Urteile zu Senderecht

Urteile zu Senderecht

OLG Hamm: Kabelweitersendung in Hotels

Urteil v. 04.09.2007, Az. 4 U 38/07

Die Weitersendung von Fernsehprogrammen über das Kabelnetz innerhalb eines Hotels ist eine „Sendung“ iSv § 20 UrhG. Verwerter der Sendung und damit Werknutzer ist immer derjenige, der sich nach einer wertenden Betrachtung der vorhandenen technischen Mittel bedient, um das Werk in seinem eigenen Interesse einer Öffentlichkeit mitzuteilen. Ob dies durch den Hotelbetrieb oder einen dritten Dienstleister geschieht, ist unerheblich. Der Hotelbetrieb kann jedenfalls als Anstifter, Mittäter oder Gehilfe in Anspruch genommen werden, wenn ihm die Werkwiedergabe zuzurechnen ist.


Das Urteil im Volltext

OLG Dresden: Online-Videorecorder ist urheberrechtswidrig

Urteil v. 28.11.2006, Az. 14 U 1071/06

1. Das Angebot von Online-Viderecordern verletzt die Rechteinhaber der aufgezeichneten Sendungen in ihrem Senderecht hinsichtlich des Vervielfältigungsrechtes. Denn die Speicherung der Sendungen auf dem Server fällt unter den Begriff der "Vervielfältigung".

2. Bei den Vervielfältigungen handelt es sich nicht um eine Privatkopie des Nutzers des Online-Videorecorders, sondern um eine Vervielfältigungshandlung des Anbieters. Denn § 53 UrhG ist restriktiv und im Lichte der Historie auszulegen. Danach soll die Privatkopie ausschließlich private Kopien ohne Einschaltung Dritter umfassen. Insofern kommt es auch nicht darauf an, wer „den Knopf gedrückt“ hat. Nach § 53 UrhG darf ein Dritter noch nicht einmal als Werkzeug eingesetzt werden.

3. Der Anbieter eines Online-Videorecorders handelt wettbewerbswidrig nach § 3, 4 Nr. 11 UWG, wenn er ein Altersverifikationssystem einsetzt, das den Anforderungen an den Jugendschutz nicht genügt.


Das Urteil im Volltext

LG Braunschweig: Online-Videorecorder urheberrechtswidrig

Urteil v. 07.06.2006, Az. 9 O 869/06

1. Online-Videorecorder, die im Auftrag des Nutzers Fernsehsignale aufzeichnen, verletzen das Vervielfältigungsrecht der Rechteinhaber aus § 16 UrhG.

2. Bei der Vervielfältigung handelt es sich nicht um eine Privatkopie des Nutzers, sondern um eine Vervielfältigungshandlung des Anbieters des Online-Videorecorders. Denn § 53 UrhG ist restriktiv auszulegen. Ein Online-Videorecorder ist schon deswegen kein untergeordnetes Zurverfügungstellen von technischen Möglichkeiten, weil der Vervielfältigungsvorgang als solcher beim Geschäftsmodell keinen isolierten Charakter hat. Es handelt sich vielmehr um eine urheberrechtsrelevante Nutzung in einem Ausmaß und einer Intensität, die sich mit den eine Privilegierung rechtfertigenden Umständen nicht mehr vereinbaren lässt.


Das Urteil im Volltext

LG Köln: Online-Videorecorder ist urheberrechtswidrig

Urteil v. 27.04.2005, Az. 28 O 149/05

1. Online-Videorecorder, die im Auftrag des Nutzers Fernsehsignale aufzeichnen, verletzen das Senderecht der Fernsehsender aus § 20 UrhG. Denn die Durchleitung des Fernsehsignals zu den einzelnen Videorecordern entspricht der Kabelweitersendung im Sinne von § 20b UrhG. Dass das Signal nicht unmittelbar an die Nutzer weitergeleitet wird, sondern die Videorecorder zwischengeschaltet sind, ändert daran nichts.

2. Ob durch den Online-Videorecorder lediglich Privatkopien im Sinne von § 53 UrhG hergestellt werden, kommt es nicht an.

3. Darüber hinaus haben die Betreiber von Online-Videorecordern sicherzustellen, dass Fernsehsendungen nicht auch zu Zeiten zur Verfügung gestellt werden, die außerhalb des sich aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ergebenden Zeitraums liegen. Andernfalls kann er nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG iVm § 5 JMStV auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.


Das Urteil im Volltext

BGH: Sender Felsberg

Urteil v. 07.11.2002, Az. I ZR 175/00

1. Erdgebundene Rundfunksendungen, die über einen inländischen Sender an die Öffentlichkeit ausgestrahlt werden, unterliegen auch dann dem Tatbestand des Senderechts (§ 20 UrhG), auf den die §§ 76 und 86 UrhG Bezug nehmen, wenn sie von einem grenznahen Senderstandort aus gezielt für die Öffentlichkeit im benachbarten Ausland abgestrahlt werden und im Inland nur in sehr geringem Umfang empfangen werden können.

2. Es ist bei solchen Rundfunksendungen Sache des Bestimmungslandes als Schutzland zu entscheiden, ob es die Sendungen den nach seiner Rechtsordnung gewährten Schutzrechten unterwirft. Geschieht dies, ist bei der Bemessung der Höhe von Vergütungsansprüchen, die eine Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten nach inländischem Recht wegen solcher für das Ausland bestimmter Rundfunksendungen geltend machen kann, zu berücksichtigen, daß die Rundfunksendungen auch im Bestimmungsland mit entsprechenden Vergütungsansprüchen belastet sind.

(amtliche Leitsätze)


Das Urteil im Volltext

Unterstützt von

ITM, Uni-Münster

Kommentare

Mi, 07.01.2009 10:59
@John Doe: Danke für die Ergänzung. Zum Digital Fingerprinting haben wir vor einiger Zeit auch mal ein Interview bei […]
Mi, 07.01.2009 10:54
Zu dem Thema kenne ich nur das Urteil vom LG Frankfurt zur analogen Lücke: http://www.telemedicus.info/ur teile/Urhe […]
Mi, 07.01.2009 10:53
Dass die Lieder DRM-frei sind sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gekauften Musik-Files auch weiterhin per […]
Mi, 07.01.2009 09:57
Ich bin kürzlich über eine Entscheidung eines deutschen Gerichts gestolpert, derzufolge das brennen DRM-geschützter […]

Lizenz

Creative Commons License - Some Rights Reserved

Auszeichnungen

Bestes freies juristisches Internetprojekt 2008, Kategorie: Weblog