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Urteile zu Glücksspielrecht
LG Hamburg: Haftung des Admin-C bei rechtswidrigem Glücksspiel
Urteil v. 05.04.2007, Az. 327 0 699/06
Der Admin-C haftet für haftet als Mitstörer für rechtswidrige Glücksspielangebote, die unter der von ihm verwalteten Domain angeboten werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Admin-C eine große Anzahl von Domains betreut.
Das Urteil im Volltext



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