sind eigene Informationen i.S.d. Norm auch fremde Inhalte, die sich der Diensteanbieter zueigen macht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.Eine im Impressum einer Internetpräsenz als verantwortlicher Diensteanbieter ausgewiesene Person macht sich die Inhalte dieser Internepräsenz regelmäßig zu Eigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Wenn der Unterlassungsschuldner statt eines festen Betrages eine vom Gläubiger nach billigem Ermessen zu bestimmende Vertragstrafe innerhalb eines Rahmens verspricht, so beseitigt ein solches Versprechen die Wiederholungsgefahr nur, wenn die Obergrenze der Spanne die Höhe eines fest zu vereinbarenden Betrages in angemessener Weise übersteigt. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Sa, 13 Sep 2008 18:37:50 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Essen: Kontaktformular genügt nicht den Impressumspflichten</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Impressumspflicht/341-LG-Essen-Az-44-O-7907-Kontaktformular-genuegt-nicht-den-Impressumspflichten.html</link>
    <category>Impressumspflicht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Die Regelungen zur Impressumspflicht aus § 5 TMG sind marktregelnde Vorschriften im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die fehlende Benennung der Rechtsform des Unternehmens sowie des Unternehmensinhabers ist eine Verletzung der Impressumspflichten aus § 5 TMG. Es reicht nicht aus, den Unternehmensinhaber als &quot;Verlagsleiter&quot; zu nennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Angabe eines Formulars zur Kontaktaufnahme ist keine &quot;Angabe zur schnelle elektronische Kontaktaufnahme&quot; im Sinne von § 5 TMG.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Wiederholungsgefahr entfällt nicht dadurch, dass der Anbieter die entsprechenden Informationen im Impressum ergänzt. Denn die Änderung des tatsächlichen Verhaltens lässt die indizierte Wiederholungsgefahr regelmäßig nicht entfallen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 22 Okt 2008 12:08:28 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Hamm: Impressum muss Telefonnummer enthalten</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Impressumspflicht/322-OLG-Hamm-Az-20-U-22203-Impressum-muss-Telefonnummer-enthalten.html</link>
    <category>Impressumspflicht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    Eine Anbieterkennzeichnung muss nach § 6 S. 1 Nr. 2 TDG auch die Telefonnummer des Internetseitenbetreibers enthalten.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 22 Okt 2008 12:13:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Oldenburg: Impressum muss Telefonnummer enthalten</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Impressumspflicht/321-OLG-Oldenburg-Az-1-W-2906-Impressum-muss-Telefonnummer-enthalten.html</link>
    <category>Impressumspflicht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Ein gewerblicher Verkäufer, der im Internet über die Verkaufsplattform &quot;Ebay&quot; Waren anbietet, hat nach §§ 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 TDG, 6 Nr. 2 TDG unter anderem Angaben zu machen, die eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Dies erfordert die Angabe einer Telefonnummer, unter der der Verkäufer erreichbar ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. § 6 Nr. 2 TDG stellt dabei im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG eine gesetzliche Vorschrift dar, die auch das Marktverhalten regelt und deren Verletzung zu einem Wettbewerbsverstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG führen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(amtliche Leitsätze)
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 22 Okt 2008 12:11:46 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Köln: Zu den Kontaktangaben im Impressum</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Impressumspflicht/320-OLG-Koeln-Az-6-U-10903-Zu-den-Kontaktangaben-im-Impressum.html</link>
    <category>Impressumspflicht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    Eine Anbieterkennzeichnung muss nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 TDG sowohl die Telefon- oder Faxnummer, als auch die E-Mail Adresse des Internetseitenbetreibers enthalten.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 22 Okt 2008 12:14:03 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>OLG Koblenz: Fehlende Angabe zur Aufsichtsbehörde im Impressum</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Impressumspflicht/319-OLG-Koblenz-Az-4-U-158705-Fehlende-Angabe-zur-Aufsichtsbehoerde-im-Impressum.html</link>
    <category>Impressumspflicht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    Das Fehlen der Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG kann nicht ohne Weiteres als nicht unerhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher gewertet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(amtlicher Leitsatz)
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>KG Berlin: Impressumspflicht bei Ebay</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Impressumspflicht/318-KG-Berlin-Az-5-W-11607-Impressumspflicht-bei-Ebay.html</link>
    <category>Impressumspflicht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Das Verlinken der Anbieterkennzeichnung mit der Bezeichnung &amp;bdquo;mich&amp;ldquo; genügt jedenfalls bei eBay den Anforderungen aus § 5 TMG, § 55 RStV, § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 6 Satz 2 PAngV durch den fehlenden Hinweis, dass die Preise die Umsatzsteuer enthalten, ist nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer i.S. von § 3 UWG mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
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    <title>BGH: Anbieterkennzeichnung im Internet - Impressum</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Impressumspflicht/317-BGH-Az-I-ZR-22803-Anbieterkennzeichnung-im-Internet-Impressum.html</link>
    <category>Impressumspflicht</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
    1. Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links &quot;Kontakt&quot; und &quot;Impressum&quot;), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.
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    <pubDate>Mi, 30 Jul 2008 16:08:22 +0200</pubDate>
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