Urteile zu Zurückbehaltungsrecht
LG Kassel: Kein Zurückbehaltungsrecht von Domains
Urteil v. 26.02.2002, Az. 9 0 2136/01
Ein Zurückbehaltungsrecht von Domains besteht jedenfalls dann nicht, wenn die Domain auf einen Dritten eingetragen ist.
Das Urteil im Volltext
LG Hamburg: Zurückbehaltungsrecht an Domains
Beschluss v. 17.09.1996, Az. 404 0 135/96
1. Ein Providervertrag ist ein Dienstvertrag.
2. Bestehen offene Forderungen des Providers gegenüber dem Kunden, so hat dieser nach § 320 BGB ein Zurückbehaltungsrecht an den Domains des Kunden.
2. Bestehen offene Forderungen des Providers gegenüber dem Kunden, so hat dieser nach § 320 BGB ein Zurückbehaltungsrecht an den Domains des Kunden.
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